wann Elternzeitantrag? - mein Mann macht mich wahnsinnig

guten abend,

mein mann möchte die ersten beiden monate nach der geburt elternzeit nehmen.

ich möchte ab der geburt ebenfalls elternzeit beantragen.

nun meint er, so wie er müsse auch ich den antrag auf elternzeit beim AG 7 wochen vor beginn, also vor der geburt einreichen.

§ 16 BEEG würde das besagen.

ich aber bin der meinung, meine elternzeit schließt sich an die mutterschutzfrist an und beginnt nicht ab geburt.

also denke ich, muss ich den antrag 7 wochen vor beginn der elternzeit, das heißt, eine woche nach der geburt, beantragen.

so hab ich das bei der ersten elternzeit gemacht und bin der meinung, das stimmt so.

leider werd ich aus § 16 BEEG nicht schlau:

"die mutterschutzfrist gem. § 6 I MuSchuG wird auf den zeitraum des § 16 I BEEG angerechnet".

wer kann mir mal auf die sprünge helfen?

lieben dank

claudia

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Mutterschutz schließt elternzeit ein, soweit ich weiß...du bekommst ja auch nur 10 monate Elterngeld und nicht 12...


LG

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Hallo Claudia!
Also wenn dein AG das so akzeptiert, wenn du nach Geburt beantragst, naja...
Es ist aber tatsächlich so, dass die Elternzeit 7 Wochen vor Geburt beantragt werden soll (es sei denn, dass das aus wichtigen Gründen, z.B. Frühchen, einfach nicht einzuhalten ist).
Die Elternzeit, mit der dein AG rechnet, beginnt am GeburtsTAG deines Kindes - nimmst du z.B. ein Jahr, dann endet diese einen Tag vor dem ersten Geburtstag deines Kindes. (Der erste Geburtstag wäre dann dein erster Arbeitstag.)
Wird die Mutterschutzfrist gem. §... auf den Zeitraum des §.... angerechnet, bedeutet dies, dass die 8 Wochen Mutterschutz bereits in den max. 3 Jahren Elternzeit eingerechnet sind (also nicht extra zählen).
LG,
Becca

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hey,

aber ich dachte, in den elternzeitantrag muss ein genaues datum rein. das geht doch erst ab der geburt?

mal abgesehen davon, dass mein mann recht haben soll? :-p #schwitz :-p

lg claudia

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in meinen Elternzeitantrag hab ich damals vermerkt, dass ich 2 Jahre ab Geburt nehmen möchte - dann errechnet sich das ja von selbst ;-)

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soo, wir haben das genauso gemacht wie ihr und es ist so, dass dein mann tatsächlich 7 wochen vor dem ET seine Elternzeit anmelden muss und du hast nach der Geburt genau 1 Woche Zeit.. weil du ja 8 wochen muschu hast(alles andere wäre quatsch weil du ja nicht genau weißt wann dein baby geboren wird, ergo weißt du auch nicht wann deine elternzeit beginnt!! )

Also er 7 Wochen vor ET

DU 1 Woche nach Geburt..

so gibts auch der § her...!!! LAss dir nix anderes erzählen :-p

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hey,

ich war schon leicht entsetzt bei den vielen anderslautenden antworten.

leider versteh ich diesen doofen § nicht (ich sag jetzt besser nicht, was ich von beruf bin #schein )

nehme ich die elternzeit im anschluss an die mutterschutzfrist, wird die mutterschutzfrist auf den elternzeitraum angerechnet.

also im ersten teilsatz "elternzeit im anschluss an mutterschutzfrist" ABER im zweiten dann die sache mit der anrechnung.

ich werd nicht schlau draus.

vielleicht liegts am alter (33)?

claudia

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also mein mann hatte die 1. beiden monate elternzeit, in der zeit war ich im muschu..

ich hatte dem amt dann geschrieben, dass ich gerne von monat 3 (nach dem muschu) bis monat 12 elterngeld haben will.. da sagten die mir, ich müsse auch von monat 1- monat 12 gehen, da die das sonst mit dem geld nicht nahtlos an die muschufrist hinbekommen #kratz

kreuz das doch einfach so an.. er von 1-2 du von 1-12 oder wie ihr es eben haben wollt..

anmerkugn: die ticken da eh net richtig *lol* wir haben 2 monate auf das gehalt meines mannes verzichten müssen, die EG stelle hatte sich NICHT einmal gemeldet (hatten alles 2 tage nach der geburt verschickt) dann haben wir da angerufen, dann haben die behauptet der antrag sei nicht komplett - war er aber das wusste ich- dann kramte die 2 min und sagte ohh doch komplett.. sie würde dann mal mit der bearbeitung beginnen und promt kams.. hab i auch noch net erlebt das man denen sagen muss wann die anfangen dürfen zu bearbeiten :-[ - naja das nur mal so am rande.. viel spaß noch mit dem antrag :-p

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Schon echt abenteuerlich, was man Dir hier für Geschichten erzählt....

DU musst spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes die Elternzeit bei Deinem AG einreichen.

Das hat auch nichts mit der Bescheinigung von Deiner FA für die KK zu tun, mit dem mutmaßlichen Tag der Entbindung. Das ist was ganz anderes.

LG Janette

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so hab ichs auch gesagt ;-)

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hey,

erklär mir dann doch bitte mal diesen doofen § 16 BEEG.

denn aus dem muss das ja hervorgehen.

lieben dank

claudia

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Gruselig, aber hier mal wie man es machen soll.
Dein Mann stellt den Antrag 7 Wochen vor dem mutmaßlichen ET, muss natürlich mit Cheffe reden, da Kinder sich selten an Termine halten.
Du musst deinen Antrag eine Woche nach der Geburt, also 7 Wochen vor Antritt der Zeit abgeben.

So wirds gemacht und das meinen auch die Paragraphen. Haben wir auch so gemacht, das stand so in dem Heft zu Elterngeld und Elternzeit, das kann man kostenlos beim Bund bestellen.

LG Carina

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Genau, die guten Broschüren vom Bundesfamilienministerium!!!! Sehr gute Wahl mit Fallbeispielen.

Kann man auch als PDF auf der Internetseite runterladen.

#pro