12 Stunden täglich arbeiten???? MuSchu

Guten Tag,

Nachdem ich gestern dem stellvertr. Chef über meine Schwangerschaft informiert habe (Chef kommt morgen aus dem Urlaub), hat er den Dienst jetzt geändert!

Ich muss keine Nächte mehr machen! Dafür aber Freitag und Sonntag 12 Stundendienste schieben. Auch an Feiertagen muss ich weiterhin arbeiten. So wie ich das gelesen hatte, sind nur 8,5 Stunden erlaubt???

Kennt sich da jemand von euch aus?? Werde mich morgen mal mit meinem Chef zusammen setzen.

Danke euch

1

Hallo

Ja hab das heute morgen noch gelesen du darfst nur 8,5 Stunden täglich arbeiten und keinen Dienst zwischen 22 und 6Uhr machen!

LG

5

Ja so meine ich das ja auch:-) Gut einen Tag habe ich zwischendurch frei aber auch bei Personalmangel finde ich es unverantwortlich, wenn ich 12 Stunden arbeite und auch noch schwer heben muss!!!

2

In Ö ist es auf jeden Fall so, dass man nicht länger als 8 oder 8,5 Stunden arbeiten darf.

3

Also, soweit ich weiß, darfst Du keinen Tag länger als 8,5 h am Stück arbeiten... So sind die 12 h nicht ok!

Und so formuliert es das Gesetz, hoffe Du kommst damit weiter...;-):

§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1.
von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2.
von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1.
in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2.
in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.
als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.

(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, +ie werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.

(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

10

Also heißt das: 12 Stunden sind definitiv zu viel und da ich in der Krankenpflege arbeite darf ich Sonntags und Feiertags arbeiten, wenn ich innerhalb der Woche länger frei habe...

Ok, danke für den ausführlichen Bericht;-)
Hast mir damit sehr geholfen!

4

Wie meine Vorschreiberin richtig schrieb plus das du nicht mehr als 8 Tg. am Stück arbeiten darfst,dann muß mind. 1Tg. Pause sein.Wochenende und Feiertage weiterhin in den vorgegebenen Stunden 8,5 max. und nicht zw. 20-6:00
Bei uns hätte ich einen antrag auf eigene Verantwortung stellen können um bis 21:15 arbeiten zu dürfen.

VLg

6

§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die

1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,

2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche

hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden

1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,

2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,

3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23.00 Uhr.

(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird.

(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, die werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, daß sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer achtstündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 ¼ stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen, falls ein Heimarbeitsausschuß besteht, hat sie diesen vorher zu hören.

(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

7

Hi,
als was arbeitest du den?
Hört sich wie Gastro an?! Da ist die regelung anders!

9

In arbeite in der Krankenpflege. Nicht im Krankenhaus, sondern betreue ambulant Intensivpflichtige, das heißt ich arbeite immer alleine.

11

das ist ja schon mal ne ganz andere Situation, da du ja auch schwer heben musst. Dann trifft das was meine vorschreiberinen geschrieben haben auf dich zu!
Viele in dem Beruf bekommen eigentlich ein BV. Sprich mal mit deinem FA darüber.
Viel Glück

weiteren Kommentar laden
8

Sowie Sonn und Feiertage sind Tabu...die 8,5 Std. sind auch nur bis zu einer bestimmten SSW zulässig...
welche das nun genau ist , kann ich Dir leider nicht sagen möchte keine falsche Info rausgeben ....

Google mal nach dem MuSchu dort steht alles drin , ansonsten gibt es auch viele Rechtsanwälte bei Google die man dort finden kann die genau solche Sachen aus dem MuSchu stehen haben die man sich ausdrucken kann...


Viel Erfolg,


Tanja (36.SSW)

12

Hallo Nathy,

das mit nicht mehr als 8,5 Stunden stimmt.

Und sei vorsichtig: du darfst nicht mehr heben. Ich arbeite in einer Einrichtung für schwerkranke Kinder. Wir achten hier wirklich strikt darauf, gerade auch beim Heben!

LG

nuf mit #ei (17.SSW)

13

Ja da versuche ich mich hier gerade durchzusetzen, dass ich zum Lagern jemandem aus dem anderen Team bekomme. Ist aber nicht so leicht;-)
Gerad am Anfang der Schwangerschaft kann so viel passieren!

Schöne Schwangerschaft dir noch:-)

15

... ts ts ts ... das geht ja mal wieder gar nicht...

Das Mutterschutzgesetz greift für dich ab Kenntnisnahme deines Arbeitgebers von deiner Schwangerschaft.

Richtig ist, dass du an Sonn- und Feiertagen gar nicht mehr arbeiten und an den anderen Tagen nur bis 20:00 Uhr arbeiten darfst.

Ich denke, du kannst deinem Arbeitgeber nur mit Fakten aufwarten: § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit des MuSchG regelt deine möglichen Arbeitszeiten jedenfalls definitiv.

Hier mal die Seite, wo du alles Gesetzliche zum Thema nachlesen kannst:
http://www.gesetzesweb.de/MuSchG.html

Die Arbeitgeber denken heute auch, wir sind allsamt mit 'nem Klammersack gepudert #klatsch

Lass dich nicht unterkriegen! Das Recht ist auf deiner Seite!

Liebe Grüße und alles Gute.


16

Danke dir:-) Ja werde mich morgen mit meinem Chef zusammensetzen. Vorher lese ich noch mal alle Gesetze;-) und dann wird diskutiert:-)