Elterngeld/Elternzeit bei befr. Arbeitsvertrag

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche bitte einmal Eure Erfahrungen:

Ich habe einen befr. Arbeitsvertrag bis zum 30.06.2010, mein Mutterschutz wird am 10.05.10 beginnen, errechneter Geburtstermin ist der 21.06.10. Wie ist das in so einem Fall mit dem Mutterschaftsgeld und Elterngeld bzw. Elternzeit? Mein AG sagt, dass der Vertrag ganz normal am 30.06. endet und keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden können (sprich Elterngeld bzw. Elternzeit). #aerger Stimmt das? Und wer zahlt denn dann eigentlich das Elterngeld usw.?

Was meint ihr, muss ich da einen Anwalt befragen?

Für Eure Tipps und Antworten danke ich Euch jetzt schon! #danke

Liebe Grüße,

Nadine mit Tialda Joline (2) und #baby 10+3

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das elterngeld zahlt ja nicht dein arbeitgeber, sondern der staat. das bekommst du also auf jeden fall. wie das mit dem mutterschutzgeld ist, weiß ich nicht.
anspruch auf elternzeit hast du dann wohl nicht.

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Das Elterngeld zahlt die Elterngeldstelle, wie bei jeder Mutter. Damit hat ja der Arbeitgeber nichts zu tun.

Elternzeit hat mit dem Elterngeld so erst mal nichts zu tun. Du wirst Dir eben einen neuen Job suchen müssen, je nachdem, ab wann Du wieder arbeiten willst.

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ich such dir mal was raus, dauert ein bisschen! ;) hatte das grad erst im weiterbildungskurs...

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Also,bis zum 30.06 wirst du aufjedenfall Geld bekommen.
Frag doch mal bei deiner Krankenkasse nach wielange du dein Mutterschaftsgeld bekommst.
Elterngeld ist ja Amt Sache,bekommt ja jeder.
Elternzeit hast du ja dann so,oder so.Du bist ja dann sowieso zuhause.
Es sei denn du willst schnell wieder arbeiten.und findest einen neuen Job/Arbeitgeber.

LG Denise

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Hi Nadine,

Elterngeld bekommst du ja von Staat und ist davon unabhänig ob dein Vertrag noch läuft oder nicht. Mutterschaftsgeld wirst du vor Ende des Vertrags 13 Euro/Tag von der KK + Restanteil vom AG bekommen (zu deinem normalen Gehalt), nach dem der Vertrag ausgelaufen ist, wirst du nur noch die 13 Euro/Tag von der KK bekommen.

LG Melli mit Jannik inside 22. SSW

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Nach Ende des Vertrags bekommst du zusätzlich zum Geld von der KK noch Elterngeld, bis die 67% deines vorherigen Gehalts erreicht sind. Du bekommst also schon während der Mutterschutzfrist Elterngeld.

Ich bin in genau der gleichen Situation wie du. Mein ET ist der 23.6.2010 und mein Vertrag läuft bis 31.7. Hab beim Bundesministerium nachgefragt, die haben da eine Hotline. Seite musst du mal googeln, weiß ich gerade nicht. Ansonsten würde ich deine Krankenkasse mal fragen. Die müssten sowas auch wissen.

Lg, Jania

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Das stimmt glücklicher Weise nicht. Nach Vertragsende gibt Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK!

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das elterngeld zahlt der staat wie schon die anderen geschrieben haben...
da kannst du auch zu deiner krankenkasse gehen, die werden dir alle informationen geben u deine fragen bzgl elterngeld beantworten!

wegen deinem arbeitsvertrag:
werdende mütter haben besonderen kündigungsschutz!

Mutterschutz:
§9 MuSchG Abs.1 während der SS und 4 monate NACH entbindung is kündigung unzulässig.
Abs 3: Kündigung kann nur von der Landesbehörde (Amt f. Gesundheit) in besonderen fällen als zulässig erklärt werden. zB Betrieb schließt!

elternzeit:
§18 BEEG
AG kann ab Zeitpunkt wie Elternzeit verlangt worden ist, max 8 wochen vor beginn der Elternzeit (=entbidnung, wenn du gleich danach in elternzeit gehst) kündigen
-- Ausnahmefall wie im MuSchG --

§19 BEEG
AN kann zum ende der elternzeit nur mit frist von 3 monate kündigen!

am besten such dir die entsprechenden gesetzes texte im netz raus, sind ja drin und geh zu nem arbeitsrechtler!! auch ein befristetes arbeitsverhältnis kann dadurch zu ner festanstellung bzw neuem befristeten arbeitsvertrag werden, wenn die 2 jahre beim gleichen AG noch nicht um sind!

ich hoffe das hilft dir ein bisschen!! LG

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Ein befristeter Vertrag läuft einfach aus! Brauchst zu keinem arbeitsrechtler. Hab den gleichen Fall und war schon zur Beratung da

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Hallo,

ich hatte während meiner Schwangerschaft ein ähnliches "Problem". Aber du brauchst dir keine Sorgen machen, Geld bekommst du in jedem Fall.

Die Bezüge während dem Mutterschutz werden zum Teil von der Krankenkasse und zu nem kleinen Teil vom Arbeitsgeber bezahlt. Bis dein Vertrag ausläuft bekommst du daher das Mutterschaftsgeld in voller Höhe.
Nach dem Auslaufen deines Vertrages bekommst du bis zum Ende des Mutterschutzes nur noch den Anteil der Krankenkasse.
Und nach dem Mutterschutz bekommst du ganz normal dein Elterngeld. Du musst nur aufpassen, dass dein (Noch-)Arbeitgeber seinen Teil des Antrages richtig ausfüllt. Denn da gab's bei mir damals ne kleine Verzögerung weil er es für nicht so wichtig erachtet hatte.

Wünsche dir eine schöne Kugelzeit!

LG
Babs

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Das stimmt nicht. Nach Vertragsende gibt Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK!

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Hallo Nadine,

also das mit dem Elterngeld wurde ja schon genau geschrieben, dass es egal ist das der Vertrag ausgelaufen ist. Bei mir ist damals auch der Vertrag im Mutterschutz ausgelaufen. AG hat dann nichts mehr gezahlt, aber von der KK wurde der AG Anteil übernommen. Habe also normales MuSchuGeld bekommen.

Aber das musst du bei deiner KK nachfragen.

LG kuebi

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Kannst du mir evtl schreiben bei welcher KK du bist? Hab das gleiche Problem. Gerne auch per PN

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damals war ich bei der AOK. Nun bei der GEK und da bekomm ich nun MuSchuGeld in Höhe des ALG I was ich gerade beziehe.

Am besten direkt beim eigenem Sachbearbeiter nachfragen und noch besser persönlich.

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Nach Vertragsende gibt Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK!Sollte nach der Geburt das Elterngeld höher als das Krankengeld sein, wird da noch etwas aufstockend gezahlt!