Kurzzeitarbeit und Eltergeldberechnung

Hallo Ihr Lieben,

bei uns machen wir ab Feb. Kurzzeitarbeit und ich würde gerne wissen, ob die Moante in denen mein Verdienst durch KZA verringert mit auf das Elterngeld angerechnet wird!?

Würde man im Anschluß an die KZA arbeitslos, dann rechnen die die letzten Gehälter VOR der KZA an, aber ist das bei Eltergeld genauso?

Bis August hab ich noch ein Weilchen...

Danke für eure Antworten! Bei der wirtschaftlichen Lage momentan hat hier sicher jemand Erfahrung.

LG Helen mit #ei (13. Woche)

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also soweit ich weiß wird KZA und 400 Eur-jobs nicht angerechnet. wie genau dann gerechnet wird, wenn du arbeitslos wirst weiß ich leider nicht. ich weiß nur, dass bei meiner bekannten die zeit wo sie arbeitslos war mit 0 angerechnet wurde. allerdings weiß ich nicht genau, wie das in deinem falle ist.

lg ladyqueen 18. SSW

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also beim Elterngeld wird alles aus den letzten 12 Monaten angerechnet, dass heißt aber auch, dass wenn man z.B. 3 Monate nicht arbeiten würde (arbeitslos) dass der Gesamtbetrag trotzdem durch 12 geteilt wird.

400,- Jobs werden lt. meiner Info angerechnet.

Es gibt aber eine Stelle die diese Fragen alle beantwortet:

familienfoerderung@l-bank.de

einfach email schreiben mit telefonnummer und die rufen dann zurück, manchmal dauert es ein paar tage aber die können alle Fragen beantworten.

lg

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ui...dann war ich da wohl falsch #hicks .

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Da KZA-Geld eine Lohnersatzleistung ist, wird sie nicht berücksichtigt. Ist wie ALG1 zu sehen!

Sollte das Geld während des Elterngeld bezogen werden, wirds aber edmentsprechend angerechnet als Lonhersatzleistung!