Beamtin Beihilfe, Erstattung von KV Beitrag während Elternzeit?

Hallo,

Also ich bin Beamtin und mit dem 2. Kind schwanger. Nun habe ich gehört, dass man bis zu 42 Euro (also wahrscheinlich der Anteil für die private KV für das Baby) erstattet bekommt, solange man in Elternzeit ist. Wer erstattet mir das? Die Beihilfe? Mein AG? Beim ersten Kind habe ich das nicht gewusst und nicht bekommen.

Und bevor ich meine Beihilfe direkt frage, möchte ich "fundierteres" Wissen haben.

Danke, gavda

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ich blicke nicht ganz durch, was genau du damit meinst. Wäre auch für mich wissenswert.

LG Dani

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ja, beschreib mal genau was du meinst...
Bei mir ist es genauso, Die ärztliche Behandlung bekommst du ja zu 50% rückerstattet von der Beihilfe man muss nur immer diese Bögen von der GKV mitnehmen und ausfüllen lassen beim Arzt.

Ich nehme aber mal an, dass du das nicht meinst...?

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Hallo, unten hat eine Userin es genau erklärt!

Wenn man in Elternzeit ist und privat versichert, dann muss man ja trotzdem weiter die private KV zahlen. Beim ersten Kind habe ich noch ERziehungsgeld bekommen (300 Euro) und die 450 Euro KV für mich und das Baby waren jeden Monat fällig. Das war heftig.

So bekommt man anscheinend wenigstens den Baby Anteil vom AG....
Gut zu wissen, oder?

Gavda

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Bin auch Beamtin...also ich reiche wie immer die Rechnungen dei der Beihilfe und der Krankenkasse ein...die bezahlen, je nach prozentualem Anteil, die Rechnungen....ich hab noch nicht gehört, dass man irgendwelche Beiträge erstattet bekommt...nur, dass zb unsere Kleine anstatt zu 50 % zu 70% bei der Beihilfe versichert ist!

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Ich habe dies auch nur gehört. Dieser Betrag soll ein Zuschuss der Beihilfe sein für die private Krankenversicherung, die man trotz Wegfalls des Einkommens weiterbezahlen muss. Ob das funktioniert, werde ich erst sehen, wenn ich dies nach der Geburt meines Kindes beantragen werde. Vielleicht hat das aber auch schon jemand bewilligt bekommen und kann hierzu genauer berichten.

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Ja, da bekommst du was!

Ich bin auch Beamtin und das zweite mal Schwanger. Und ich habe auch beim ersten Kind schon den Zuschuss beantragt und erhalten!
Mich hat mein Dienstherr in diesem offiziellen Schreiben darauf aufmerksam gemacht. Folgender Text:

"Außerdem werden die für diese Zeit (Elternzeit) nachweislich gezahlten Beiträge für Ihre Krankenversicherung bis zu monatlich 31 € erstattet, wenn Ihre Bezüge vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse (zur Zeit 3937,50€) nicht überschritten haben."

Du musst dich damit an die für die Besoldung zuständige Stelle wenden! Ich habe einfach einen formlosen Antrag auf diesen Zuschuss gestellt und eine Kopie der Versicherungpolice beigefügt. Das reicht.

Viele Grüße#blume

mutterfreuden (21.SSW)

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DANKE!