Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen??????

Hallo,

ich möchte nach der Geburt unserer Schnecke auf jeden Fall 2 Jahre zu Hause bleiben.

Hatte eigentlich mit dem Gedanken gespielt, mir auch das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen zu lassen (doppelte Laufzeit, dafür nur halber Betrag).

Jetzt meinte eine Freundin, dass ich das nicht machen solle, da ich nach einem Jahr evtl. wieder stundenweise arbeiten gehen möchte und mir dann das verdiente Geld vom Elterngeld abgezogen wird.

Sie gab mir den Tipp, die Hälfte des Geldes im ersten Jahr auf ein Sparbuch zu packen und es dann im 2. Jahr zu "verbrauchen".

Wir werdet ihr das machen?

LG und Dankeschön für eure Antworten!
Kecke + Schnecke (ET -49)

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huhu,

mach das nicht! lass dir eine jahr elterngeld zahlen und das zweite jahr beantragst du landeserziehungsgeld.
lg

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Nicht jeder bekommt das Landeserziehungsgeld!

LG

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Das gibts doch nur in 3 Bundesländern?! #kratz

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Also ich würde das auch nicht machen. Ist doch verschenktes Geld. Wenn du es dir gleich voll auszahlen lässt, kannst du doch die Hälfte irgndwo anlegen... dann gibts noch Zinsen! Und es stimmt, dass sie dir ggf was abziehen, wenn du dazuverdienst.
Wenn du aber Angst hast, dass du das Geld dann ausgibts und es nicht zurückhalten kannst, würde ich es mir auf zwei JAhre verteilt auszahlen lassen.
Bei mir stellt sich die Frage nicht, denn ich möchte wieder nur ein Jahr zu Hause bleiben.

Liebe Grüße#blume

mutterfreuden (24.SSW)

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Ich habe mir mein EG auch über 2 Jahre auszahlen lassen. Fand das auch besser so.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn man erst nach dem 1. Geburtstag des Kindes wieder stundenweise arbeiten geht, dass EG nicht mehr angerechnet wird. Nur bevor dein Kind 1 Jahr alt ist, wird das EG mit dem Verdienst irgendwie verrechnet.
Hoffe ich habe das noch richtig in Erinnerung.


LG Janine

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Hallo

Also ich habe mir das EG auch auf zwei Jahre aufteilen lassen (Geburt war im November 2007) und ab morgen geh ich wieder stundenweise arbeiten, denn nach dem zweiten Jahr wird dir nichts vom EG abgezogen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Lieben Gruß Maren

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Hallo

Mir wurde gesagt das es besser ist auf 2 Jahre, auch wegen der Steuer!

LG Heike

(ich habe es so gemacht)

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Hallo,

die Möglichkeit sich das Geld auf zwei Jahre verteilt auszahlen zu lassen bringt dann Sinn, wenn es sich steuerlich für Euch lohnt. Frag mal bei Eurem Steuerberater nach.

LG;
fina

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Hi,
es gibt eigentlich drei gute Gründe, das Elterngeld zu splitten. Was deine Freundin dir erzählt hat ist falsch, wenn der Anspruchszeitraum vorüber ist wird nichts mehr abgezogen - egal, ob noch Auszahlungen erfolgen (wegen Splittung).

Erster Grund: Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, da müsste man sich vorher mal die Mühe machen auszurechnen, ob man durch Splittung evtl. günstiger wegkommt - das kann pauschal aber niemand sagen, das muss man sich dann selbst ausrechnen

Zweiter Grund: in einigen Bundesländern verdoppelt sich durch Splittung auch die Zeit, wo man weiter beitragsfrei krankenversichert ist. Das ist egal, wenn man eh einen ruhenden Vertrag hat (dann ist man die komplette Elternzeit beitragsfrei krankenversichert, wenn man vorher gesetzlich pflichtversichert war). Das ist nicht egal, wenn man sich nicht familienversichern kann, und z.B. der Arbeitsvertrag innerhalb der Elternzeit ausläuft wegen Befristung, oder man vor der Geburt ALGI bezogen hat. Ob man in so einem Bundesland wohnt sollte man vorab klären.

Dritter Grund: nicht alle Menschen wollen oder können konsequent jeden Monat die Hälfte vom Elterngeld beiseite legen. Und wer aber immerhin so konsequent ist zu sagen, dass man Geld, was man nicht hat auch nicht ausgibt - der fährt evtl. besser mit Splittung, dann verschenkt man zwar ein paar Euro an Zinsen, aber man kommt auch nicht in Versuchung, das Geld früher auszugeben.

Ich habe es splitten machen, für mich waren Grund 1 (wir heiraten dieses Jahr, daher ist das schon von Interesse) und Grund 3 relevant ;-). Aber bei uns ging es auch nur um den Sockelbetrag + ein paar Monate Geschwisterbonus.

Viele Grüße
Miau2

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Wow, DANKESCHÖN #danke für die ausführliche Antwort!

Hilft mir auf jeden Fall bei meiner Entscheidung!

LG,
Kecke

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Ich lass mir das EG auf 2 Jahre gestreckt auszahlen und zwar wegen der Krankenversicherung.

Mein Mann müsste sonst Kind und mich nach dem einen Jahr privat krankenversichern, falls ich nicht sofort nen Job finde (bin Studentin und werde im 1. Jahr der Elternzeit das Studium abschließen).

Wir haben uns bei der Elterngeldstelle informiert. Aussage war: selbst, wenn ich doch nach 1 Jahr nen Job kriege...ich krieg das Elterngeld weitergezahlt und mein Gehalt wird nicht angerechnet.

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Hallo,

auch wenn Du den Auszahlungszeitraum auf 2 Jahre ausdehnst, gelten weiterhin nur die ersten 12 Monate als Bezugszeitraum. Solltest Du also danach stundenweise arbeiten, hat das keine Auswirkungen auf das Elterngeld.

Ich hab es mir auf zwei Jahre auszahlen lassen. Du solltest beachten, dass Du (sofern du Arbeitnehmerin bist) nur 22 Monate Geld bekommst (2 Monate Mutterschaftsgeld + 20 Monate Elterngeld).

Das zweite Auszahlungsjahr zählt im übrigen auch nicht für z.B. die Berechnung von Elterngeld für das zweite Kind. Hier wirst Du dann so behandelt, als hättest Du das Geld in einem Jahr bekommen und im zweiten Jahr nichts. Ist das verständlich?

Es gibt eine Broschüre vom Bund darüber und man kann auch bei den Elterngeldstellen nachfragen (was ich getan habe).

Liebe Grüße,
Jessi

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Das ist leider etwas znglücklich ausgedrückt.

Denn beim Elterngeld fürs zweite Kind wird es als Einkommen angerechnet wenn die sich überschneiden, aber die MOante bleiben ncziht unberücksichtigt bei der Höhe des Elterngeldes!

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Deine Aussage verstehe ich nicht so ganz?! #kratz

Bei der Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind werden ja die Monate, wo Elterngeld für das erste Kind bezogen wird, "gestrichen" und stattdessen das Einkommen der zwölf Monate davor herangezogen. Also wenn man (als Arbeitnehmer) kurz nach der Geburt wieder schwanger wird, wird das neue Elterngeld wieder nach dem Gehalt errechnet.
Wird man erst später schwanger, z.B. im zweiten Elternzeitjahr, wird das neue Elterngeld nach dem Einkommen der letzten 12 Monate, also der Elternzeit, berechnet. In diesem Fall sind das dann 0,- Euro Einkommen, auch wenn man sich das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen hat lassen. Folglich bekommt man dann nur den Sockelbetrag ausgezahlt.

Ich hoffe, ich konnte das jetzt richtig darstellen und ausdrücken?!

LG,
Jessi

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