Zuzahlung Manuelle Therapie

Hallo Mädels,

da ich ziemlich Probleme mit dem Rücken habe, hat mir der FA "Manuelle Therapie" verschrieben.

In der Krankengymnastikpraxis hat man auch keine Rezeptgebühr von mir verlangt da es in der Schwangerschaft ja frei ist.
Jetzt ruft mich gestern die Krankengymnastin an und meinte die KK hätte bei ihnen angerufen und die Rezeptgebühr wäre für Schwangere nicht meht frei #schmoll.

Weiß da jemand von euch Bescheid? habt ihr die Rezeptgebühr bezahlen müssen oder nicht?

lg Ute

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Also soviel ich weiß ist man befreit, wenn es eine Erkrankung ist, die durch die Schwangerschaft entstanden ist. Das hört sich ja auch so an. Bei welcher KK bist Du denn?

Sumsel

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Hallo!

Des müsste dann aber neu sein, dass man schwanger nicht mehr befreit ist.
Was genau stand denn auf dem Rezept als Diagnose?

LG Sonja

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dann zahl die 10 euro......was ist dabei?
ich zahl jedes Qutal 10 euro auch in der Schwangerschaft da man so mehr bekommt außer die standart sachen!

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Ich muss auch zahlen. Pro 6 Behandlungen 18,88 Euro. War bei der Kasse, und die sagen, behandelt wird ja der Rücken - und nicht die SS.
Superlogisch!

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Hallo Ute,
ich arbeite bei einer Krankenkasse und diese Aussage ist definitv falsch.
Hier ist der entsprechende §
http://bundesrecht.juris.de/rvo/__196.html
Es muss nur die Schwangerschaft die Beschwerden ausgelöst haben. Und das scheint ja bei Dir der Fall zu sein. Am besten Du sprichst mal selber mit Deiner KK und dann sollen sie mal zu der Aussage Stellung nehmen.
LG und gute Besserung für Deinen Rücken.
Nicki mit Luca (3 Jahre) und Krümel (14. SSW)

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Hallo!

Die Zuzahlungsfreiheit gilt für die Bereiche, die auch Dein Kind betreffen, z.B. Eisenmangel.

Wenn "nur" Du als Schwangere ein Problem hast, z. B. Schwellungen in den Beinen, Schmerzen im Rücken usw., dann mußt Du die Behandlung ganz normal zahlen.

So war es zumindest in meiner letzten SS, ich hoffe das stimmt noch so #schmoll.

Gruß
kwax

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Hallo Ute,
ich hatte Anfang der SS auch Probleme und habe Massagen verschrieben bekommen. Der FA muss auf dem Rezept das Kreuz bei Zuzahlung befreit (oder ähnlich) setzen. Hab das auch machen lassen und somit musste ich nichts zahlen. Hab das vorab mit der KK geklärt und die hat mir gesagt wie das funktioniert.
Frag auf jeden Fall nochmal nach, vielleicht bei einer anderen Beraterin der KK.
LG

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Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Hatte gestern keine Zeit mehr zu schauen. Ich Antworte aber jetzt noch auf ein paar Fragen, in der Hoffnung es schaut heute nochmal jemand rein.

- Ich bin bei der IKK versichert.

- Auf dem Rezept war frei angekreuzt.

- Die Rückenschmerzen kommen von der Schwangerschaft

- ich meinte nicht die 10 € beim Arzt sondern die Zuzahlung zur Manuellen Therapie

- bei meiner letzten SS vor 3 1/2 Jahren war es noch frei


Ich denke ich rufe morgen mal bei meiner KK an und frag nach.

lg und einen schönen Sonntag

Ute

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Hallo Ute!

Da ich slber als Krankengymnastin arbeite,weiß ich dass du auf gar keinen Fall in der SS zuzahlen musst. Einzige Bedingung ist dass dia SS auf dem Rezept erwähnt ist,also z.B. LWS-Syndrom bei Gravidität.

LG Anne

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Das stand bei mir, hat die Kasse nicht interessiert..

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