Steht Mutterschutz über Probezeit? Sry - ich nochmal.

Entschuldigt Mädels, dass ich euch hier so überfall heute, aber das ist dann auch die letzte Frage. #hicks

Meine Freundin sagte mir eben, dass mich meine Chefin trotzdem feuern kann, weil ich ja erst ab Juni den Vertrag mit ihr habe und somit von da an auch noch 6 Monate Probezeit.

Was stimmt denn nun?
Was steht nun über was? Überwiegt der Mutterschutz oder die Probezeit.

Ist ja echt ne beschissene Situation, in die ich da reingeschlittert bin :-[

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen #bitte

Danke und nochmal liebe Grüße
Mandy

1

Nein, du bist mit Beginn der Schwangerschaft unkündbar.
Der Mutterschutz steht über der Probezeit
Ich selber bin auch im Einstellungsmonat schwanger geworden:-p
Selbst wenn du es erst mal verschweigst und eine Kündigung bekommst muss diese zurückgenommen werden wenn du innerhalb von 2 Wochen mitteilst schwanger zu sein
Ansonsten darf ein AG auch ohne Zustimmung des Amtes keiner Schwangeren kündigen
Das alles gilt natürlich für normales Verhalten
Wer meint jetzt Mist zu machen und zu klauen etc hat natürlich keine Freikarte*gg

Ach so, die einzige Ausnahme ist ein befristeter Vertrag auf die Probezeit
Also bei 6 Monaten normaler Probezeit darfst du nicht gekündigt werden
Sollte dein Arbeitsvertrag aber erst mal auf die Dauer der Probezeit befristet sein läuft er nach den 6 MO normal aus

2

DANKE, DANKE, DANKE

Du hast mir den Tag gerettet. Hab mir grad solche Sorgen gemacht #schwitz

Natürlich werde ich mich ordungsgemäß verhalten. Brauch meinen Arbeitsplatz ja ;-)

Und befristet ist der Vertrag diesmal auch nicht #huepf Das war in meiner ersten SS so! Da hab ich aber schon vor Vertragsunterschrift sagen können, dass ich ss bin und sie hatten mich dennoch genommen. :-)

Danke nochmal. Jetzt wirds ein tolles WE #sonne

LG Mandy

3

Gern geschehen #blume
Ich kann mir vorstellen wie unruhig du warst*g Mir gings damals ähnlich. Hatte mich dann nach den 1000 Meinungen einfach beim Anwalt schlau gemacht und er hats mir dann erklärt

Ein schönes WE und eine schöne Schwangerschaft

LG
Kerstin ET-6#schwitz

weiteren Kommentar laden
5

Hi,
loswerden kann dich deine Chefin nur, wenn die Schwangerschaft dir bei Vertragsunterschrift bekannt war UND du für einen Arbeitsplatz unterschrieben hast, den du schwanger nicht ausüben darfst.

In diesem speziellen Fall (also wenn du bspw. einen Job als Nachtwächterin antrittst und unterschrieben hast, obwohl du schwanger bist) gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten (das ist keine Kündigung und fällt daher auch nicht unter den Kündigungsschutz vom MuSchuG). Anfechten deshalb, weil du dann einen Vertrag unterschrieben hättest, den du gar nicht erfüllen könntest. Und davor schützt auch der Mutterschutz nicht.

Ansonsten genießt du auch in der Probezeit den Kündigungsschutz. Schön für die Frauen, die einen Job finden, aber leider einer der Gründe, warum Chefs so ungerne Frauen einstellen, die noch Kinder bekommen können...

Aber du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Du solltest nur aufpassen, wann du von der Schwangerschaft erzählst - keinesfalls vor der vollendeten 12. Woche. Denn wenn doch was schiefgehen sollte, genießt du keinerlei Schutz mehr aus dem MuSchuG. Und das kombiniert mit der Probezeit würde in den meisten Fällen dazu führen, dass die Chefs schleunigst eine Neubesetzung suchen...gehen sie doch dann davon aus, dass du es noch mal probieren würdest.

Viele Grüße und alles gute für die Schwangerschaft und den neuen Job,
Miau2