Unterschied Krankschreibung / Beschäftigungsverbot

Guten Abend zusammen,

ich bin in folgender Situation:

bin am 16.2. in der 20. SSW am Blinddarm operiert worden. Die OP hat Wehen ausgelöst, seitdem muss ich mich schonen, darf wieder zu Hause sein, aber nicht arbeiten.

Meine Frauenärztin hat mich zunächst bis zum 16.3. krank geschrieben, deutete aber schon an, dass sie die Krankschreibung verlängern wird.

Meine Frage: Irgendwann nach 6 Wochen "krank sein" bezahlt der AG ja kein Gehalt mehr, sondern man bekommt ca. 60% des Gehaltes von der KK als "Krankengeld"- für die Berechnung des Elterngeldes werden ja die letzten 12 Monate der Berufstätigkeit als Berechnungsgrundlage heran gezogen. Wenn ich also 4 Monate lang nur 60% beokmme, wird das Elterngeld ja geringer ausfallen.

Wie verhielte es sich denn, wenn die FÄ mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen würde? Wer zahlt dann was?

Weiß das jemand, oder weiß jemand, wo ich dazu Infos finde?

Danke schön und einen schöne Abend,

Romy

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Hallo,

du hast vollkommen Recht. Die dauerhafte Krankschreibung lässt dein Elterngeld schrumpfen.

Lass dir so schnell als möglich ein BV ausstellen! Du bekommst mit einem BV dein volles Gehalt (ohne Sonderzahlungen und Feiertagszuschläge) weiterbezahlt. Du bekommst das Geld zwar von deinem Ag, dieser kann es aber grösstenteils von der KK zurückfordern.

Gruss
Murmel

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Das stimmt so nicht. Sie ist ja SS-bedingt krank geschrieben. Und die Monate, wo sie SS-bedingt krank geschrieben ist, fallen aus der Berechnung des Elterngeldes heraus und es wird auf die Monate davor zurück gegriffen.

Ein BV wird sie nicht bekommen, da man nur ein BV bekommt, wenn DIE ARBEIT eine Gefährung für Mutter und Kind darstellt und das tut es in ihrem Falle nicht.

Lg Janette

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Ja, grundsätzlich hast du Recht. Nur - ist sie SS-bedingt krank geschrieben oder ist der Grund die Blinddarm-OP, die ja mit der SS an sich nichts zu tun hat?

Und ist es evtl. Auslegungssache, ob der Arzt das Fortsetzen der Arbeit als Gefährdung für Mutter und Kind darstellt, weil durch die Belastung Arbeit die Wehen gefördert werden?

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Hi Romy!
Au weia,du machst ja was durch!
Also bei einem BV bekommst du dein normales Gehalt weiter gezahlt und somit verringert sich die Berechnungsgrundlage ja nicht.Sprich das doch einfach mal offen bei deinem FA an.
LG von
Steffi,die schon zum 2.x ein BV hat

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Wenn du ein BV hast, bezahlt dich der AG weiter.. bekommst dein normales Gehalt, allerdings ohne Zulagen.

Der AG holt sich das Geld an anderer Stelle wieder.

Frag deine FA ob sie dir ein BV ausstellt, es ist auf jedendall besser.

LG Diana 30.SSW

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Hallo,

also bei einem Berufsverbot zahlt der Ag 100% Gehalt und der bekommt das Geld soviel ich weiss von der KK zurück.
Wenn du krankengeld erhälst,fließt das wohl mit in die Berechnung von Erziehnungsgeld.
Am besten du fragst mal bei deinem Fa nach,der kann es dir genau sagen und wird mit dir entscheiden was das bessere für dich ist...


Alles Liebe

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Deine FA muss Dir nur nachher ein Attest ausstellen, das Du SS-bedingt krank gewesen bist.

Dann fallen die Monate raus und es wird auf die 4 Monate davor zurück gegriffen.

Hatte dasselbe..... Keinen Blinddarm, der ist schon länger weg.... Aber war halt auch krank geschrieben.

Ein BV bekommst Du nur, wenn DIE ARBEIT eine Gefährdung für Dich und das Ungeborene darstellen würde. Tut sie aber in dem Falle nicht. Bei Dir ist es eindeutig Deine Gesundheit. Deshalb bekommst Du kein BV.

Alles Liebe, Janette