kind bekommt nachnamen vom vater!!

ich habe mal eine frage, wir sind nicht verheiratet und wir möchten das unser baby den nachnamen vom vater bekommt. ich habe immer gelesen das man dazu die geburtsurkunde von mutter und vater brauch. jetzt hab ich aber gestern gelesen, das man eine beglaubigte kopie der urkunde vom vater brauch?? stimmt das????

wer hat das schon hinter sich und kann mir das noch einmal genau erklären... muss ich das noch alles vor der geburt machen lassen, oder reicht das nach der geburt wenn wir den kleinen auf dem standesamt anmelden.

vielen dank

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Geburtsurkunde von beiden Elternteilen braucht man immer wenn man nicht verheiratet ist.
Mir haben auf dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen müssen um seinen Nachnamen nehmen zu können.

LG Romy

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Halli Halloo


Also ne beglaubigte Geburtsurkunde brauchst du dann wenn du kein Orginal mit bringst, sonst reicht das orginal.

Du musst vorher also vor Geburt ne Vaterschaftsanerkennung machen lassen damit euer Kind gleich nach der Geburt seinen Nachnamen bekommt.

Ich selber habe es nicht gemacht bzw mache es nicht, aber kenne das von meiner Nichte :)

Liebe Grüße Mama2003-2009
19ssw

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Hm, ich habe am Mittwoch nen Termin mit meinem Freund beim JA, die Dame sagte mir, ich müsse meinen Mutterpass und wir beide unseren Personalausweis mitbringen.

Es geht um die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht........ Hm .... laut der Mitarbeiterin brauch ich nichts weiter mitbringen.... was stimmt denn nu?

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Hallo Xsurux
Also ich kann nur von mir berichten.Wir sind beide zum Standesamt gegangen und haben eine Namenserteilung
für das ungeborende Kind gemachtGeht aber nur wenn die Kindesmutter zustimmt.Dort wird beglaubigt,das er der Vater ist und das Kind nach der Geburt den Namen vom Vater erhält.
Das beidseitige Sorgerecht kann man erst machen ,wenn das Kind geboren ist.
So war es bei uns ,vielleicht macht das jeder Ort anders
Nach der Geburt muss man im KH oder beim standesamt
die Namenserteilung vorlegen mit beiden geburtsurkunden und Pässen,dann erhält man die vom Kind
Vielleicht konnte ich ein bischen helfen
lg bettina und#baby14ssw

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Hi,

also für die Namenserteilung müsst ihr vorher die Vaterschaftsanerkennung machen sonst gehts nicht.

Für die Vaterschaftsanerkennung benötigt man den Personalausweis von beiden. (aber man verlangt gleich die Geburtsurkunden, denn die brauchst du ja sowieso)

Für die Namenserteilung braucht ihr ebenfalls Personalausweis und beide Geburtsurkunden (eine Geburtsurkunde ist immer eine beglaubigte Abschrift, da das Original in einem dicken Buch beim Standesamt liegt).

Du entbindest doch sicherlich im KH, das heißt das KH meldet dein Kind beim Standesamt an. Das musst nicht du machen.

Wenn ihr dem Kind den Namen des Vaters geben wollt, wäre es sinnvoll es vor der Geburt zu machen, denn dann hat das Standesamt gleich alle Urkunden/Vaterschaftsanerkennung und Namenserteilungen, wenn die Anmeldung vom KH kommt.

Denke aber daran, man kann diese Namenserteilung NICHT rückgängig machen (nur wenn du mal einen anderen heiratest und der leibliche Vater zustimmt)

Hoffe ich konnte dir helfen
LG Mariola

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Hallo,

also wir haben das so gemacht:
Sind bei und auf dir Verbandsgemeinde gegangen... haben
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Eine Vaterschaftsanerkennung gemacht. Dafür haben wir Personalausweis und Geburtsurkunden [bzw Stammbuch (Vater) und Geburtsurkunde (ich) mitgenommen.]
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Haben eine "Erklärung zur Namensführung" abgegeben... die hat dann 17 Euro gekostet.

Nach der Geburt wurde die Geburtsanzeige vom KH ans Standesamt gefaxt. Und ein par Tage später ist der Vater dann dort hin gefahren und hat die Originale vorgelegt. Und haben dann die Abstammungurkunde von unserem Kleinen und sämtliche Bescheinigungen (für AG, KK etc) von dort mitbekommen.

Das Sorgerecht läuft so automatisch auf uns Beide... da wir die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt gemacht haben.

LG
Micha

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Ergänzung:

Das gemeinsame Sorgerecht mussten wir beim Jugendamt extra beantragen/erklären!
Dazu mußten wir unsere Personalausweise, die Geburtsurkunde des Kindes und die Vaterschaftsanerkennung vorlegen.

LG
Micha