Mutterschutz im neuen Jahr - Frage hab -

huhu

hoffe jemand kann mir mal helfen...

ich habe ET am 18.01.2009 - Mutterschutz beginnt am 06.12.2008 und geht bis 14.03.2009 ( 8 Wochen nach ET)

Wieviele Urlaubstage stehen mir denn noch zu?
Darf ich die Urlaubstage von neuen Jahr auf dieses Jahr vorschieben?

die Perso hat mich gar nicht aufgefklärt... die haben es noch nicht einmal angesprochen...

Danke für Eure Hilfe.

LG

Nugi

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Hallo

soweit ich weiß waren das dann die Tage von Januar bis März wären bei mir insgesamt dann 9 Tage! Da ich 3 Tage pro Monat hätte, wenn es bei meine ET bleibt dann würde mir auch 3 Tage vom Januar zustehen!

Mona und Milena 30 SSW

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Ich hatte das heute weiter unten schonmal gefragt, Antwort war

a) auszahlen
b) am Ende der Elternzeit

Das man den Urlaub "vorziehen" kann, kann ich mir wirklich nicht vorstellen...

Gruß
Lilli

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Hallo Lilli!

Konnte meinen Urlaub damals vorziehen.

Lg,
Becca

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Hi,
genau das frage ich mich auch.
Mein Mutterschutz beginnt am 01.01.09, aber Mutterschutz ist ja gleich Beschäftigungszeit, also steht uns da auch Urlaub zu. Aber eigentlich darf man den ja nicht vorziehen. Schwierige Sache, werde auch noch mal in der Perso fragen, aber vielleicht weiß es ja jemand von euch besser!?
Perso flunkert bei uns auch gerne mal die unwissenden an.
LG Sasa

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Hallo,

die Personaltussi war bei mir genauso Panne.

Generell hast Du für die Zeit des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub und zwar für den vollen Monat !
Macht bei 30 Tg. 2,5 pro Monat = 7,5 Urlaubsanspruch für 2009

Ich kann den Urlaub dies Jahr schon nehmen, mußte das lediglich mit meinem Vorgesetzten absprechen.
Buchungstechnisch ist es wohl kein Problem.

Hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß
Babymaus
die sich zu diesem Thema bereits irre gesucht hat.

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Danke Euch allen.

ich glaube, ich muss Perso drauf ansprechen... mal schauen was sie dazu sagen...

bin gespannt.

LG

Nugi

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Kleiner Tip, nimm Deinen Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit!!!
Vorteil, Du bekommst dann noch volles Geld und das wird noch mit in die Berechnung mit einfleißen. So mache ich das auch. Für den MuSchu hast Du vollen Ulruabsanspruch , den kannst Du dann auch gleich noch mit dran hängen :O)

LG