Frage zu Elternzeit bei Hartz IV

Hallo Ihr Lieben #blume,

vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?

Eine Spielplatzbekannte erzählte mir kürzlich, daß sie seit Ende des Studiums Hartz IV bezieht. Da sie nächsten Monat ihr Baby bekommt hat sie nun die Wahl zwischen 3 Jahren Elternzeit oder dem normalen Mutterschutz mit sofortiger beruflicher Weitervermittlung. Sie will, was ich gut verstehen kann, die 3 Jahre Elternzeit nehmen.

Jetzt ist meine Frage, ich wollte sie da nicht so direkt drauf ansprechen: Darf sie tatsächlich als Hartz IV-Empfängerin (und ich möchte diese Tatsache sicherlich nicht schlechtreden oder geringschätzen) 3 Jahre Elternzeit nehmen? Ohne finanzielle Verluste? Zahlt das Amt dann weiterhin den Festbetrag? Oder bekommt sie prozentual was abgezogen, weil sie in der Zeit ja nicht vermittelt werden kann?

Dieser Beitrag ist neutral zu verstehen, als nicht wertende Frage. Es interessiert mich einfach, weil ich mir keinen Reim draus machen konnte. Vielleicht kennt sich eine von Euch ja aus?

Lieben Dank für Eure Antworten und einen schönen Abend

wünscht

worfa (mit Benni (5), Mathis (3) und Hauke(33.Woche)



1

Also davon hab ich noch nie was gehört.

bei mir wars so, hab ganz normal harz4 bekommen und konnte zwischen 1 und 2 jahre elterngeld entscheiden. mehr geht nicht


lg

3

ElternGELD gibt es nur ein Jahr, gesplittet zwei Jahre.

ElternZEIT gibt es aber drei Jahre.

2

Ja, sie hat genauso das Recht, 3 Jahre bei ihrem Kind zu bleiben, wie andere Mütter auch. Und was willst Du bei ALG II noch abziehen?

Sie kann (und wird hoffentlich) die Zeit ja trotzdem nutzen, um sich zu bewerben. Nur eben ohne dabei das Amt "im Nacken" zu haben.

4

Hi anyca,

um Himmels Willen - ICH will sicherlich bei Hartz IV nicht noch mehr abziehen. Ich weiß ja, wie viel sie bekommt! Ich dachte eben, weil das Amt anscheinend ganz gerne Sanktionen verhängt (zB finanzielle Einbußungen wenn Du unerlaubt die Stadt verlässt und sowas...), deswegen hätte mich eine verminderung des Betrages nicht gewundert....

Danke Dir für die Antwort :)

worfa

5

wie jetzt? alg 2 UND die 300 euro elterngeld ???

ich glaub, ich meld mich arbeitslos ...

6

was ist daran so schlimm ??

Habe ich auch bekommen. als ich nicht mehr arbeiten durfte dann harz4 bekam

7

was daran so schlimm ist? ich habe - um eben nicht arbeitslos zu sein - ein weiterbildendes studium angefangen, welches ich auch während der elternzeit beenden werde. mir stehen die 300 euro sockelbetrag zu . wenn ich dieses studium nicht machen würde, würde ich alg 2 und die 300 bekommen (wenn ich das richtig verstanden habe) ...

ich tue also was für den beruflichen weg nach dem kind, habe kosten, die mir keiner erstattet, mehr aufwand ...

hmmm, lass mich überlegen, was daran schlimm ist ?!?

weitere Kommentare laden
8

Also, um Verwirrungen zu beseitigen,

jede Mutter hat das Recht, drei Jahre in Elternzeit zu gehen, auch bei ALG II. Wenn man dies möchte, hat man auch kein "Amt im Nacken". Erst ab dem 3. Lebensjahr des Kindes greift der § 10 SBG II (Zumutbarkeit). Ab dann ist man verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Kind angemessen betreut wird und man sich der Vermittlung widmen kann. Vorher kann man ider Vermittlung zur Verfügung stehen, muss aber nicht.
Ebenso kann jede Arbeitnehmerin drei Jahre daheim bleiben und sich der Erziehung des Kindes widmen.
Elterngeld hat rein gar nichts mit dem ALG II zu tun, man kann es entweder ein Jahr beziehen und den Mindestsatz erhalten oder man splittet es auf zwei Jahre. Es lohnt also nicht, sich ins ALG II zu manövrieren.
LG Sany (habe bis zum MuSchu "im Amt" gearbeitet)

11

Hallo Worfa,

ja deine Spielplatzbekannte darf sich diese 3 Jahre Elternzeit nehmen und sie stehen ihr auch zu. Das Arbeitsamt ist verpflichtet weiterzuzahlen ohne Einbußen, ich weiss es von daher, da ich selber ALG2 Bezieherin bin, jedoch ich mit meinem Lebensgefährte zusammenlebe und sein Gehalt mit eingerechnet wird (was auch ok ist). Uns steht in dem Fall von ALG2 nur noch ein kleines aufstockendes Unterhaltskostengeld zu (KdU).

Da ich selber erst kürzlich beim Amt war und meine Schwangerschaft mitgeteilt habe, habe ich mit meiner Ansprechpartnerin alles geklärt, auch was Elternzeit betrifft.

Sie steht zwar dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, kann aber weiterhin selber nach Stellen suchen und darf auch in Urlaub fahren oder mal ne Woche wegfahren, jedoch weiß ich jetzt nicht genau, ob das in der Zeit dem Arbeitsamt mitgeteilt werden muss oder nicht. Hierzu muss ich mich selber nochmal schlau machen.

Liebe Grüße,
Dina & #ei 21. SSW