2. Jahr Elternzeit - Anspruch auf Hartz IV??

Hallo Ihr Lieben,

ich bin in einer unbefristeten Stelle Vollzeit beschäftigt und werde nun im Juli mein zweites Kind bekommen.

12 Monate werde ich definitiv in Elternzeit gehen und da auch das volle Elterngeld in Anspruch nehmen.

Wenn ich nun das zweite Jahr auch noch zuhause bleibe und danach erst wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehre, habe ich dann Anspruch auf irgendwelche Gelder im zweiten Jahr???

Das Elterngeld strecken zu lassen kommt nicht in Frage, da wir unsere Hausraten ja auch weiterhin zahlen müssen und das mit der Hälfte des Elterngeldes nicht funktionieren würde.

Ich danke Euch für Eure Antworten.

Liebe Grüße
Louise, Joelle (*14.11.07) und Bauchzwerg (SSW 12+5)

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Hallo Louise,

ich nehme an das dein Mann arbeitet?!
In diesem Fall steht dir höchstwarscheinlich kein Hartz4 zu. Wenn dein Mann Geringverdiener ist, würde ich mich erkundigen ob ihr evtl. eine Hartz4-Aufstockung beantragen könnt.

LG

Judith

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Hi,
soweit ich weiß,hast du keinen Anspruch, warum auch?? Du könntest ja arbeiten gehen, hast schließlich eine Arbeitsstelle...

Eine schöne Restschwangerschaft

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Also hier ist es so, das man unterstütziúng bekommt, wenn man unter 1200€netto hat, da wird aber auch kkindergeld mit einberechnet + das gehalt deines mannes und evtl andere einnahmen. sonst bekommt man nichts!
lg

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hallo

wenn du im 2 jahr nicht arbeiten gehst und noch ein jahr erziehungsjahr nimmst kannst du auf jeden afll einen zuschuß zum leben beantragen.

kommt ganz auf das gehalt deines mannes an und wieviel ausgaben ihr habt wenn anspruch da sit bekommst du auch ein bisschen geld, oder ihr beantragt kindergeldzuschlag . allerdings wirst du bei einem arbeitstätigen mann nur einen zuschuß erhalten mit viel mehr als 250 euro würde ich nicht rechnen.

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Nein, Du hast keinerlei Anspruch.
Du kannst zwar bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen, Elterngeld gibt es aber - wie Du schon richtig erkannt hast - entweder 100% 1 Jahr oder eben gesplittet auf 2 Jahre.

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Wie kommst du denn auf sowas?! #kratz

Wenn man den "Luxus" von 2 Jahren Elternzeit genießen will, kann doch der Staat nicht bezahlen müssen - zumal du ja eine unbefristete Stelle hast?!

Außerdem gibt es Hartz IV doch erst nach Ablauf der ALGII-Frist?!

LG
hase2101

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hallo

wisst ihr denn genau ob sie nichts bekommt?

als ich vor 3 jahren mit dem kleinen in erziehungszeit war hatte ich nur 200 euro landeserziehungsgeld bekommen da unser einkommen laut arge nicht ausreichend war haben wir noch einen zuschuß bekommen. weiß nicht finde daran nichts schlimmes. klar hätt ich eher arbeiten gehen können aber ich habe mir halt die 2,5 jh mit meinem sohn gegönnt weil ich im schichtbetrieb arbeite und ich auch nicht eher einen kinderkrippenplatz bekam.

vg lucky

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Wir haben beim ersten Kind GAR kein Erziehungsgeld bekommen, weil wir ganz knapp über der Bemessungsgrenze lagen.

Einen Krippenplatz hab ich auch nicht bekommen, wohl aber einen Platz in einer privaten Elterninitiative. Und ich bin nach 1,5 Jahren wieder arbeiten gegangen, damit halt wieder mehr Kohle reinkommt (und weil ich aber auch gerne arbeiten gehe!)

Ich finde es nur so unglaublich, wie schnell hier viele nach Leistungen vom Staat schreien. Es ist nun mal so, dass Kinder in der heutigen Zeit (in Deutschland) ein Rechenexempel sind. Und wenn man sich nur ein Jahr Elternzeit leisten kann, dann muß man danach halt wieder arbeiten gehen.

Ist nicht böse gemeint, aber meine Meinung!

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