MuSchu Geld - Multijobber

Hallo,

ich hab da mal eine Frage an die anderen Multijobber:

Mein Elterngeld werde ich ja ganz normal beim LK beantragen und das Mutterschaftgeld dafür bei der KK.

Wie ist das mit meinem 400 Job? Beim Elterngeld wird er sicher mit eingerechnet, sprich mein Gehalt plus die 400 Euro, aber wo bekomm ich das Mutterschaftsgeld für den 400 Job?

Außerdem:

ich verdiene in Job ein Brutto 1000 Euro plus 240 Euro für die KiTa, die extra wieder abgezogen werden, also mein AG zahlt meine Kita. Was ist den dann mein Brutto fürs Elterngeld? 1000 oder (wie versteuert wird) 1240 Euro plus den 400€ ?

Lieben Danke,

eure Silver der wiedermal übel ist und mega Bauchweh hat..

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also ich war vor 3 Wochen bei einem Infoabend zu Rechtfragen. Natürlich war das Elterngeld ein großes Thema.

400€ Nebenjobs werden nicht mitberechnet, da es sich um nicht Steuerpflichtiges Einkommen handelt ! Also nur wofür du vorher auch brav dem Staat deine Steuern bezahlt hast kann du hinterher auch Anspruch auf Elterngeld erheben. Hast du in deinem Hauptjob z.B. Steuerfreie Zulagen für Feiertage o.ä. erhalten werden diese auch vom Nettogehalt abgezogen.

wie das mit dem Kita ist weiß ich leider auch nicht ..

LG Biene

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Guten morgen,

also ich kenne es anders! Du bekommst für Deinen 400 Euro Job kein Mutterschutzgeld. Das geht nicht, denn Du zahlst dafür keine Steuer und auch keine Sozialversicherungsbeiträge wie Krankenkasse und so weiter!

Das Erziehungsgeld wird von Deinem Netto Einkommen berechnet. Nicht von Deinem Brutto einkommen. Also wenn alle Abzüge weg sind dann bekommst Du die 67% ! Es werden die 12 Monate vor der Geburt berechnet. Dein 400Euro Job zählt aber auch 12 Monate vorher dazu! Er ist dann Netto. Bei 400 Euro bekommt man nichts abgezogen. 240 Euro Kita ist warhscheinlich nicht dabei, denn dafür zahlst Du keine Steuern und das ist für die Kita.

So kenne ich das.

Hier ist noch ein Rechner, da kannst Du es auch einfach mal eingeben oder lasse ruf mal bei der Gemeinde an und suche einen Ansprechspartner.

Viel Glück Sumsel

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Hallo,
also ich habe auch eine Hauptbeschäftigung im Steuerbüro und eine geringf. Beschäftigung unter 400 EUR und nach Auskunft unser Lohnabteilung wird die geringf. Beschäftigung ins Mutterschaftsgeld und auch ins Elterngeld eingerechnet. Meine Krankenkasse kannte sich leider auch nicht auf anhieb damit aus, aber du solltest die geringf.Beschäftigung der KK auf alle Fälle mit angegeben. Bezüglich der Elterngeldberechnung wird aufs Netto abgestellt, wobei steuerfreie Bezüge (also auch die Kita) nicht mit einberechnet werden.