Hallöchen,
ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe daher auch Gleitzeit. Dienstags haben wir immer Sprechstunde bis 16:00 Uhr.
Nun habe ich aber nächsten Dienstag um 14:00 Uhr einen Termin bei meiner FÄ. Dieser Termin ließ sich auf Nachfragen bei meiner Ärztin auch nicht verschieben auf 16:30 Uhr oder später.
Nun meine Frage. Muss ich während dieser Zeit Stunden nehmen oder muss mich mein Arbeitgeber während dieser Zeit freitstellen?
Liebe Grüße
FA-Termin während der Arbeitszeit
Halli Hallo
der Arbeitgeber muss Dich für die Vorsorgeuntersuchungen frei stellen. Am besten vorsichtshalber eine Bestätigung mitbringen.
Lg Kristina
Liebe Kleene,
Dein AG muss Dich gemäß Mutterschutzgesetz freistellen. Du brauchst keine Überstunden und keinen Urlaub zu nehmen. Und ein schlechtes Gewissen musst Du erst recht nicht haben.
Alles Gute
zwergzwei
Doch muss sie. Bezahlt freistellen muss der AG sie nur, wenn sie feste Arbeitszeiten hat. Wenn sie Gleitzeit hat, dann muss sie dafür Überstunden nehmen oder die Zeit wieder rein arbeiten.
Und wie bitte wird das begründet?
Da du Gleitzeit hast muss du für den Termin Stunden nehmen, bzw. die Zeit wieder rein arbeiten.
Freistellen muss der AG dich für die Zeit. Er darf dir den Gang zum Arzt nicht verwehren, wenn er sich nicht anderweitig hat legen lassen. Da du durch die Gleitzeit aber in deiner Arbeitszeiteinteilung freier gestaltet bist als jemand mit festen Arbeitszeiten musst du diese Stunden halt eben wieder rein arbeiten, bzw. über das Gleitzeitkonto nehmen.
na wir haben aber Öffnungszeiten Dienstags von 08- 13 und 14- 16 Uhr und in dieser Zeit muss ich eigendlich anwesend sein. Meine Ärztin gibt mir aber keinen Termin später.....
Das ist so nicht richtig. Es ist nirgendwo geschrieben, dass der Paragraf nicht für Gleitzeit zutrifft. Aber es gesetztlich geregelt, dass man freizustellen ist.
mir wurde damals gesagt vom FA das der betrieb einen freistellen muss, bei meiner Fa sind die Termine für schwangere immer vormittags.
Den Arbeitgeber brauchte ich dann nur eine Zeitbescheinigung mitbringen und fertig, nach arbeiten darf man ja auch nicht. also probleme gabs bis her nie, auch wissen das die arbeitgeber so
Du schau mal, nach § 13 MutterSchG...
Angeblich muss man freigestellt werden. Unsere Behörde redet sich mit der Gleitzeit raus. Ich kann Dir gern mal schicken, was mit Freunde geschickt haben.
Bin noch dran, dass zu regeln...
Hi, ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und meine Kollegin ist mittlerweile in der 30.Woche.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt das MuSchG und demnach wirst du freigestellt ohne Entgeltausfälle, also in der regulären Arbeitszeit und du musst auch nichts wieder rein arbeiten. Für Beamtinnen gilt das ebenso über eine Verordnung zum MuSch für Beamte.
Meine Kollegin hat in die Zeitkarte immer Arzttermin eingetragen nachdem das Personalamt von der Schwangerschaft wusste.