Schimmel in der Wohnung und Geburt steht kurz bevor...

Hallo liebe Kuglies.
Wir haben kurz nach weihnachten einen schimmelfleck in der küche entdeckt. er ist in der ecke am boden.
Als wir in die wohnung vor einem jahr gezogen sind sagte man uns, das es dort mal schimmel gab, der aber beseitigt wurde.
Haben dann sofort den vermieter informiert der uns den damaligen Typen schickte, der das behandelt hatte.
Er schaute sich alles an und meinte das man eine innenisolierung machen kann und er es bald machen will, wegen der bevorstehenden geburt....
Tja einen monat passierte nix und auf einmal klingelte unsere nachbarin von unten und erzählte das sie eine feuchte wand habe. Ihre stelle würde genau an der stelle oben an der wand anfangen wie unsere unten am boden.
Ein paar tage später kam ein anderer Kerl und stellte fest das hinter unserem schimmel ein lüftungsschacht läge der einfach nur übertapeziert wurde. von dem schacht wussten wir nix. und am lüften würde es dann nicht liegen können.
Nun kann der schimmel aber erst anfang april-mai behandelt werden, wegen der wetterwitterung und es ja an der außenfassade liegt.

Wie sieht das nun aus? wir wollen ja eh ausziehen, aber jetzt eillt es ja doch, wegen dem schimmel. Das möchte ich meinem baby nicht zumuten und ich selber habe seid paar tagen einen komischen ausschlag am hals (will abklären ob es vom schimmel kommt)

Kann ich die wohnung nun kündigen ohne die fristgerechten 3 monate einzuhalten????

GLG eure nine85

1

Hi!


Kommt mir so bekannt vor dieser Beitrag. hast du das nicht schon vor ein paar Tagen geschrieben?#kratz#kratz


LG Bianca 27.SSW

2

Vll hat sie es schon mal geschrieben aber keine Antwort erhalten. Und deine is ja sicher auch nicht gerade hilfreich...

10

Wenn sie es ist(und genau deshalb frage ich) hat sie mit Sicherheit eine Menge Antworten bekommen. Wir haben da sehr ausführlich drauf geantwortet.

Und warum bist du so zickig? Habe nur ne Frage gestellt, weil mir das Posting so bekannt vor kam. Ohne Wertung, ohne böse Absichten.


Also zieh mal die Krallen wieder ein.


Bianca

3

hey,

so ähnlich ging es uns auch kurz vor weihnachten. wir haben es sofort dem vermieter gesagt, der hat sich um ne firma gekümmert und als ich druck gemacht hab wurde der schimmel dann auch behandelt. bei uns wurde innen eine iso-platte drangemacht und mit putz versiegelt, und außen kam ne dämmfolie an die feuchte stelle. können jetzt nur hoffen dass der schimmel weg bleibt. bei uns liegt es an der fassade, sind EG und vor 50 jahren wurde der keller nicht richtig isoliert bzw die fassade ist schon lange überfällig zum restaurieren.
wir sind im juli erst hier eingezogen und wir wussten damals auch nix davon dass die ecke mal feucht war, bis wir das kinderzimmer renoviert haben und den schimmel entdeckt haben.

normalerweise könntet ihr fristlos kündigen, würde aber nochmal beim mieterbund nachfragen.

versteh allerdings nicht warum es erst im april/mai gemacht werden kann?! dann kann es schließlich auch nloch regnen. sobald die temperaturen höher sind kann das eigentlich gemacht werden.
allerdings könnte es daran liegen, dass, falls die fassade neu gemacht wird (modernisierung), der vermieter das erst 3 monate vorher bei den mietern ankündigen muss bevor er was machen darf.

lg nicole

4

Guten morgen,
hatten damals auch das extrem Problem im Schlafzimmer haben es nur mitbekommen,da wir den Lattenrost vom Babybett hochstellen wollten das der von Unten (Holz) komplett verschimmelt war.
Haben dann sofort Schrank und Kommode abgeruckt und fast nen Schlag bekommen.
Stube hatten wir die ahnung und war genau das gleiche Problem.Warum wir nix gerochen haben? Keine Ahnung.

Fristlos kündigen durften wir laut Gesetz nicht,nur Mietminderung beantragen.
Sind dann einfach von uns aus ausgezogen.
Das war nicht tragbar,ich im 8. Monat und Kleinkind zu Hause.
Seht zu das ihr so schnell wie Möglich in ne andere Wohnung kommt.

Alles gute

6

eine mietminderung muss man nicht beantragen sondern führt sie durch.

fristlose kündigung ist wohl möglich, wenn akute gesundheitsgefährdung attestiert ist....

5

wir ziehen ende des monats endlich um auch wegen schimmel. wir haben uns das über ein jahr bieten lassen, immer wieder sind wir vertröstet worden. jetzt ist ein für allemal schluss.

bei schimmel hast du ein fristloses kündigungsrecht wenn ärztlich nachgewiesen wurde, dass einer der bewohner gesundheitliche probleme auf grund des schimmels hat. ansonsten gelten die drei monate.

du kannst auf jeden fall die miete mindern. vorher solltest du dem vermieter schriftlich eine frist zur behebung des mangels setzen. bei allem kann es zu gerichtlichen streitereien kommen. daher wäre es ratsam, sich einen anwalt zu nehmen, weil du irgendwann alleine nicht mehr weiter kommst, wenn du dich nicht gütlich mit dem vermieter einigen kannst.

9

"bei schimmel hast du ein fristloses kündigungsrecht wenn ärztlich nachgewiesen wurde, dass einer der bewohner gesundheitliche probleme auf grund des schimmels hat. ansonsten gelten die drei monate. "

Hast Du dafür mal einen offiziellen link?
Ich bezweifle das.

Gruß,

W

7

Also fristlos Kündigen kannst du nicht. Wir haben das gleiche Spielchen schon hinter uns gebracht und sind froh, dass wir Ende Februar noch aus der Wohnung können. Wir hatten sehr viel Streit mit unserem Vermieter, aber es ist zum Glück ohne Gericht gegangen. Fristlos kündigen ist eine heikle Sache, das kann auch ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man die Bestimmungen nicht einhält.
Lasst euch da lieber fachmännisch beraten!!!!!! DRINGEND GERATEN!!!!!!!!

Sucht euch so schnell wie es geht eine neue Wohnung und versucht euch mit dem Vermieter zu einigen, dass ihr früher aus der Wohnung rauskommt.

GLG Dani-n

8

Fristlos kündigen ist nicht!!! Du kannst deinem Vermieter eine Frist zur Mangelbehebung setzen z.B. 2 Wochen und androhen eine Ersatzvornahme durchführen zu lassen, sprich du beauftragst Handwerker mit der Beseitigung und die Kosten von der Miete abziehen (muss auch so angekündigt sein). Gleichzeitig würde ich an deiner Stelle die Mietminderung ankündigen! Aber ACHTUNG diese kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden, sondern in diesem Fall erst am MÄRZ!! Minderung zwischen 10% und 15% der WARMMIETE!!!! (Hier auch aufpassen bei der Nebenkostenabrechnung 2010, da der Vermieter die Abrechnung um denselben Betrag kürzen muss!!)