Name des Vaters auch ohne Vaterschaftsanerkennung?

Hallo Ihr Lieben,

wieß jemand von Euch ob, dass Kind auch den Nachnamen des Vaters bekommen darf wenn vor der Geburt noch keine Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist? Verheiratet sind wir nicht. Würden die Anerkennung dann nach der Geburt nachholen, sind halt nicht sicher ob wir es vorher noch schaffen.

Danke für eure Antworten


Daniela und Noah inside 39SSW

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Hmmm....ich glaube, das Kleine kann erst den Nachnamen vom Vater bekommen, wenn er auch die Vaterschaft anerkannt hat! Aber das könnt ihr doch alles zusammen machen!!!

Kannst ja auch vorher beim Jugendamt/Standesamt anrufen und nachfragen!!!

Gruss
Sandra mit Amy-Fleur 31.SSW

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Nein, das glaube ich nicht. Soweit ich weis, von Bekannten die auch unverheiratet waren als Sohnemann auf die Welt kam, hat das Kind den Namen der Mutter angenommen.
Erst nach der Trauung, bekommt das Kind den Namen des Vaters.Bzw das Kind bekommt eigentlich immer den Nachnamen den die Mutter auch hat.
Nehmen wir an du heißt Müller bei der Geburt, soheißt das Kind auch Müller.Erst wenn du nach der Hochzeit, z.B krämer heißt, so heißt das Kind auch Krämer.

Allerdings ist das einiges an Papierkram was man später auszufüllen hat.

LGKristin (33SSW)

Ich hoffe, ich konnte dir helfen

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Mit Vaterschaftsanerkennung kann das Kind bereits vor der Ehe den Namen vom Vater annehmen.. ansonsten aber eben nicht.

Also, das geht nur mit Vaterschaftsanerkennung oder durch eine Hochzeit :-)

Liebe Grüße
Romina + Aliya Ciara (32.SSW)

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Eine Namensänderung durch eine Ehe heißt Einbennung in die Ehe und ist auch nur dann möglich ohne weitere Probleme,wenn der Stiefvater auch der leibliche Vater ist.
(Wie Du ja bereits geschrieben hast). :-)

Sollte das Kind aber angenommen schon vorher den Namen des leiblichen Vaters/Ex-Mann tragen,
der leibliche Vater ist angenommen nicht der Zukünftige Mann der KM,
so muss der leibliche KV erst seine Zustimmung für eine Änderung geben,ansonsten ist eine Änderung oder eben diese Einbennung nicht ganz so einfach.

So... #schwitz
Ich hoffe man kann das verstehen was ich geschrieben habe !? ;-)
Das ist alles immer so kompliziert sein muss. #augen
LG,Nine #sonne

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Hallo Daniela,

also bin zwar nicht schwanger, aber damals bei der Geburt meiner Tochter haben sie das alles in einem Abwasch erledigt.

Erst gab es die Geburtsbestätigung aus dem KH mit dem haben wir dann die Geburtsurkunde bekommen und mein Partner musste in den Tagen darauf auch gleich die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.

Das eine bedingt also das andere aber alles muss nicth sofort sein.

alles Gute für die Geburt

Nino

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Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsteilung ist notwendig, damit das Baby den Nachnamen des Vaters tragen kann.

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Nein kriegt er nicht.

Das mit der Vaterschaftsanerkennung geht ja recht schnell. Würd ich gleich vorher noch erledigen, dann habt ihr danach nicht so viel rennerei.

Ohne Vaterschaftsanerkennung geht das nicht, weil dein Kind ja dann einfach jeden Nachnamen annehmen könnte (rein theoretisch!)

LG Martina, Sebastian 2 3/4 J und Viktoria 35. SSW

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Hallo Daniela,

bei uns ist es ein ähnlicher Fall. Wir sind nicht verheiratet, werden aber vor der Geburt noch zum Jugendamt gehen und die Vaterschaft anerkennen lassen, damit die Kinder den Namen des Vaters haben können.

Diese Schritte im Vorhinein machen einiges leichter...

LG

nuf mit #ei #ei (9.SSW)

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Hallo Daniela!

Bei meinem großen vor 7 Jahren konnte man das aufjedenfall ohne Vaterschaftsanerkennung machen.

Bei der Anmeldung am Standesamt habe ich ihn gleich auf den Namen des Vaters anmelden lassen.

Aber ruf doch einfach mal im Standesamt an, die können Dir sagen, ob sich das mittlerweile geändert hat.

LG sunshine

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Hallo auch. :-)

Also ohne Vaterschaftsanerkennung
trägt er erstmal auf jeden Fall Deinen Namen.(Zumindest kenne ich es nur so)
Ihr könnt doch aber die Beurkundung auch nach der Vateschaftsanerkennung machen,
dann habt ihr nicht so ein Hin und her
und spart euch eventuell etwas Geld.
Ansonsten macht die Vaterschaftsanerkennung jetzt schon,dann habt ihr alles unter Dach und Fach
und seit auf der sicheren Seite.

Meine Frage an Dich,
warum soll denn Dein/euer Zwerg den Namen des Vaters tragen,wenn ihr nicht verheiratet seit !?
Du weiß schon dass dann später eine eventuelle Änderung sehr schwer sein kann oder !?

Gut,es ist Deine Entscheidung,
vielleicht weißt Du ja auch schon darüber Bescheid... :-)

LG,Nine #sonne

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Wir haben das ganze erst vor 3 Wochen hinter uns gebracht.

Dein Kind kann natürlich den Nachnamen des Vaters annehmen, dieser muss aber vorher die Vaterschaft anerkennen. Dafür muss mann aber nicht zum Jugendamt, das kann bei Ausstellung der Geburtsurkunde vom Standesbeamten erledigt werden....

Reine Formalität halt, dein Kind wird kurz "offiziell" deinen Nachnamen tragen und dann sofort den Nachnamen des Vaters bekommen...

Kostet zusätzlich 17 Euro Gebühr.

Denke nur daran: Im Krankenhaus wird dein Kind unter deinem Nachnamen geführt, sage aber der Hebamme und den Schwestern trotzdem dass ihr einen anderen Nachnamen für den Nachwuchs habt, dann werden die wichtigen Dokumente schon auf den neuen Nachnamen ausgestellt. (U-Heft, Geburtsbescheinigung etc.)

Meine Tochter hat nur noch auf 2 "Dokumenten" meinen Nachnamen auf dem Armbändchen aus dem KH und auf der Karte die im Bettchen hing.

Viele Grüüße Janine und Hannah

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Bei weiteren Fragen, kannst mich gern über VK kontaktieren ;)