Scharlach im Kindergarten - WEITERARBEITEN?

Arbeite im Kindergarten nun ist heute ein Fall von Scharlach aufgetreten. Ich selbst bin in der 14 SSW.
FA nicht zu erreichen. Krankenhaus sagt ist nicht schlimm wenn ich zur beruhigung krank geschrieben werden möchte soll ich zu einem Artzt gehen. Dann ca. 4-5 Tage

Bitte eure Meinung!!

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Hallo,

Scharlach ist zwar nicht so schlimm wie Röteln oder so aber bei einem bekannten Fall würde ich mich krank schreiben lassen! Du kannst doch sagen, du gehst morgen früh zum FA und fragst nach. Da kann niemand was gegen sagen!

LG

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Habe auch so einen Fall im Bekanntenkreis.
FA sagte nicht schlimm - falls ich mich anstecke würde ich halt Penicillin bekommen - super, oder???#klatsch
Penicillin ist Antibiotika, d.h. die Nebenwirkungen sind auch nicht ohne (kann Darm- und Scheidenflora zerstören - Jipieeh, Scheidenpilz ich komme :-[)
Ausserdem, wer will schon Scharlach bekommen mit Fieber und dem ganzen Sch....

Aber dem Baby würde es wohl nix machen - Danke fürs Gespräch!

Bleib lieber zu Hause!!!

Grüße

Carmen

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Scharlach ist theoretisch nicht tragisch, allerdings lassen die meisten Arbeitgeber ihre Erzieherinnen dann trotzdem nicht arbeiten. War bei mir jedenfalls so.... Wir hatten den ersten Scharlachfall zum Glück erst 3 Tage vor meinem Muschu....

Würde also beim Arbeitgeber nachfragen!

Hutzel_1

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Hallo,
ich habe während meiner letzten Schwangerschaft auch in einer Kita gearbeitet. Wäre in der Zeit ein Fall von Scharlach aufgetreten, hätte ich in eine krankheitsfreie Einrichtung des Trägers gemusst.
LG,
luri

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Ich arbeite auch im Kindergarten und dort ist auch seit heute Scharlach! Vor ein paar Wochen hatten wir auch Scharlach in der Gruppe und da habe ich ein BV bekommen und heute sagte meine Chefin, dass weil der Kindergarten zweistöckig ist und ich nur Nachmittags im 1, Stock arbeite, der Scharlach ist unten in der Vormittagsgruppe aufgetreten, ich trotzdem arbeiten soll, da ich mit den Kindern nicht in Kontakt komme. Wäre es oben aufgetreten, dann hätte ich wieder zu Hause bleiben sollen. Im Gesetzt steht, dass man bei Scharlach in der Einrichtung, also ganze, 5 Tage nach auftreten des letzten Falles nicht arbeiten darf!

VLG Jemina