Was passiert mit meinem Urlaub während des Beschäftigungsverbotes ?

Hallöchen.
bin von Anfang an im BV und frage mich so langsam was eigentlich mit meinem Urlaubsanspruch passiert...Verfallen die Tage einfach, nehme ich sie mit und geh dann nach der Elternzeit in Urlaub oder kann ich sie mir auch auszahlen lassen ?

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Sehr gute Frage, das hab ich mich auch schon gefragt!

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Hallo!

ich hatte das gleiche :-)
der urlaub steht dir ganz normal zu. Ich nehme ihn nach der Elternzeit. Auszahlen muss Dir Dein AG das nicht. Was damit ist, wenn es ein befristeter Vertrag ist, weiß ich leider nicht.

Bei mir wars so dass ich noch 8 Tage Urlaub aus dem Jahr 2007 habe, 20 Tage aus 2008.
Ich bekomme alle Tage dann für die Elternzeit. Allerdings ist es dann eigentlich Blödsinn, ich arbeite ja nicht Vollzeit sondern nur ein paar Stunden. Somit nehme ich einen Tag Urlaub für 4 oder 5 Stunden wo eigentlich 8 Std. "wert" ist. Aber nun gut, so ist das.

Verfallen tun diese Tage nicht (bei mir aus 2007), ich hatte ja keine Möglichkeit den Erholungsurlaub in Anspruch zu nehmen.

lg!

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ich meinte natürlich ich bekomme die Tage dann nach der Elternzeit... #klatsch

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Hallo,

auszahlen lassen kann man schon,aber das soll sich nicht lohnen.Dein Urlaub geht selbsverständlich nicht verloren!Du kannst ihn bis zum einlösen aufheben.D.h. nach der Elternzeit nehmen einige Mama`s ihn und sind sehr froh darüber.

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Der verfällt nicht. Entweder du nimmst ihn nach der Elternzeit oder du einigst dich mit deinem AG zwecks Auszahlung.

lg

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stimmt die paar "mäuse" die da wahrscheinlich abfallen würden...da verbring ich doch dann lieber später die Zeit mit meinem Kind..

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Hallo,
bei mir verfällt er nicht und ich kann ihn nach der Elternzeit planen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und weiß nicht, ob es z.B. bei priv. AG anders ist oder ob das einfach gesetzlich so abgesichert ist.
LG Susi + #baby (32.ssw)

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Ich hab seit Oktober 2008 ein Beschäftigungsverbot, Urlaub hatte ich 2008 nicht mehr! Wie zählt denn der Urlaub in 2009, das ganze Jahr??? Oder nur bis zum Entbindungstermin oder Mutterschutz? Die Praxis in der ich arbeite ist immer mal wieder nen Samstag zu und das geht eigentlich auch von unserem Urlaub ab! Und ich war im Januar 1 Woche in der Türkei! Also müsste das ja theoretisch schon von meinem Urlaub abgezogen werden, oder?

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Der Urlaub von 2008 steht Dir voll und ganz zu,der Urlaub 2009 anteilig.Beides darf nicht verfallen. Dass ein Samstag als Urlaub angerechnet wird ist nicht korrekt!!!!!So kann man den Urlaub übers Jahr auf die Samstage verteilen,das darf nicht sein.Ein Urlaub muss zusammenhängend ohne Abzug gewährleistet sein.
Was ich nicht verstehe ist,wenn Du BV hast und im Januar im Urlaub warst,dann ist das doch kein geleisteter Urlaubsanspruch für den AG.BV ist wie krank. Und krank bleibt krank,dann darfst Du offiziell nicht in den Urlaub.Wenn Du es tust,dann weiß es doch keiner bzw. sollte es doch keiner wissen.Ich verstehe das nicht.

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hallo,

also bei mir zum Beispiel, wuerde der Urlaub aus dem Vorjahr Ende Maerz verfallen und ich arbeite auch im oeffentlichen Dienst!

Lg und alles Gute
belly2009

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Hallo belly2009,

sorry ich bin auch im öffentlichen Dienst und weiß genau,dass der Urlaub nicht verfallen darf.Er verfällt nur,wenn Du nicht krank warst in 2008 und ihn bis März 2009 nicht genommen hast.Warst Du wegen Bv oder krank verhindert ihn zu nehmen,verfällt er nicht.Lass Dir keinen Bären aufbinden!!!!Es gibt Rechte!

LG nudel

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Hallo Nudel,

ich denke, dass mir mein Arbeitgeber meinen Urlaub aus dem Vorjahr nichtmehr geben wuerde, aber da wueder es ja dann auch noch nen Betriebsrat geben, wenn der Fall mal eintreten wuerde;-)

LG
belly2009

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Also ich habe meinen Urlaub ausbezahlt bekommen und finde schon das sich das lohnt. Das Geld wurde auf mehrere Monate aufgeteilt und somit erhöht sich ja auch später das Elterngeld ;-)