Elterngeld für 2. Kind, erstes Kind bei Geburt des zweiten 15 Monate?

Hallo, kann mir mal jemand sagen, wie es mit dem Elterngeld ist, wenn mein Sohn bei der Geburt des zweiten Kindes 15 Monate alt ist. Wie berechnet sich das Elterngeld dann. Kann natürlich zwischendurch nicht mehr arbeiten gehen. Mir stehen bei meinem Sohn 1.100 Euro zu, da ich vorher Vollzeit gearbeitet habe. Wie sieht es denn jetzt bei dem zweiten aus? Bekomme ich da das Geld so weiter? Da die Elternzeit ja nicht mit einbezogen wird und ich davor ja Vollzeit gearbeitet habe? Fragen über Fragen.


Danke für eure Antworten.

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Ne,

Du bekommst dann nur den Regelsatz. Gerade weil du ja nicht gearbeitet hast.

Allerdings bekommst Du Geschiwsterbonus bis der 1. 3 Jahre alt ist. DAs sind glaub ich 80 Euro im MOnat....

LG Maike

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Nein, so stimmt das auch nicht. Kommt jetzt drauf an, wie viele Monate dazwischen sie kein Geld bekommt - die fallen raus. Ansonsten zählen dann die Monate VOR der Geburt des ersten Kindes. Plus Geschwisterbonus.

also z.B. sie bekommt 3 Monate kein Geld, weil sie dazwischen nicht arbeiten geht - dann zählen 9 Monate von ihrem früheren Gehalt - und das halt geteilt durch 12 x 67%.

So hab ich das jedenfalls verstanden.

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ja kann auch sein...ich komm da immer durcheinander...

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Hallo,


ich versuch mich mal an der Rechnung, man möge mich korrigieren wenn irgendetwas falsch ist:

Dein Sohn ist 15 Monate bei der Geburt des 2. Dann liegst du damit drei Monate über dem Bezugszeitraum des Elterngeldes. 6 Wochen entfallen davon noch, da du da bereits wieder im Mutterschutz wärst.

Also werden dir 10 1/2 Monate von vor der Geburt angerechnet und 1 1/2 Moante mit 0.
Man addiere dies und teile durch 12 und komme somit auf einen etwas geringeren Betrag als den Aktuellen, wobei du noch einen Geschwisterbonus von mind. 75 Euro bekommst.

Dürfte sich also nicht so viel tun.

LG

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Genau - nur es zählt dann das Gehalt von VOR der Geburt des ersten Kindes!

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Jep - stimmt. War nur so in Gedanken das ich das nicht explizit reingeschrieben habe.


LG

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Hallo Hundedany,

fallen in den Bezugszeitraum fürs 2.Kind Monate in denen du Elterngeld fürs 1. Kind bezogen hast, werden diese Monate vor der ersten Geburt genommen.

Habe mich bei der Elterngeldstelle beraten lassen, weil es bei mir ähnlich ist. Meine Tochter ist allerdings dann ca. 20 Monate alt wenn mein 2. Kind kommt. Es fallen bei mir in den Bezugszeitraum 6 Monate in denen ich Elterngeld bezog. Da Elterngeldmonate nicht mit einberechnet werden, werden 6 Moante vor der 1.Geburt genommen und diese dann auf zwölf Monate aufgeteilt. Also nix mit Regelsatz von 300€.

Hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben. Bei Fragen kannste dich ja noch mal melden.

LG Schaju

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Beginn Mutterschutz ist im August.

Somit würden August 2009 bis Juli 2010 zählen, aber da von Juni 2009 bis Juni 2010 noch Elterngeld bezogen wurde fürs erste Kind zählt 11 Monate das EInkommen von vor der Geburt des ersten Kindes, wird im Juli 2010 nicht gearbeitet (warum auch immer das nicht gehen soll), dann wird der Monat ohne Einkommen berücksichtigt und das EInkommen von den 11 MOnaten nach dem Abzug von 920 Euro Werbungskosten durch 12 geteilt.

Monatlich müssen es so ja vorher ca. 1720 Euro Einkommen gewesen sein.

Damit müßte jetzt ca. ein Elterngeld von 1000 Euro und ein Geschwisterbonus von 100 Euro rauskommen, womit man wieder bei 1100 Euro wäre.