Arbeitsamtwahnsinn macht mir fertig!Wer weißt Rat?(lang)

Hallo ihr Lieben,

ich muss jetzt mal meinem Ärger Luft machen. Vielleicht haben ja einige von euch einen Tipp für mich. Ich erzähl euch mal die Schnell-Version!

Ich habe Ärger mit dem Arbeitsamt. Ich bin schwanger in der 22. Woche und seit dem 1. September leider arbeitslos.
Am 14. September hatte ich dann ein Gespräch beim Vermittler, da ich ja, um ALG 1 zu beziehen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Ich bin Erzieherin und habe mich in 5 Einrichtungen beworben. Natürlich alles Absagen, ich meine das war mir fast klar, das alle festen Stellen mich nicht nehmen.
Gut, den Mut nicht verlieren und weiter bewerben.

Jetzt kommt der Hammer: Ich hatte vergessen eine Bewerbung an eine Stelle zu schicken, die mir von meinem Vermittler damals mitgegeben wurde. Ja war mein Fehler. Und was folgte, trotz schriftlicher Erklärung? Eine Sperrzeit von 3 Wochen.

ABER der größte Hammer folgt jetzt. Dieser Bescheid kam am Freitag. Zeitgleich habe ich eine Stelle gefunden, die Adresse bekam ich aber nur über eine Sachbearbeiterin der Agentur.
Sagt die Dame nicht zu mir, "Also ich sehe ja hier in ihrem Profil, dass sie schwanger sind. Da werden sie in keinem Kindergarten genommen, da es eine neue Verordnung gibt (Biostoffverordnung) und da dürfen sie sich auf ihren erlernten Beruf Erzieherin gar nicht mehr bewerben.hat ihnen das der Vermittler denn nicht gesagt?"

Boah ich war so am Kochen, hab seit Freitag Magenschmerzen, weil mir MEIN Vermittler wegen EINER nicht getätigten Bewerbung eine 3 Wochen Sperre gibt ( es gäbe ja auch nur 2 Wochen) und ich mich eigentlich gar nicht als Erzieherin bewerben kann.
Ich bekomme sowieso nicht viel ALG und auch nur 3 Monate bis zum MuSchu und jetzt muss ich mich mit so nem Sch... rum schlagen.

Vor einem Jahr haben wir unsere erste Tochter im 7. Schwangerschaftsmonat verloren und ich habe weiß Gott andere Sorgen, denn jetzt ist die Phase in der damals Probleme in der SS aufgetaucht sind. Aber trotzdem kümmere ich mich (obwohl immer abgelehnt) weiter fleißig um eine Stelle und jetzt so ein TamTam?

Ich habe dann den "netten" Vermittler angerufen, dass ich dringend mein Profil ändern muss und ein Gespräch bräuchte und er sich da mal Infos besorgen soll.
Jetzt passt auf, er rief mich also zurück und meldet sich schon so: "Frau N.... was wollen sie von mir?"
Ich war innerlich so aufgewühlt hätte ihm am liebsten den Kragen rum gedreht.
Das einzige was er mir dann sagte war, dass unser nächster Termin erst Anfang November ist und da ist sowieso nicht mehr viel zu machen, da man mich da ja eh nicht mehr vermitteln könnte!

Hallo?????? Was soll denn der Ganze sch... der hat sich selber widersprochen.

Oh man ich musste den Mist jetzt mal los werden. Denn wenn ich den Ärger noch weiter nur in mich rein fresse platzte ich noch.

Unsere kleine Maus war Freitag bestimmt verwirrt weil ich so aufgelöst war. Wie können die nur so mit mir umspringen?
Wenn ich faul wäre und nix tun würde um doch nen Job zu bekommen. Aber ich schicke dem ja auch meine Eigenbemühungen. AHHHHHH!!!!!

Vielleicht kennt jemand sich da aus oder weiß wie ich mich da jetzt verhalten soll.
Also ich werde gegen eine Sperrzeit Widerspruch einlegen, weil das von dem Vermittler ja ein Irrsinn ist mir zu sagen, ich wäre nicht zu vermitteln aber von mir Bewerbungsaktivität bis ins kleinste Detail verlangen....

Boah ein Ärger, kann meine SS gerade nicht wirklich genießen. Meint ihr ein BV wäre da hilfreich?

Danke für alle Leserinnen und sorry für soviel #bla

Viele Grüße an alle Kugelbäuche

Svenja

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das hörte ich auch, das du als kindergärtnerin sowiso nicht arbeiten darfst, aber bekommt man bv wenn man arbeitslos ist, frag mal deinen arzt, vielleicht geht das auch für das a-amt, dann musst du dich nicht weiter bewerben...

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Naja ich hab zumindest schon gelesen, das man ein BV bekommen kann und das Amt muss dann weiter zahlen. So hab ich das Gefühl die finden jetzt jeden Monat bis zu meinem MuSchu etwas, um das Geld zu kürzen.

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Ja, auch als Arbeitssuchende kann man ein BV bekommen. Dann "muss" man sich nicht weiter bewerben.

Gleiches gilt für Krankschreibungen.

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Ich staune, dass dein Gyn dir nicht gleich ein BV gegebene hat (alleine deine Totgeburt (? #hicks) wäre Grund genug gewesen.)

Und ansonsten- Vorgesetzter, evt. auch auf Bundesebene. Und zur Not an die Presse- sowas wirkt immer.

#herzlich

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Ja es stimmt schon aber so körperlich würde ja alles gehen. Aber wenn das Amt so nen Streß macht bin ich bald fertig mit der Welt. Ich bin auf das bisschen Geld angewiesen. Auch wenn mein Mann verdient.
Ein Bekannter meinte schon eine Dienstaufsichtbeschwerde über diesen einen Mitarbeiter würde auch Wunder wirken. Er arbeitet im Gesundheitsamt:)

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Ich habe eine Freundin die eine Bezirkschefin bei dem "Verein Agentur für Arbeit" ist.

Wenn du erlaubst würde ich ihr kurz mal schildern was die da abgezogen haben und was du da machen kannst. Also ob sowas wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde Sinn macht.

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Hallo,

lass dich erstmal drücken #liebdrueck

Also, 1.:

Ja, ich denke, dass ein BV hilfreich ist. Wenn du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst aus verschiedenen Gründen (sprich mit deinem Arzt drüber), dann können die dich auch nicht vermitteln... Ich hab übrigens schon öfter gehört, dass man sowas auch kriegt wenn z.B. nicht genug Röteln-Schutz da ist?!

Und 2.:

Du schreibst, du hast schon mal ein Kind verloren, also Stopp mit Stress!! Rede auch darüber mit deinem Arzt, vielleicht hat er die Möglichkeit dir schon deswegen ein BV auszustellen, weil du damals sowas erlebt hast?! (Früh- oder Fehlgeburtsrisiko)...

Viel Glück weiterhin!! Nur eine kurze Frage: warum ist dir das damals im 7. Monat passiert?

Liebe Grüße
Antje mit Krümeline (25.SSW) #verliebt

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Dankeschön für die lieben Worte.

Mein FA hat bei einer Vorsorge Untersuchung in der 24. SSW Wasseransammlungen im Kopf von unserer kleinen Amelie festgestellt.

In einer Spezialklinik wurde ich dann fast 4 Tage komplett mit Baby durchgecheckt.
Kein Genfehler und auch kein Fehler meinerseits in der SS (Ernährung oder so). Ein Anlagefehler im Gehirn der kleinen Maus. Wir haben uns dann schweren Herzens aber zum Wohl der kleinen zu einem SS-Abbruch entschieden. Was auch, nach so langer Zeit gesehen, eine gute Entscheidung war.
Sie hätte das Ende der Schwangerschaft nicht geschafft und wäre wohl einige Wochen später an Hirnblutungen verstorben.

Das war eine sehr schwere Zeit. Umso glücklich sind wir, das unser zweites Mädchen:) jetzt kerngesund ist und wir uns auf die Geburt im Februar freuen können. Aber Angst hat man ja trotzdem.

Liebe Grüße
Svenja

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Ich wünsch euch alles Gute!!! :-)

Aber bitte rede mit deiner Ärztin über ein BV... ich kann mir gut vorstellen, dass das klappt.

LG

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Hallo,

also ich würde an deiner Stelle ein Widerspruch gegen den Sperrbescheid schreiben, mit der Adresse und Mitarbeiterin von dem Kiga die dir gesagt hat, dass sie dich nicht einstellen darf.
Und zusätzlich habe ich noch dieses Merkblatt gefunden:

Zitat:"
Merkblatt - Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern

Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen so
gestalten, dass die Schwangere, das
ungeborene Kind oder die stillende Mutter und ihr Kind nicht gefährdet werden. Dies kann
mit einer Umgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsbedingungen erfolgen.
Sollte dies nicht möglich oder nicht zumutbar (BAG Urt. v. 21.04.1999 Az..: 5 AZR 174/98)
sein, ist die Schwangere an einen ungefährlichen Arbeitsplatz umzusetzen. Steht kein
geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung, muss sie von der Arbeit freigestellt werden. Nach dem
MuSchG gibt es zwei Arten von Beschäftigungsverboten:

Generelle Beschäftigungsverbote
Diese Beschäftigungsverbote sind in §§ 4 und 8 des Mutterschutzgesetzes geregelt und gelten
für alle werdenden und stillenden Mütter unabhängig von deren individuellen
Gegebenheiten. Sie sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam, d. h. der
Arbeitgeber ist verpflichtet, unmittelbar nach der Schwangerschaftsmitteilung diese
festzustellen. Z. B. dürfen werdende und stillende Mütter nicht mit schweren und
gesundheitsgefährdenden Arbeiten beschäftigt werden."
Zitat Ende
Hier das Blatt dazu, ausdrucken und zu dem Widerspruch dazu tun: http://www.lwl.org/lja-download/datei-download/Service/RS/RS_TEK/RS_TEK_2005/1110455837_3/rd2005nr04_Merkblatt_Mutterschutzgesetz.pdf

Eine meiner Freundinnen hat auch immer wieder Probleme mit der AA, da hilft nur Widersprüche und diskutieren, diskutieren aber nur nicht nachgeben.

Grüße, Belli

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Danke für den Tipp.

Der Irrsinn ist ja, das es mir eine Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt gesagt hat, dass ich mich nicht mehr in Vorschuleinrichtungen bewerben darf, bzw nicht mehr als Erzieherin.

Die war sehr nett und betreut eben soziale Einrichtungen, die kurzfristig neue Stellen besetzen. Und nur durch diese Sachbearbeiterin habe ich davon erfahren.

Vielen Dank nochmal.

LG

Svenja

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Hallo Svenja,

ich glaube du kommst während deinem ALG Bezug besser, wenn du dich krank schreiben lässt.

Das Krankengeld, welches du nach 6 Wochen bekommst, ist genauso hoch wie dein ALG. Siehe link

http://www.ratgeber-aktuell.com/ausbildung-weiterbildung/arbeitsamt-krankheit.htm

Somit gehst du jedem Ärger mit dem Amt aus dem Weg, denn krank ist krank.

Alles Gute
LG Schaju

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Frag den netten Herren mal nach dem Namen und der Telefonnummer seines Vorgesetzten, und erwähne ganz beiläufig das du eine Klage gegen den Bescheid einreichen wirst. Der ist noch nicht mehr ganz dicht! Ich meine, du hast dich beworben, und nicht nur einmal! Am besten gehst du zu einem guten Anwalt, und dann zu einem Arzt, denn ich denke das du ein BV bekommen wirst....
Alles Gute!