Dauer Elterngeld und Mutterschaftsgeld bei Frühgeburt 30. SSW

Hallo Ihr Lieben :-) !

Also, ich bin total verunsichert, jeder erzählt mir etwas anderes, vielleicht ist ja einer von Euch Expertin:

Ich habe meine Zwillinge in der 30. SSW bekommen, am 24.7. Mein Mutterschutz hätte erst am 22.8. begonnen bei ET am 3.10.09.
Da ich ja nun VOR der Mutterschutzfrist Mama geworden bin, ist es wohl so, dass mir das Mutterschaftsgeld jetzt 18 Monate ab Geburtstermin gezahlt wird.

Aber was ist mit dem Elterngeld? Anscheinend ist es so, dass das Mutterschaftsgeld voll auf die Dauer des Elterngeldes angerechnet wird. Endet dann mein Elterngeldanspruch am 23.7.2010 oder erst 6 Wochen später #kratz (eben um die Zeit Mutterschutz, die ich ja noch gar nicht hatte???)

Die Zeit entgeht mir ja sonst, was ich total unfair finde #aerger .

Ich danke euch für Eure Antworten!

#herzlich und lg, Maus

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Hallo,

tatsächlich ist es so, daß dein Elterngeldanspruch schon am 23.7.2010 endet.
1 Jahr Elternzeit+Elterngeld bleibt 1 Jahr, leider ganz unabhängig von zu frühen Geburten.

Mein 2.Kind wurde im Oktober 2006 in der 25.SSw geboren. Der Termin war Februar.
Ich bekam kein Erziehungsgeld und kein Elterngeld.
Nach einem Jahr wieder beginnen zu arbeiten, war unmöglich, da mein Frühchen ständig schwerkrank war.
Wir lebten knapp 2 Jahre am finanziellen limit, mein Mann ging im Schichtdienst arbeiten, nebenher noch 400€ Job und am Abend studieren...

Ja, es ist unfair, aber du erhälst Elterngeld.

LG belala

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Hallo,

ich bin der Meinung, du bekommst jetzt dann das Elterngeld 8 Wochen nach der Geburt ein Jahr lang (oder ist das nicht bei Zwillingen länger)
Genau weiss ich es leider auch nicht!
Mutterschutzgeld denke ich, bekommst du nicht, da du ja bis zur Geburt Gehalt bekommen hast, oder? Das Mutterschutzgeld wird doch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bezahlt anstelle des Gehaltes! Würde mich da mal bei der Krankenkasse erkundigen oder bei der Elterngeldstelle!

LG Sisi

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Hallo,

also das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Die Dauer wird nicht dazu gezählt! Und unabhängig vom Datum der Geburt die 12 bzw. 18 Monate dazu gezählt (leider auch bei Frühchen)

Also du bekommst 18 Monate lang Mutterschaftsgeld und auch so zusagen 12 Monate lang das Elterngeld, da das ganze verrechnet wird, hat es für dich keinerlei Auswirkung.

Das Elterngeld ist sonst für Mütter die vor der Geburt nicht berufstätig waren.

Durch deine Berufstätigkeit bekommst du bis zu 67% vom deinem vorherigen Gehalt, also bei den meisten um einiges mehr als alleine das Elterngeld von 300 Euro (bei Zwillingen mal zwei also 600 Euro).

Grüße, Belli

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Hallo,

Zitat"
Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gelten laut Mutterschutzgesetz Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld."
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm

Grüße, Belli