auf mutterschutz verzichten?


hallo ihr lieben!

ich bin eine zukünftige juli-mama. mein mutterschutz würde eigentlich ende mai beginnen. zudem habe ich noch 20urlaubstage übrig.
ich hatte in meiner ersten ss bis zum schluss keine körperlichen probleme. ich überlege den mutterschutz auf 2wochen zu verkürzen. ist das rechtlich gesehen überhaupt möglich? gibt es da ein beschäftigungsverbot?
sitze zwar im personalbüro, aber mit dem thema mutterschutz musste ich mich nie befassen. da hat noch nie jemand bei uns drauf verzichten wollen!

ich wollte im märz gern zwei wochen urlaub nehmen und nochmal im mai... und danach noch ein bisschen arbeiten!

was meint ihr dazu?
lg sandra
mit tochter 4,5jahre und bauchzwerg 21ssw

1

...soweit ich weiß gilt im Mutterschutz ein absolutes Beschäftigungsverbot und das ist auch gut so wie ich finde.

LG

2

Hallöchen Sandra,

nein das ist nicht möglich. Der Mutterschutz ist gesetzlich geregelt und soll dich ja auch schützen. Insofern bleibt bei dir nur die Möglichkeit, deinen Urlaub vor dem Mutterschutz zu nehmen.

Liebe Grüße
Sanni

3

Soweit ich weiß kannst Du den Mutterschutz vor der Geburt auf beiderseitigen Wunsch verkürzen. Aber nach der Geburt musst Du die acht Wochen zuhause bleiben!

Lieben Gruß

Steffie

7

Hallo erstmal...

das was steffni geschrieben hat stimmt... Du kannst auch bis zur Geburt noch arbeiten. Müsstest dann eine ausdrückliche Erklärung beim AG abgeben, dass du auf die 6 Wochen vor ET verzichtest. Nach der Geburt jedoch MUSST du auf jeden Fall die 8 Wochen zu Hause bleiben.

Lg
juelidee84 SSW 13+6 #baby

4

Ja, ich glaube, es gibt den Möglichkeit in der Mutterschutzzeit weiter arbeiten zu gehen. Da musst du einen Antrag stellen... aber ob das an irgendwelche Voraussetzungen geknüpft ist, weiß ich nicht.
Ich würde es auch nicht tun. Das dankt dir keiner. Genieße lieber die Ruhe in den letzten Wochen oder verbringe mehr Zeit mit deiner Tochter. Warum freiwillig länger arbeiten...?
Du weißt ja auch jetzt noch gar nicht, wie es dir nachher geht. Ich würde die eigene Gesundheit und die des Kindes nicht gefährden. Entspannung ist auch was feines ;-)

Liebe Grüße

mutterfreuden (18.SSW)

5

Hallo!

Ich habe von der rechtlichen Seite keine Ahnung.
Ich kann nur sagen, dass es mir bis zum Beginn meines Muschus auch noch total gut ging und es dann irgendwann immer beschwerlicher wurde und es mir zeitweise sehr schlecht ging. Deswegen würde ich wahrscheinlich nicht auf den Muschu verzichten, selbst wenn es ginge. Diese Zeit würde ich mir immer wieder gönnen. Wenn ich daran denke, bis jetzt noch arbeiten zu müssen... um Gottes Willen ;-)

LG
Silvia

6

Hallo Sandra!

Ja, du darfst arbeiten. Vor der Geburt ist der Mutterschutz ein Kann, danach ein Muß.

Aber ich bin froh, wenn ich im Mai in Mutterschutz darf (bin aber auch Physio, also körperlich recht anstrengend). War bei der ersten SS genauso fit wie jetzt und auch bis Ende, aber tzrotzdem froh auch noch ein bißchen Zeit für mich zu haben. Die Zeti nach der Geburt wird ja erfahrungsgemäß erstmal wieder turbulent und mit 2 Kindern sicher nicht einfacher. Alo überleg Dir gut, ob Du die Dir zustehende Zeit nicht doch nutzen möchtest.

Noch eine schöne SS, Fanti

8

Hi,
du darfst vor der Geburt arbeiten bis du entbindest - danach sind 8 Wochen MuSchu Pflicht, in denen dich der AG nicht beschäftigen darf.

Die Entscheidung, im Muschu vor der Geburt zu arbeiten ist soweit ich weiß auch nichts endgültiges, du darfst sie jederzeit rückgängig machen und den Rest vom Muschu genießen.

Besprich es mit deinem AG, auch, ob es ihm Recht wäre im Fall der Fälle von jetzt auf gleich auf dich zu verzichten oder ob er lieber was planbares mit "6 Wochen vor Termin" hat - und dann mach es natürlich abhängig davon, wie es dir geht.

Viele Grüße
miau2

9

Zum Thema kann ich nichts sagen, aber für Schweizerinnen ist so ein Mutterschutz ein komisches Ding. Hatte auch gearbeitet bis einen Tag vorher und fand das eigentlich ganz ok. Zu Hause wäre ich wohl die Wände hoch gegangen. Kann dich also verstehen.

LG thyme

10

Ich habe bei meinem Sohn auch auf den Mutterschutz verzichtet. allerdings war das während der schulischen ausbildung. Aber ich habe letztens gelesen das man auf den mutterschutz verzichten kann, das muss man schriftlich einreichen aber kann dies auch bei verschlechterung der gesundheit jederzeit widerrufen.

Hier ein Text dazu:
In den letzten 6 Wochen vor der Entbindung besteht gem. § 3 Abs.2 MuSchG ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Eine Beschäftigung ist unzulässig, es sei denn, die Schwangere erklärt sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit.

und hier noch ein link dazu:

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/Wann+die+freiwillige+R%C3%BCckkehr+aus+dem+Mutterschutz+verboten+ist.html