3 jahre mutterschutz, davon nur 1 elterngeld?


hallo leute.
meine derzeitige arbeitssituation sieht so aus, 30 std woche.

länger wie 1 jahr mutterschutz kann ich eigentlich nicht machen weil es mir sonst eng wird was das finanzielle angeht, und eigentlich wollte ich nach dem jahr keine stunden abgeben, da ich die sonst nie wieder bekomme (was blöd is denn wenn das kind mal im kiga ist kann ich ja wieder 30std problemlos arbeiten)

so und jetzt habe ich erfahren das es demnach möglich ist vom ag her das ich 1 jahr daheim bleib, das 2. jahr dann zb 20std arbeite (je nach dem wie ich kann) im 3. dann zb 25 und danach dann wieder meine normalen 30std. dafür müsste ich halt 3 jahre mutterschutz beantragen, geht das wenn ich dann sag ich möchte aber dann nur 1 jahr elterngeld beziehen?

ich hoffe das ist hier net zu kompliziert, und hoffe das mir jemand helfen kann.

lg babyboom

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elterngeld gibt es sowieso nur ein jahr sei denn man läßt es splitten dann 2 jahre

ob das alles so geht weiß ich leider nicht


lg maxi mit maurice 16M.+ kira 20ssw

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Oh 3 Jahre Mutterschutz wären ja genial #ole
3 Jahre volles Gehalt #ole

Also soweit ich weiß, bleibt doch jedem selber überlassen, wie er das Elterngeld bezieht.
Entweder auf ein Jahr oder die Hälfte auf 2 Jahre - unabhängig von der Arbeitszeit #kratz

Claudia

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3 jahre volles gehalt? das stimmt aber net ganz weil da ich da evtl weniger schaff (was mir natürlich recht wäre) hät ich demnach weniger geld.
das doch alles so kompliziert...is ja furchtbar....

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#gruebel

Das heißt nicht "3 Jahre Mutterschutz" sondern Erziehungsurlaub ;-)

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Hallo,
Du nimmst 3 Jahre Elternzeit und alles Andere ist eine Absprache zwischen Deinem Chef und Dir. Du solltest nur darauf achten das ihr es irgendwie schriftlich festhaltet er ist sonst nicht verpflichtet Dich in den 3 Jahre zu beschäftigen. Ich weiß ja nicht wie Dein Verhältnis zu Deinem Chef ist. Ich habe auch 3 Jahre eingereicht ( 1 Jahr Elterngeld) und mein Chef kam dann nach 1 Jahr auf mich zu ob ich wieder etwas arbeiten kann und das nur so wie es für mich möglich ist ohne bestimmte Stundenzahl usw. Das habe ich natürlich gerne angenommen. Ich habe aber auch ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Chef.

Liebe Grüße

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also rein theoretisch ist das tatsächlich möglich? das is ja super.

klar werd ich alles schriftlich festhalten, grad bei der firma...da haben manche schon viel bla bla gehört wurd aber nich eingehalten.

ja mit chef komm ich super aus, was der bezirkleiter sagt zählt aber zum schluss #zitter und da wir anscheined eh zu viel perso kosten haben bin ich ja mal echt gespannt.

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Hi
Ich meine, das das ganz alleine vom Wohlwollen des AG abhängt. Er ist lediglich dazu verpflichtet dir deinen "alten" Arbeitsplatz wiederzugeben, sprich 30 Std.
Wenn du in Elternzeit gehst und mit weniger Stunden arbeiten willst im 2. und 3. Jahr, dann muss er da zustimmen. Also vereinbarungssache.
LG und viel Glück

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Hallo,

also zunächst, meinst du die Elternzeit und nicht den Mutterschutz, denn der ist immer 6 Wochen vor ET und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt des Kindes.

Bei der Elternzeit musst du dich auf 2 Jahre festlegen, das dritte kannst du auch erst nach 2 Jahren nach Bedarf noch "dranhängen".

Wenn du nach einem Jahr wieder arbeiten möchtest, müsstest du 1 Jahr Elternzeit beantragen und danach muss dich dein AG auf deine gewünschten Wochenarbeitsstdzahl einstellen (falls dies die Betriebsgröße zulässt). Wenn du 2 Jahre Elternzeit beantragst, muss dich dein AG nach einem Jahr nicht wieder einstellen, sondern kann sich auf die 2 Jahre Elternzeit berufen.

Elterngeld beziehst du sowieso nur ein Jahr ausser du beantragst eine Splittung.

LG

Judith

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Ach ja hier nochmal ein Link zur "Verringerung der Arbeitszeit"
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/BJNR196610000BJNE001200305.html

LG

Judith

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hallo
das eine hat ,mit dem anderen nur bedingt zu tun.
diese drei jahre erziehungsurlaub beantragst du bei deinem arbeitgeber.
das erziehungsgeld kommt von der L-bank zumindest in bw , ist aber von bundesland zu bundesland anders .
wenn du bei deinem arbeitgeber die drei jahre erziehungsurlaub beantragst kannst du wärend dieser zeit auf 400 euro dazu verdienen auch wo anders ...muß also nicht bei deinem arbeitgeber sein,und danach trotzdem wieder in deinem betrieb anfangen.
oder du kannst in deinem betrieb auch früher wieder arbeiten,also zb nur 10 stunden,und deine 30 stunden erst wieder nach den drei jahren erziehungsurlaub.
das elterngeld bekommst du 1 jahr kannst es auch auf 2 jahre splitten dann gibt es die hälfte ( würd ich aber nicht machen da du da nicht so gut dabei weg kommst wie bei einem jahr)
wenn du aber während des elterngeldes arbeitest wird dir das angerechnet und das lohnt sich nicht.
ich habe drei jahre erziehungsurlaub beantragt und das elterngeld auf ein jahr
davon lege ich selber jeden monat die hälfte weg und kann somit das zweite jahr auch gut überbrücken.
ich kann dann aber ab dem 2.jahr bis 400 euro dazu verdienen .
ich hoffe ich konnte das einugermaßen gut erklären
viele grüße petra

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ja, ich denke ich habe verstanden DANKE AN ALLE , das sind mal klare ausichten, dann weis ich ja was ich machen kann. gut zu wissen.

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Hallo,

dazu eine Ergänzung: Wenn man sich das Elterngeld halbiert auf zwei Jahre auszahlen lässt, kann man im zweiten Jahr so viel Geld verdienen wie man will und bekommt das halbe Elterngeld trotzdem. Hauptsache, man war das volle erste Jahr daheim!
Das hab ich gestern bei meiner Elterngeldstelle erfragt!

Kann natürlich steuerlich sinnvoll oder auch völliger Unsinn sein (Achtung Progressionsvorbehalt!!!), hängt von der jeweiligen Situation ab. Aber auf jeden Fall eine Überlegung wert wenn man z.B. eineinhalb Jahre aussetzen will.

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also, soweit ich das weiß, und das ist nicht neu, ist es so, dass die elternzeit (ich denk, dass ist das, was du mit mutterschutz meinst) nicht konform mit dem elterngeld geht. heißt, du kannst dein elterngeld 1 jahr lang voll bekommen oder auf 2 jahre splitten lassen. das ist aber völlig unabhängig davon, wie du die elternzeit einteilst. du kannst zb sagen, du bleibst das erste jahr komplett zu hause um im 2. jahr dann von jan bis mai 20h und von juni bis oktober 25 und nov und dez 30h zu arbeiten. nur so als beispiel. das 2. jahr soll man glaube angeben, damit das 3. nicht verfällt, das kannst du nehmen wann es dir paßt, häufig wird zur einschulung der kinder vorgeschlagen.

wenn du das geld nicht splittest, bekommst du es aber tatsächlich nur 1 jahr, und im 2. und 3. deinen lohn bzw nichts, wenn du nicht arbeitest.

also bei johanna haben wir ein jahr elterngeld beantragt, ich war komplett zu hause von dezember bis august, dann mein freund bis februar. glaube. und ich bin nach meiner elternzeit voll arbeiten gegangen und er nach seiner 50%, wie beantragt. und weil wir da ja kein elterngeld mehr bekommen haben war es auch kein problem, als er sich im august überlegt hat, wieder voll zu arbeiten. aber im antrag beim ag waren die 50% für ein jahr angegeben, danach wäre er automatisch wieder voll gegangen. der ag war aber froh, dass er eher voll zurück kam, ansonsten ist das bindend.

du darfst also im 2. jahr angeben, wie du arbeiten möchtest. und du darfst dieses noch 2x reduzieren, allerdings steht dir aufstocken niccht zu.

war das jetzt irgendwie verständlich?

lg, esk

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also sollte der chef eh net zustimmen wegen schaffen in 2-3 jahr (weniger wie 30std) werd ich wohl oder übel dann nur 1 jahr nehmen, da mir in dem fall das geld wichtiger ist. ist ja dann net so das mein kind dauernd woanderst ist, wenn überhaupt. wär halt stressiger wie wenn ich einfach zb nur 20std arbeite, da mein partner dann keine einschränkungen hat was seine arbeit betrifft.

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Wo arbeitest du? Bei über 15 Mitarbeitern muss dein Chef dich Teilzeit arbeiten lassen, wenn er nicht sehr sehr triftige Gründe hat.