Urlaubsanspruch Muschu bei Jahreswechsel

Hallo ihr Lieben,

mein Muschu beginnt am 13.10. und geht bis in den Januar rein. Somit habe ich ja für den Januar noch den vollen Urlaubsanspruch (in meinem Fall 2,5 Tage, also aufgerundet 3 Tage). Jetzt wurde mir letzte Woche gesagt, dass ich diese 3 Tage nicht vorm Muschu nehmen darf, da der Anspruch erst ab dem 1.1.2010 entsteht. Da ich dann nächstes Jahr auch nicht mehr arbeiten gehe, würde der Anspruch damit verfallen.

Habe mal im Inet ein bisschen recherchiert, aber finde nirgends was, wie das beim Jahreswechsel geregelt ist. Kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, dass der Anspruch einfach so verfallen darf.
Kennt sich da jemand mit aus und hat evtl. sogar nen Link, wo ich das nachlesen kann?

LG
summersun + #blume Zoe (26. SSW)

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also ich denke auch das du den urlaubsanspruch von januar 2010 nicht in diesem jahr geltend machen kannst, weil ich ja ein neues jahr.

ich denke wenn du nächstes jahr wieder arbeiten gehst (weiß ja nicht wie lang du elternzeit nimmst) dann kannst den anspruch noch geltend machen...ansonsten werden die 3 tage wohl verfallen

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Also bei mir in der Firma ist es schon so, dass sie mir extra schon den Urlaub von 2010 aufgrund von Schwangerschaft und Muschu freigeschaltet haben.

Und wir sind eine große Firma, die sicher nichts verschenkt!

Ich nehme jetzt den Urlaub, der mir aufgrund von Muschu njoch in 2010 zustehen würde im Dezember!

Lg sabrina

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Also eine konkrete Antwort auf deine Frage kann ich dir nicht geben, aber ich kann dir von meiner erste SS berichten.

Also bei mir hat der Muschu vor Geburt Ende Dezember angefangen und Muschu nach Geburt ging dann bis 1.4.2007.
Ich habe damals komplett für Januar, Februar und März Urlaubstage bekommen und hab auch im Geburtsjahr schon nicht mehr gearbeitet!

Diesmal ist es wieder so! ET ist der 6.2.2010, Muschu beginnt 26.12.09 und Urlaubsanspruch hab ich noch 5 tage für das Jahr 2010 (bei 20STd./Woche und 16 Tage Urlaub im Jahr).

Nach ET geht dein muschu ja bis Mitte Januar, also müsstest du theoretisch zumindest 1,5 tage Anspruch haben.?!

Hoffe dir hilfts ein bisschen weiter...

LG Sabrina mit Viktor (2,5) und Käfer (15+2)

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Also entweder hab ich Anspruch auf 3 Tage oder gar nicht. So viel weiß ich schonmal.
Weil der Urlaub immer für komplette Monate gegeben wird, auch wenn dieser nur teilweise betroffen ist.

Nur laut meinem AG darf ich den Urlaub dieses Jahr noch nicht nehmen.
Und da ich vorhabe, 2 Jahre in Elternzeit zu gehen, würde der Urlaub damit komplett verfallen, da ich nach dem Muschu ja keine Gelegenheit mehr habe, ihn zu nehmen.

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Du müßtest diesmal aber Für Januar, Februar, März und April Urlaub erhalten, sind dann bei dir 5 Tage. Wobei mir nicht klar ist, warum du nur 16 Tage Urlaub im Jahr hast. Arbeitest du keine 5 Tage Woche, sondern nur 4?

Aber wieso sollte sie nur 1,5 Tage haben? Selbst bei dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen, sind 2 tage Urlaub für Januar!

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Hallo,

der Urlaub verfällt in diesem Fall nicht. Wenn Dein AG nicht so kulant ist ihn Dir vorab zu gewähren, heißt das nicht das er verfällt. Laut Mutterschutzgesetz kannst Du den Urlaub nach der Elternzeit nehmen. Frau darf wegen der Mutterschutzfrist nicht benachteiligt werden. Es ist ja nicht so, dass wir nicht arbeiten wollen, sondern wir dürfen/können nicht arbeiten.

Lass Dich nicht veräppeln...

Viele Grüße
Tina

Zitat Mutterschutzgesetz:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/mutterschutzgesetz,property=pdf.pdf

"Auch während dieser Zeiten entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs für diese mutterschutzrechtlichen Ausfallzeiten scheidet somit aus. Der Erholungsurlaub darf auch nicht mit den Zeiten der Freistellung von der Arbeit verrechnet werden.
Das Mutterschutzgesetz trifft hierzu keine ausdrückliche
Regelung. Ob und in welcher Höhe Jahressonderleistungen gezahlt werden, ergibt sich im Einzelfall aus dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag). Nach der Rechtsprechung dürfen weder in kollektivrechtlichen Verträgen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) noch in Arbeitsverträgen bei arbeitsleistungsbezogenen Jahressonderzahlungen (Sondervergütungen mit reinem Entgeltcharakter) die Fehlzeiten aufgrund mutterschutz-Erholungsurlaub
Der Resturlaub aus der Zeit vor den Beschäftigungsverboten ist übertragbar auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Dieser Resturlaub kann auch
noch nach der Elternzeit genommen werden (vgl. Broschüre „Erziehungsgeld, Elternzeit“).

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also rein logisch kannst du urlaubsanspruch vom nächsten jahr nicht im jahr vorher nehmen. auch nicht bei einer schwangerschaft. dass du dann aufhörst zu arbeiten, ist in diesem fall sozusagen dein problem. denn du hättest ja die chance den urlaub zu nehmen, wenn du wieder arbeitest. wenn du nur pause machst, würde der ja nicht verfallen...

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Dein Urlaub kann in dem Jahr in dem du aus der Elternzeit zurückkommst oder in dem darauf folgenden genommen werden, der verfällt nicht! Nach neuester Rechtssprechung nicht mal, wenn du mehrere Elternzeiten hintereinander nimmst!

Endet dein Arbeitsverhältnis während oder nach der Elternzeit, muss der Urlaub ausgezahlt werden!

Vor dem Mutterschutz kann der AG dir den Urlaub geben, muss aber wohl nicht!

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also ich habe auch 5 tage über die ich vorm muschu nicht nehmen kann udn die bei uns in der perso meinten ich könnte die ja nach dem muschu und vor der elternzeit nehmen aber naja ich muss mal gucken wie ich das sonst mache. vielleicht können die den urlaub auch auszahlen.

aber ich meine der urlaub verfällt nicht der wird solange aufgehoben bis du dann wieder arbeiten bist!

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Dies ist die schlechteste Variante, da dann der ganze Monat beim Elterngeld als teilzeitarbeit gerechnet wird!