Kündigung durch AG nun ungültig weil schwanger??? WICHTIG

Hallo Ihr lieben,

muss doch mal nachfragen...

Hab eigentlich schon aktzeptiert, aber es nagt doch irgendwie...:-(

Habe am 26. Februar meine Kündigung zum 31.3. erhalten.

Nun habe ich ja letztes wochenende positiv getestet... #huepf

Wie ist das nun? Kann ich es meinem AG sagen? Muss er die Kündigung zurücknehmen?

Brauch ich dazu Bestätigung vom FA?
Habe Termin erst nächste Woche Mittwoch, da sie Urlaub hat diese Woche....

Hoffe sehr, es kann mir jemand helfen oder einen Rat geben..

#danke schonmal

liebe Grüße,

Mama mit Fabian (5) und #ei 4+4

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Wenn Du bereits schwanger warst zum Zeitpunkt der Kündigung muss er diese zurücknehmen!

Du brauchst eine Bestätigung vom FA dafür.

LG Sandra

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reicht das dann nächste Woche noch????

Ab wann wird das mit der Schwangerschaft gerechnet???

Ab erster tag letzter Periode oder Zeugung?

Lieben Dank

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Wenn innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung eine Schwangerschaft festgestellt wird muß er die Kündigung zurück nehmen.

lg Isaner

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Kann mir nicht vorstellen, dass er die zurück nehmen muss, denn als er dir gekündigt hat, wuste er ja nix davon, weil du es sselbst nicht wustest. Aber die bei der Arbeitsagentur, die wissen das. Frag die mal . Alles Gute

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Sorry, aber das ist falsch!
1. Die Arbeitsagentur hat grundsätzlich gar keine Ahnung davon, die Leute dort kennen sich meist im Arbeitsrecht gar nicht aus.
2. Es zählt nicht, was /wann der AG etwas wußte, sondern ob sie zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger war.

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Hallo,

soweit ich weiß, musst du nach Erhalt der Kündigung innerhalb von 14 Tagen den AG über deine Schwangerschaft informieren.
Ich denke, es ist bereits zu spät.
Ruf am besten beim AA an und informiere dich möglichst schnell!

LG paulsliebling

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Wenn innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung eine Schwangerschaft festgestellt wird muß er die Kündigung zurück nehmen.

lg Isaner

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Hallo,

da du heute erst 4+4 bist und die Kündigung schon am 26. erhalten hast, wird es schon verdammt knapp für die Kündigungsschutz sein

LG

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Hallo Mama,

leider hat meine Vorschreiberin unrecht. Laut Mutterschutzgesetz musst Du den Arbeitgeber spätestens 2 Wochen nach erhalt der Kündigung über Deine Schwangerschaft informieren - nur so erhälst Du Kündigungsschutz. Wenn Du die Kündigung am 26.02.2009 erhalten hast wäre dass dann der 12.03.2009 ansonsten ist die Kündigung rechtens.

LG Johanna

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Das stimmt aber auch nicht ganz!

Da sie noch keine offizielle Bestätigung von ihrem Arzt hat.

Auszug aus dem MuSchuGesetz:

§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

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Also ich hatte das gleiche Problem.

Habe am 06.12.08 die Kündigung zum 15.01.09 bekommen.
War am 15.12.08 bei Fa, weil ich meine Periode nicht bekommen habe (Schwangerschaft war nicht geplant). Da stellte er fest, dass ich schwanger war. Er fragte mich nach meiner letzten Periode und errechnete, glaube ich, damit den Zeugungstermin. Der lag so um den 12.11.08.

Also war ich schon schwanger als ich die Kündigung erhielt und somit musste mein Ag die Kündigung zurück nehmen. Der verlangte danach noch eine Bestätigung von meinem Fa, die du aber dann nachreichen kannst. Dort steht nur, dass er die Schwangerschaft bestätigt und der vorraussichtliche ET ist ...

Es kann bei dir was knapp sein, aber eigentlich müsste es reichen von den Wochen her.

Hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.

LG Nadine #blume

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http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000402308


§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.


---> Ich würde sagen: Hol Dir irgendwo die Bestätigung (einen SS-TEst kanna uch ein anderer FA machen!) und hol die Erklärung dem Chef gegenüber sofort nach.

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hallo!

man muss auch während der schwangerschaft in einer bestimmten zeit gegen die kündigung vorgehen. meines wissens sind das 2wochen. du musst widerspruch einlegen. wenn das nicht passiert ist wurde die kündigung indirekt akzeptiert!

wir hatten den fall bei uns. haben eine schwangere gekündigt - ohne wissen, dass sie es ist. und sie hat ihr nicht widersprochen. somit war das arbeitsverhältnis erloschen!

zudem musst du zu dem zeitpunkt schon schwanger gewesen sein.. bin mir nicht sicher, ob das bei dir zutrifft.
ich würd da noch mal nachlesen. kann dir gern dabei helfen. ich befürchte, dass das nicht unbedingt so gut aussieht.

liebe grüße
sandra

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zudem zählt da noch der zeitpunkt an dem du erfahren hast dass du schwanger bist - also zeitpunkt von feststellung der schwangerschaft!

die zwei wochen sind in deinem fall sind schon um wenn du die kündigung am 26.2. erhalten hast, somit ist deine kündigung rechtswirksam!

ich arbeite in der personalabteilung.. leider ist das etwas blöd gelaufen bei dir!

liebe grüße

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Sorry, aber Du schreibst kompletten Quatsch! Bitte nicht solche Tipps geben, wenn Du von Arbeitsrecht keine Ahnung hast!
1. Widerspruch gegen eine Kündigung? Sorry, aber soetwas existiert nicht.
2. Ein Arbeitsverhältnis kann nicht erlöschen
3. Den AG kann man auch noch später als 2 Wochen danach informieren und trotzdem gilt der Kündigungsschutz! Sie kann es ihm auch 6 Monate später sagen, wenn sie es erst 6 Monate später erfahren hat...

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