Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Hallo,

eine Frage an diejenigen, die bereits Elterngeld beziehen bzw. bezogen haben:

Ich habe momentan ein Beschäftigungsverbot, erhalte also weiterhin mein Gehalt vom AG. Ich habe nun eine Anfrage an das Familienministerium gemailt, wie diese Zeiträume des Beschäftigungsverbotes beim Elterngeld berücksichtigt werden. Die Antwort war, daß diese Monate nicht berücksichtigt werden!!! Das ist ein ziemlicher Schock für mich, da ich vorher arbeitslos war und die Monate ja auch nicht berücksichtigt werden. Das heißt dann letztenendes, daß ich nur den Sockelbetrag bekomme????!!!

Wer hat diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht??

Freue mich über jede Antwort!

lg
Struppi

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Du hättest wahrscheinlich eh weniger bekommen, als du dir das ausgerechnet hast. Denn es wird ja das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate gerechnet. Ich weiß ja jetzt nicht, wie lange du schon gearbeitet hast, aber bei mir ist es so, das ich erst wieder seit 01.04.08 arbeite, am 18.08. in den Mutterschutz gehe. Das heisst ich habe grade mal 4,5 Monate. Zuerst hatte ich auch die Hoffnung, das für diese Zeit die Berechnung gemacht wird, aber es wird immer die letzten 12 Monate gerechnet. Naja und da komm ich auch nur auf den Sockelbeitrag, da ich vorher noch im Erziehungsurlaub war und nur Mini-Einkommen aus nem 400-EUR-Job hatte...

Naja, aber besser als gar nichts.

LG Martina, Sebastian 2,5 J. und Ü-Ei-Baby 23. SSW

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Ich weiß, daß die Monate der Arbeitslosigkeit mit 0 Euro berechnet werden! Genau das ist ja mein Problem!! Wenn die Monate des Beschäftigungsverbotes auch mit 0 Euro berechnet werden, bekomme ich eben nur den Sockelbetrag, bzw. es werden 4 Monate Arbeit berücksichtigt. Werden die Monate des Beschäftigungsverbotes aber normal mit berücksichtigt, sind es aber 9 Monate, die zählen!!

Deshalb nochmal meine Frage: Wie wurden bei euch die Monate des Beschäftigungsverbotes berücksichtigt??

lg
Struppi

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das verstehe ich jetzt nicht. #gruebelich bin seit april im bv, ausgesprochen vom ag, und gehe in d. mutterschutzt ab 16.09.. was bekomme ich da für geld? ich war der festen überzeugung, dass ich trotzdem das elterngeld so bekomme, als würde ich noch argeiten gehen. #augenist doch nicht meine schuld, dass ich bv bekommen habe. #kratz

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Hallo Struppi,
ich habe auch eine Anfrage ans Familienminesterium gestellt und bekam die Auskunft dass die Zeit des BV als normale Arbeitszeit zählt und deshalb bei der Berechnung der letzten 12 Monate ganz normal zählen als ob ich arbeiten gehen würde, denn wärend des BV bekommt man ja auch sein ganz normales Gehalt.

Ich hoffe das hilft dir ein wenig.

Lg
Irina mit Lea (18 mon.) und #paket (19 ssw)

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Hallo Irina!

Oh, das beruhigt sehr! Ich frage mich zwar, wieso ich die gegenteilige Auskunft bekommen habe, aber egal ;-) Dann will ich einfach mal hoffen, daß sich meine "Beraterin" vertan hat..... Oder liegt das etwa im Ermessen des Sachbearbeiters??

lg
Struppi