Vaterschaftsanerkennung??

Huhu ihr Lieben!!
Ich habe mal eine Frage zur Vaterschaftsanerkennung. Ich hatte eben auf dem Standesamt angerufen und dort sagte man mir, dass es KEINE Pflicht ist eine Vaterschaftsanerkennung zu beantragen!
Hm...ich dachte das müsste man machen, da wir ja auch nicht vereheiratet sind.
Für was macht man das denn nun?
Hoff ihr könnt mir weiter helfen ;)

lg Manu

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HI,

also Pflicht ist das nicht. Nur dann hast du die alleinigen Rechte und dein Freund hat nichts zu sagen.

Also ich hab es machen lassen, bin auch nicht verheiratet. Muss halt jeder selber wissen aber ich denke wenn man sich das gewünscht hat sollte man auch die Vatreschaft anerkennen lassen.

LG

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hallo

ich hab mich gestern mit meinen eltern genau um das gleiche thema unterhalten!!

in österreich ist es so (ich denke dass da aber nicht viel unterschied sein wird)...wenn der vater die vaterschaft anerkennt (also unterschreibt) dann verpflichtet er sich für das kind zu sorgen, tut er das dann nicht, kannst du alimente beim jugendamt einfordern, wenn er nicht unterschreibt kannst du auch keine alimente für dein kind einfordern, sollte eure beziehung vielleicht irgendwannmal in die brüche gehen oder er sich eben nicht um das kind kümmert!!!

hat aber alles nichts damit zu tun ob ihr verheiratet seit oder nicht...oder ob ihr in einem gemeinsamen haushalt lebt!!

ich hoffe ich hab das gestern soweit richtig verstanden und schreib da keinen blödsinn!!

vlg, meli & chiara (6 j.) & zwerg im bauch (18+6)

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hallo,
also bei meinem großen habe ich mich schwer mit dem vater verkracht.
damals in der schwangerschaft hatte er mich erpresst dass er die vaterschaft nicht anerkennne würde,wenn ich das sorgerecht nicht teile.also habe ich vor scham und angst eingewilligt.
denn "vater unbekannt" im stammbuch fand ich ganz schlimm irgendwie.
ein fehler aber, denn da er ebenfalls das sorgerecht hat legt er mir überall steine in den weg.

sorgerecht würde ich wirklich nur teilen, wenn man sich wirklich grün mit dem partner ist und man sich vertrauen kann.
das klingt vielleicht böse, aber ich habe echt gelernt

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Relevant wird das erst, wenn er sich irgendwann weigern sollte dir für das Kind Unterhalt zu zahlen. Solange er die Vaterschaft nicht anerkennt, ist er, glaube ich, nicht unterhaltspflichtig. Gegebenenfalls müsstest/könntest du ihn dann per Vaterschaftstest zwingen die Vaterschaft anzuerkennen.

Solange in eurer Beziehung alles optimal läuft, ist es auch ok so. Die Anerkennung könnt ihr ja auch jederzeit machen.

Mein Freund und ich haben das alles bereits erledigt. Vaterschaftsanerkennung und auch gemeinsames Sorgerecht.

Es gibt aber auch beim Jugendamt Beratungsstellen, wo du dir alles nochmal genau erklären lassen kannst.

Gruß B.

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Genau wie die anderen das schon geschrieben haben: Es ist keine Pflicht.
Ohne diese Anerkennung hat das Kind rechtlich keinen Vater. Erkennt er die Vaterschaft an, ist er rechtlich der Vater des Kindes und das Kind kann auch seinen Nachnamen bekommen, ohne geht das z.B. nicht.
Aber bitte nicht verwechseln: Er hat danach immer noch kein Sorgerecht, d.h. er darf keine Entscheidungen bezüglich des Kindes treffen. Er hat dann zwar ein Mitbestimmungsrecht, aber die entgültige Entscheidung liegt dann immer noch bei dir.
Im Falle einer Trennung muss er also auch nur Unterhalt zahlen, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, denn ansonsten hat das Kind ja rechtlich keinen Vater der "zur Kasse gebeten" werden kann.

Ich selbst war zum Zeitpunkt der Geburt auch noch nicht verheiratet. Aber da klar war, dass es in absehbarer Zeit passieren wird, haben wir eine Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgerechtserklärung (also gemeinsames Sorgerecht) beantragt.

Ich finde das sollte man auf jeden Fall so machen, wenn abzusehen ist, dass man mit dem Vater zusammenbleiben will.
Denn ein krasses Beispiel: Der Vater ist mit Kind unterwegs, es passiert etwas. Er darf nichts entscheiden was die Behandlung des Kindes angeht. Dazu muss dann erst die Mutter im KH antanzen.

Also ich hoffe dass alles soweit gut verständlich ist und auch richtig formuliert.
Dann mache nun das, was du für richtig hälst!

LG Chrissy

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Also ich finde es immer wieder Traurig das man noch darüber Diskutieren muss ob der leibliche Kindsvater die Vaterschaft anerkennen muss oder nicht.Wenn man verheiratet ist läuft das alles automatisch auch mit dem geteilten Sorgerecht.Ich hab mit meinem Partner eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtteilung schon gemacht(Beim Jugendamt).Ich bin der Meinung wenn er zu 100% der Papa ist warum sollte er nicht die selben Rechte und Pflichten wie die Mama haben?Er hat doch auch einen bedeutenden Teil dazugegeben und ein Kind brauch nen Vater genauso wie ne Mutter.Bei einer Trennung müssen halt beide die Arschbacken zusammenkneifen damit es dem Kind gutgeht.Könnt mir nie im Leben vorstellen meinem Sohn den Vater vorzuenthalten nur weil es mir grad nicht passt.Finde sollte wie in der Ehe automatisch laufen.Die Fragt ja schließlich auch keiner

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Also ich persönlich finde es gut das es so ist für unverheiratetet Paare.
Mein Ex hat die Vaterschaftanerkannt und das Kind hat - leider seinen Namen bekommen wollten heiraten dachte ich -
kurz danach ist er fremdgegeangen und abgehaun.

Er kümmert sich nen ***** um das Kind ...
Hätter er jetzt auch noch das Sorgerecht könnte ich gar nichts machen wäre sie krank oder Kindergarten Anmeldung , weil im alles egal ist .

Da bin ich heil froh das er da nix zu melden hat .
Sehen könnte er sie ja ..... will aber nicht.

Mein Partner hat sie nun angenommen wie seinen eigene und so hat sie ihn zum Vater. Wir versuchen sollten wir heiraten das sie irgendwann seinen Namen bekommen kann .
Ich denke das sie dann meinen Ehenamen annehmen könnte (weiss nur nicht ob mein Ex da zustimmen muss oder nicht).
Mein Partner will sie sogar adoptieren ..... traurig das der "Stiefvater" das Kind mehr liebt als der "Erzeuger".

Also alles hat seine Vorteile für Ehepaare und unverheiratete Paare.

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bedenke auch folgendes: ohne vaterschaftsannerkennung (hat nix mit sorgerecht zu tun!) ist das kind auch nicht erbberechtigt.

bei uns zb hätte sowas fatale folgen: gemeinsame kinder, gemeinsames haus, war beruflich viel unterwegs.

wäre ihm was passiert wäre ich auf einmal in die wunderschöne lage gekommen, die hälfte von unserem gemeinsamen haus an seine eltern auszuzahlen! so aber würden unsere kinder erben.

wir haben sofort nach der geburt die vaterschaftsannerkennung gemacht.

lg