Frage zum Elterngeld wenn nicht volle 12 Monate gearbeitet wurde?

Hallo,

meine Freundin hat mich gestern ganz verunsichert und mir gesagt ich bekäme kein Geld.
Ich war bis zum 12.01.09 in Elternzeit, seitdem arbeite ich wieder voll, bin wieder schwanger und werde ab 14.10.09 in Mutterschutz gehen.
Weiß jemand was ich bekomme, oder ob ich überhaupt etwas bekomme?

Vielen Dank für Eure Antworten,
lg sunnie

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Hallo!

Also mindestens die 300 € solltest bekommen.

Glaub die bekommt jeder.

Aber nagel mich nicht drauf fest, weiss ich nicht sicher... #schwitz

Aber ich lese weiter mit, bin nämlich in einer ziemlich ähnlichen Situation... #schein

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Guten Morgen,

Du hast ja dann 9 Monate gearbeitet und ich meine, dass die "restlichen" noch fehlenden Monate von Deinem Einkommen vor Deiner ersten Elternzeit angerechnet werden.
Du wirst allerdings, wenn Du Vollzeit arbeitest, auf jeden Fall mehr als 300 Euro Elterngeld erhalten!

LG Mandy

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Den Sockelbetrag von 300 Euro bekommst Du auf jeden Fall!
Bei mir ist es "ähnlich",- ich bekäme nur dann mehr, wenn denn tatsächlich die 12 letzten Monate vor dem ET Berechnungsgrundlage wären.
So soll es wohl auch sein,-
und das hiesse dann auch das Du Deinen prozentualen Anteil der 10 gearbeiteten Monate bekämst! #pro
Bei mir ist es superkompliziert, da ich zum Teil freiberuflich gearbeitet habe und nur die letzten 3 Monate vor dem ET quasi ein festes Arbneitsverhältnis hatte.
Ich werde da mal anrufen und direkt mit einem Mitarbeiter sprechen!

lieben Gruss, Jule (37.SSW)

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Hallo,

es werden die letzten 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes (NETTO) betrachtet. Nehmen wir also an du hättest im Monat 1000€ netto gehabt (rein angenommen, weil das einfacher zu rechnen ist), dann würdest du auf 9000€ kommen. Jetzt kommt das gemeine an der Sache. Wenn du in Elternzeit gewesen bist und Elterngeld innerhalb der restlichen Monate bekommen hast, dann werden die Monate davor genommen - hast du kein Elterngeld bekommen, dann gelten die Monate als Monate mit 0€ Verdienst.

Ich habe vor meiner Elternzeit auch fast voll gearbeitet und viel verdient, aber es wurden, da ich kein Elterngeld bekam, dann die 0€ berechnet.

Das wird dann alles addiert und durch 12 geteilt um deinen monatlichen Verdienst auszurechnen. Davon gibt es 67%, aber höchstens 1800€.

Mindestens sind es aber 300€. Solltest du schon ein Kind haben, das unter 3 ist oder zwei unter 6, dann bekommst du mindestens 350€.

Viele Grüße
manonne

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Du hast die 920 Euro Werbungskosten, die nach dem Addieren abgezogen werden, vergessen. Erst danach wird durch 12 geteilt!

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Wie lange du davor gearbeitet hast ist egal.

Von wann warst du in Elternzeit und bis wann gabs Elterngeld?

Ansonsten zählt das Einkommen der Monate Oktober 08 bis September 09, das addieren, 920 Euro Werbungskostenpauschale abziehen und dann durch 12 teilen. Bist du über 1000 Euro, dann gibts davoon 67% ansonsten mehr nach der Geringverdienerregelung.

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Hallo,

scheinst Dich sehr gut damit auszukennen.
Mein Kleiner ist am 13.01.08 geboren, war also ab Anfang März in Elternzeit und habe bis zum 12.01.09 Elterngeld bezogen.

Wie rechne ich dann, die 9 Monate von 2009 und die restlichen 3?

lieben Dank,
Gruss
sunnie

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Nein, es zählen ja nur volle Kalendermonate ohne Elterngeldbezug und Mutteschutz. Also zählen die Monate Februar bis September 09 (=8 Monate) und dann 4 volle Kalendermonate vor dem Mutterschutz von Kind 1 dazu.