Wie lange bekomme ich noch normales Gehalt???????

Hallo Mädels!!!!!!!



Ich kenne mich nicht so recht aus was jetzt das Geld angeht, zwecks Mutterschutz und und ...... Ich gehe vorraussichtlich wenn alles gut läuft ab 20. September im Mutterschutz wie lange würde ich denn dann noch meinen normalen Gehalt vom AG bekommen den kompletten September oder länger oder auch die 8 Wochen nach der Geburt so lange bis ich in Mutterschutz bin???????????Ich hoffe mir kann jemand helfen danke euch

LG:Cinderella:-p

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Soweit ich weiß bekommt man das volle Gehalt während des MuSchu und das wären auch die 8 Wochen danach!!!!:-D
LG Clana

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Hallo!
Solange du Mutterschutz hast bekommst du vom AG die Differenz zu deinem bisherigen Gehalt (also vom Betrag hast du soviel wie vorher, nur einen Teil durch die KK und den Rest vom AG).
LG,
Becca

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Hallo, du bekommst bis der Mutterschutz zuende ist dein normales Gehalt weiter. Es wird nur anders gezahlt. Die KK zahlt ihren Anteil einmal zu Beginn des Mutterschutzes aus (für die 6Wochen vor ET) und dann nochmal nachdem du die Geburtsbescheinigung eingereicht hast komplett aus (für die 8 Wochen nach Geburt).
Du bekommst also zweimal eine größere Summe von der KK gezahlt. Dein AG zahlt die Differenz zum vollen Gehalt weiter bis der Muschu um ist.
Danach gibts dann Elterngeld.

Hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich.
Gruß Mella

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erst bekommst du Mutterschaftsgeld während des Mutterschutz (6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen nach Entbindung). Das wird teils vom Arbeitgeber und teils von der Krankenkasse übernommen. Danach beginnt die Elternzeit, dafür muss t du Elterngeld beantragen.
Mich würde jedoch auch mal interessieren wie das so ist, wenn man 2 Wochen länger bis zur Geburt wartet, dann hat man ja schließlich 8 Wochen vor der Geburt Mutterschutz gehabt? kennt sich damit vielleicht jemand aus? Ob dann nach der Geburt nur noch 6 Wochen gezahlt werden?

Lg, Jobina

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nein, die 8 Wochen zählen ab dem Datum der Geburt und nicht ab ET. Wär ja gemein. Deswegen muss man die Geburtsbescheinigung bei der KK einreichen, wenn man den 2.Teil Mutterschaftsgeld haben will.
Bei Frühchen hat man dann natürlich nen längeren Muschu.

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ja, das wusste ich, aber wie ist das vorher, die 6 Wochen wären ja normal. und wenn das Kind aber 1 oder 2 Wochen später kommt?

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Hallo,

so und jetzt bin ich verwirrt.

ich dachte der AG zaht bis zum Ende des MUSCHU???

Heisst das, wenn ich am 2.12.2009 entbinde, das ich mein Weihnachtsgeld nicht bekomme????? oder vielleicht doch??


Danke fuer Antworten!!!

Lg
belly2009 & baby inside 13+2

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Er muss eh kein Weihnachtsgeld zahlen!Das ist soweit ich weiss im Mutterschutz eine Freiwillige leistung!

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DAs ist ein Irrtum. In der Elternzeit wäre es abhängig vom Vertrag. Im Mutterschutz zählt es so, als ob du normal arbeitest!

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