elternzeit für väter direkt nach der geburt!?

hallo,

wer weiss wann es am besten ist die elternzeit für den papa zu beantragen?

mein mann möchte direkt ab der geburt des kleinen zu hause bleiben, da wir ja allerdings nicht wissen wann er denn nun genau kommt, haben wir eine differenz von schätzungsweise 20 tagen.

die elternzeit muss er ja 7 wochen vor antritt beim arbeitgeber anmelden/beantragen, aber von welchem termin geht man aus, dem wahrscheinlichen geb. termin!? was is wenn der kleine dann aber eher oder doch erst später kommt!? muss der arbeitgeben das dann berücksichtigen!?

wäre über hilfe sehr dankbar!!

grüßle

suesse-lady, 31. SSW

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hi...
möchtest du gleich wieder arbeiten gehen?
Wie machst du es dann mit stillen etc?
LIEBE GRÜßE...

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hi,

also ich bleibe 12 monate zu hause, mein mann wollte direkt nach der geburt seine 2 Monate machen. Aber ich weiss absolut nicht wie wir die "beantragen" sollen, da ich ja wie gesagt nicht weiss wann unser Kleiner denn genau kommt...

Kennst du dich damit aus!? Bzw. wie würdest du es machen?

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Hallo,

mein Mann hat auch direkt nach der Geburt unserer Tochter 1 Monat Elternzeit genommen. Die Kollegen wußten, dass es dann von heute auf morgen losgehen konnte. Es war dann doch planbar, da sie wg. BEL per geplantem Kaiserschnitt zur Welt gekommen ist.
Das "blöde" ist, dass man nur die tatsächlichen Lebensmonate des Kindes nehmen kann, dh. wenn euer Kind am 15. geboren wird kann dein Mann nicht ab dem 01. die Elternzeit antreten sondern nur ab einem 15.

LG
Sandra

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ach her je...

wie soll das denn gehen!?

termin hätten wir am 9.9.

wir können doch seinem arbeitgeber nicht darum bitten uns dann einfach so die elternzeit zu geben, das macht der nie mit.... der muss 7 wochen vorher beantragt werden *grml* ich weiss nich weiter....

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Also wir haben vorher den Ag von meinem Mann informiert und auch den Antrag schon bekommen. Diesen haben wir schon soweit ausgefüllt und abgegeben, die Kollegen der Personalabteilung haben wir dann nach der Geburt angerufen, wg.der Daten Name etc und haben dann schnellstmöglich die GU nachgereicht.
Mein Mann arbeitet zum Glück in einer "größeren" Firma, da ging es und muß diesmal auch wieder gehen. Die Kollegen und Perso sind schon informiert.

LG

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Hallo Süsse-Lady,

bei uns bleibt auch der Papa ein Jahr zu Hause. Ich will nach dem Mutterschutz gerne wieder abreiten und er würde sich freuen, wenn er daheim bleiben kann. Wir haben zwar noch etwas Zeit, aber mein Mann wird die Elternzeit ab etwa zwei Wochen vor dem Geburtstermin beantragen (wir bekommen Zwillinge und da ist es wahrscheinlich, dass sie früher kommen) und mit seinem Arbeitgeber haben wir ausgemacht, dass er einfach schon ein paar Wochen vorher Urlaub nimmt. Dann kann er mich in der letzten Zeit noch zusätzlich zu Hause unterstützen, bis es losgeht.

LG

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Hallo suesse-lady!

Ja, als Termin wird der errechnete Termin genommen.
Im Antrag kann man allerdings schreiben "ab Geburt", so dass der Arbeitgeber das Datum gegebenefalls korrigieren muss.

Liebe Grüße!
Tina mit Maria Elisabeth 30+3

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das ist natürlich die idealste Lösung!!!!!!!

und das akzeptiert der AG??? hast du irgendwo ne Info im Netz diesbezüglich dazu, dass wir dem AG das zur Not "unter die Nase" halten können???

der AG weiss noch nix von seinem Glück und wird auch nicht begeistert drauf reagieren...

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... wenn nicht erkundige dich doch noch beim Amt!
Alles gute :-*

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Hallo zusammen,

mein Mann bleibt auch zu Hause (für zwei Jahre). Ich gehe wieder arbeiten.

Den Arbeitgeber hat er bereits in der 18. Woche mündlich informiert und vor drei Wochen (25. Woche) schriftlich. Wir haben in den Antrag geschrieben, ab Geburt des Kindes. Ich würde den Arbeitgeber rechtzeitig informieren (auch schriftlich). Die Vertretug muss ja auch organisiert werden.

Liebe Grüße

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wir können den AG nicht eher informieren, wegen dem Kündigungsschutz!!! dieser tritt erst ab 8 Wochen vor Antritt der Elternzeit in Kraft und solange wollten wir warten. Da das allerdings jetzt gleich soweit ist, müssen wir jetzt das Ding schreiben...

Hätten wir es noch viel früher mitgeteilt, wäre er vermutlich entlassen worden und das risiko wollten wir nicht eingehen....

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Hi,

mein Mann hat auch die beiden ersten Monate EZ genommen.
Er hat das 7 Wochen vor ET beantragt und reingeschrieben, dass er ab Geburt beantragt, der ET am xx.xx.xxxx ist.

Das mit dem Kuendigungsschutz weisst du ja zum Glueck!

Emmylou kam letztendlich drei Wochen zu frueh auf die Welt und dann auch noch auf nem Feiertag an einem Donnerstag. Mein Mann hat Freitags Morgens dann einfach in der Firma angerufen, dass die Kleine nun da ist und er ab jetzt zu Hause bleibt. Als Beleg haben wir eine Kopie der Geburtsbescheinigung per Post geschickt.

LG und alles Gute!
Barbara

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also...mein mann hatte direkt nach der Geburt EZ genommen. Wir waren fest davon überzeugt, dass es da eine Sonderffristverlängerung gibt und sind dementsprechend sicher aufgetreten...

Wie sich jetzt rausstellt, ist die Lage da ja unsicherer als gedacht...

Wir haben dem AG recht früh mitgeteilt, dass mein Mann die zwei Monate nach der Geburt gehen will und dann als ich in den Mutterschutz gegangen bin, hat mein Mann den antrag schriftl. gestellt und diese MuSchu-Bescheinigung mit zugelegt...auf dem Antrag haben wir dann deutlich
"zwei Monate EZ ab Geburt - voraussichtl. der XX.XX.07" vermerkt...
das war in Ordnung so...aber wie das richtig rechtlich aussieht #kratz

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
da steht nur was von kürzeren Fristen in ausnahmefällen, könnte man ja als ausnahme werten, oder...