KEIN Mutterschaftsgeld, bei Minijob

Ich bin nicht selbst krankenversichert und habe einen Minijob.. und damit leider auch nur Probleme:-(
Vom Bundesversicherungsamt, gibt es eine einmalige Zahlung, von 210,00 Euro .. für den gesamten Mutterschutzzeitraum (6 Wochen VOR bin 8 Wochen NACH der Entbindung). Mein Mann, ist dann quasi, der alleinige Verdiener. Mit nur seinem Gehalt, werden wir nie über die Runden kommen..
Nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, IRGENDWO das fehlende Geld, für den Zeitraum (also 14 Wochen) zu beantragen, um das Loch, im Geldbeutel, vorerst stopfen zu können??
Brauche dringend Hilfe#zitter...

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hi
ich hab das auch vor ein paar tagen beantragt.und ich bin über meinen mann versichert und arbeite geringfügig.also krieg ich das auch nicht oder was?wäre ja echt beschiss.210 euro is viel geld für uns.lg

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Nee, hast Du falsch verstanden. Du bekommst EINMALIG 210,00Euro, vom Bundesversicherungsamt. Danach: NICHTS weiter, bis 8 Wochen, nach der Entbindung, endlich das Elterngeld in Kraft tritt.
Ich will jetzt wissen, ob man noch zusätzliches Geld beantragen kann, denn von nur einmal 210,00 Euro, kann man ja wohl schlecht, eine schon 3-köpfige Familie ernähren!! Und außerdem muss ich noch rausfinden, ob bei nicht selbst Krankenversicherten direkt nach der Entbindung, schon das Elterngeld gezahlt wird; Eben weil man ja kein Geld bezieht..

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Huhu,

meine Krankenkasse zahlt mir trotz Minijob mein Mutterschaftsgeld.

Der Minijob ist mit 250€ angegeben und das bekomme ich auch als Mutterschaftsgeld.
375€ zu Beginn des Mutterschutzes und 500€ wenn der Knirps da ist.

...bin freiwillig versichert!

LG Diana+#ei Babyboy JAN 23+2

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Hallo!

Das mit dem Mutterschaftsgeld ist vielleicht richtig so, jedoch bekommst Du ab dem Tag bzw. Monat in dem Euer Krümel geboren wird das volle Elterngeld was Dir zusteht.

Ich musste damals angeben, ob und wieviel Mutterschaftsgeld ich bekommen habe. Da wir zu dem Zeitpunkt bereits eine 2,5 jährige Tochter hatten, haben wir nur den Sockelbetrag von 300 € monatlich bekommen plus den Geschwisterbonus von 75,00 € für Geschwisterkinder die noch keine 3 Jahre alt sind.

Liebe Grüsse
Susanne mit Leni *2004 und Fiona*2007 fest an der Hand

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Du bekommst das Elterngeld von der Geburt an- bei den anderen wird es mit dem Verdienst verrechnet und daher gibt es in den ersten 8 Wochen nichts - du bekommst dann die 300 € Grundsatz.

LG

Gabi

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Das hat also nichts damit zu tun, dass mein Mann trotzdem arbeitet? ..die gehen nur von mir aus, weil ich ja im Mutterschutz zuhause bin und darum, bekomm ich auch gleich -ab Geburt- das Elterngeld?? ..an wen, muss ich mich da wenden#kratz und wann#kratz?

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Ruf bei der Erziehungsgeldstelle deiner Stadt an- wenn du nicht arbeitest und zuhause beim Kind bleibst wirst du ab Geburt den Sockelbetrag bekommen- 12 Monate lang.

Die anderen, die arbeiten ärgern sich immer darüber, dass sie eigentlich immer nur 10 Monate Elterngeld bekommen, da die ersten 2 Monate abgezogen werden wegen des Mutterschaftsgeldes.

LG

Gabi

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Du bekommst gleich ab der Geburt Elterngeld!

Zusätzlich gibts die 210 Euro für die Zeit einmalig. Und je nachden wieviel Tage der Monat hat noch wenige Euro AG-Zuschuss vom AG.

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..dass ich das Elterngeld, gleich ab Geburt bekomme, ist schonmal ein großer Trost für mich. Allerdings, ist der AG-Anteil, ja ein echter Witz: 0,33 Euro pro Tag!! Laut Knappschaft dann etwas über 32 Euro, für die gesamte Mutterschutzzeit "#pro"

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Na klar, mehr kann es nicht sien, denn wenn du dich selber versichert hättest (und das darf für den AG ja nichts ändern) hättest du pro Tag 13 Euro von der KK bekommen. Somit darf der AG diese 13 Euro als gegeben voraus setzen!

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