Beschäftigungsverbot, Elterngeld etc......

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas komplizierte Frage und hoffe ihr könnt mir helfen:

Eine gute Freundin von mir ist schwanger. Sie hat eine neue Arbeitsstelle angenommen und ungeplant schwanger geworden. Sie ist im Moment knapp 9 Monate in der Firma. Nun hat ihr FA ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Sie macht sich nun sorgen, ob Sie Anspruch auf Elterngelt hat, da man ja 12 Monate gearbeitet haben muss.

Zählt die Zeit (Beschäftigungsverbot) auch als Arbeitszeit?

Ich hoffe ich habe meine Frage richtig formuliert.


Hoffe auf zahlreiche Antworten.

Danke und allen ein schönes WE.


#danke

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ja die zeit des BV gehört auch dazu da sie ja noch angestellt ist.

Bei einen BV bekommt sie dann auch den durchschnitslohn der letzten 3 monate weiter bezahlt bis zum Mutterschutz.

Und Elterngeld wird die 12 Monate vor der Geburt oder den Mutterschutz gerechnet eines von beiden #kratz

LG
Saku1983

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Hallo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!!

LG

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Ahja bevor ich es vergesse selbst als Heartz IV empfänger hat man anspruch auf elterngeld, 300€ oder so.

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Also
1. muss man keine 12 Monate gearbeitet haben um Elterngeld zu bekommen, kriegt man sogar ganz ohne gearbeitet zu haben.
2. kriegt sie ja im BV das normale Gehalt inklusive aller ZUschläge weiter
3. zählt das BV wie Mutterschutz als Arbeitszeit