Welcher Berechnungszeitraum für Elterngeld bei Beschäftigungsverbot

Hallo Ihr Lieben,

kann mir jemand sagen ob die Gehaltszahlungen die ich während meines Beschäftigungsverbotes erhalte, mit in den Elterngeldberechnungszeitraum zählen?

Oder werden die 12 Monate vor Beginn des Beschäftigungsverbots als Berechnungszeitraum zugrunde gelegt?

Es ist nämlich so das mein Mann in 2 Monaten nach seinem Studium seine neue Arbeitsstelle antreten wird. Momentan habe ich LSTKlasse 3 und mein Mann müsste somit in die Klasse 5. Nun würden wir gerne wechseln auf 4/4 oder eben 5/3 nur eben anders herum verteilt. Allerdings würde sich das ja auch negativ auf mein Elterngeld auswirken. Wenn also die Zeit des Beschäftigungsverbots nicht in den Berechnungszeitraum fließen wäre das ja kein Problem, oder?

Danke für eure Antworten im voraus.

LG

Judith

1

Hallo Du!

Meine Freundin hatte auch Beschäftigungsverbot und ich glaube, sie haben die Verbotsmonate auch für die Berechnung herangezogen.

Darf ich fragen, warum du Beschäftigungsverbot hast und ob du eigentlich dann volles Gehalt bekommst.

Muss nämlich demnächst auch meinen Tita bestimmen lassen und dann kann es passieren, dass mir dasselbe blüht.

Liebe Grüße
Susanne

5

Die Monate des Beschäftigunsverbots zählen wie als wenn du gearbeitet hast voll für die Berechnung.

Bei einem Beschäftigunsverbot bekommst du dein volles Gehalt weiter ausbezahlt.

7

Hi Susanne,

ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil bei mir ein Frühgeburtsrisiko besteht. Habe bereits meinen ersten Sohn 4,5 Wochen zu früh bekommen, allerdings nur weil ich 6 Wochen zum Schluss fast ausschließlich gelegen bin. Zudem hatte ich im August diesen Jahres eine Fehlgeburt.
Ich bekomme dann mein normales Festgehalt weiter in dieser Zeit. Mein Beschäftigungsverbot läuft allerdings erst nächste Woche an.

LG

Judith

2

huhu, also ein BV zählt als normale arbeitszeit. das wird genauso angerechnet, als wie wenn du es nicht hättest.

lg inoo

3

hi,

egal ob gearbeitet oder berufsverbot gelten die letzten 12 Monate -- sofern möglich, behalte einfach die günstigere Steuerklasse erstmal bei und ändre sie später im jahr (darf man ja einmal im jahr) -- mit dem lohnsteuerjahresausgleich gleicht ihr es ja fürs ganze jahr rückwirkend aus.

(eine Ausnahme gibts nur, wenn es noch die Elternzeit des ersten Kindes trifft)

lg
tanja

6

Hi Tanja,

war mir da nicht so sicher ob Beschäftigungsverbot oder als (verlängerte) Mutterschutzzeit, die ja nicht micht eingerechnet wird, oder als normale "Arbeitszeit" betrachtet wird.

Wenn es tatsächlich Arbeitszeit ist, werde ich vorerst tatsächlich meine Lohnsteuerklasse behalten.

LG

Judith

4


hi

es zählen immer die letzten 12 Monate....wenn du da ein BV hattest wird dir das Gehalt was du in der Zeit weiter bekommen hast angerechnet

lg

8

Ich hatte während der gesamten SS ein BV. Das wird ganz normal zur Berechnung herangenommen.