BV und jetzt zum Amtsarzt

Hallo,
bin seit dem 30.09.(11ssw) im BV,ich arbeite im Strafvollzug und "packe" die Institution Gefängnis zur Zeit nicht mehr,bekomme herzrasen und bauchschmerzen wenn ich nur dran denke dort hin zu müssen,zudem leide ich unter dauerübelkeit und Röschenflechte ,jetzt soll ich zum Amtsarzt....
meine Frage,teilt er meinem Arbeitgeber mit woran ich leide?Kann es auch sein,dass er mich trotz der Umstände arbeitsfähig schreibt?
Lg
chasomiss

1

eigentlich darf er das deinem AG nicht mitteilen! Du hast ja das BV bekommen weil er deine oder die Gesundheit des Kindes gefährdet sieht. Frag mal deinen FA ob es deine Pflicht ist, zu dem Amtsarzt zu gehen!

4

Soweit ich weiß, kann der AG eine Amtsarztuntersuchung verlangen. Aber man bekommt ja aus gutem Grund ein BV.

2

Mach Dir nicht so viele Gedanken. Du wirst ja bestimmt nicht aus Gefälligkeit ein BV bekommen haben, sondern aus gutem Grund und das wird der Amtsarzt bestimmt genauso sehen. Der AG bekommt soweit ich weiß nur die Mitteilung das eine Gefahr für das Leben von Mutter und Kind droht.....

LG
knutchen 28.SSW

3

Ich bin seit 6 Monaten im BV udn kenne das nur so das es deinen Chef garnichts anzugehen hat.

Mein arzt sagte damals ich muss nichts sagen wenn ich nicht möchte udn er riet mir sogar ihm nichts zu sagen.

War auch ne andere Geschichten da ein bisschen ärger auf der Arbeit deswegen gab die konnten die ss nicht akzeptieren usw...

LG Janine + klein niki inside 32ssw #sonne

5

Soweit ich weiss darf der Amtsarzt Deinem AG auch nur bestätigen, ob Dein BV korrekt ist oder nicht. Der Grund fällt unter die ärztliche Schweigepflicht und geht Deinen AG nix an!

6

Wenn Du arbeitsfaehig ist, wird er dich arbeitsfaehig schreiben, wenn nicht, dann nicht, Gruende werden ihm aber nicht genannt werden.

Kann AGs schon verstehen, dass sie das nachpruefen lassen.

7

Hallo!

Das ist eine doofe Situation. Wenn Du Dich mental dazu nicht in der Lage fühlst, geht es natürlich auch Deinem Kind nicht gut. Ich habe grade gegoogelt, da mir noch so ein kleiner aber feiner Absatz im Kopf war. Und schwups ... ich habe ihn gefunden. Vielleicht kannst Du daraus was machen.

"Der Arbeitgeber muss sich an dieses Verbot halten. Er kann jedoch eine Nachuntersuchung verlangen, wenn er begründete Zweifel an dem ärztlichen Attest hat. Welcher Arzt diese Untersuchung vornimmt, bestimmt jedoch die Schwangere. So kann sie zum Beispiel eine Untersuchung durch den Werksarzt ablehnen. Die Kosten für die Nachuntersuchung trägt der Arbeitgeber."

Ich drücke Dir die Daumen. Das klappt schon.

Liebe Grüße

Melanie

8

Hallo!
Mach dir mal keine Sorgen- der Arbeitgeber hat zwar das recht, es vom Amtsarzt untersuchen zu lassen, aber Dein Doc hat ja gute Gründe Dir ein BV auszustellen und macht das nicht einfach so... Der Grund geht den AG nix an, das ist wie bei einer Krankmeldung.
Würde an Deiner Stelle evtl. nochmal mit dem FA telefonieren wenn Du unsicher bist, was Du dem Amtsarzt sagen sollst.
Du kannst einem echt leid tun- so`ne Röschenflechte ist echt nix schönes, hatte das selbst vor zwei Jahren, übrigens ist sowas meistens auch streßbedingt und das war für meinen Hausarzt damals Grund genug, mich eine zeitlang krankzuschreiben.
Denke schlimmstenfalls schränkt der Amtsarzt Dein BV erstmal zeitlich ein um dann später weiterzusehen, ob es Dir besser geht.
Also, Kopf hoch und sei#liebdrueck
Gruß, Nathalie mit Bauchkrümel ET23.11., die auch ein BV hat seit Ende August.