kein anspruch auf mutterschaftsgeld

guten abend..
bin gestern aus allen wolken gefallen...da ich studentin bin, habe ich keinen anspruch auf mutterschaftsgeld..obwohl ich im januar mit meinem berater telefoniert habe,. hat er mir was ganz anderes erzählt..das kind muss auch bei meinem mann versichert werden, weil er private krankenversicherung hat..
war so sauer, dass ich meine krankenkasse gekündigt habe..was soll..schwangerschafthormone...
gehts jemandem ähnlich?
bekomme ich nur elterngeld und kindergeld?
schönen abedn euch noch..

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Welche Krankenkasse bistn wenn ich fragen darf?

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ikk bawü/ hessen

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Hmm also ich bin bei der KKH Berlin ich bekomme mutterschaftsgeld auf jedenfall....gut ich habe vorher gearbeitet aber hat das etwas damit zu tun? wenn nicht geh mal zu einer schwangerschaftsbertaung die können dich super aufklären wo du was beantragen kannst....

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ich hatte nebenjobs. zwei sogar..aber die beraterin meinte, aufgrund dessen, dass ich nur studentische krankenversicherung habe, habe ich keinen anspruch auf das mutterschaftgeld..
aber vielleicht soll ich tatsächlich zur schwangerschaftsberatung..

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Na, Mutterschaftsgeld bekommt nur, wer berufstätig ist.
Wenn sie kein Einkommen hat gibts auch kein Geld.

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Hallo,

wenn Du kein Einkommen hast, dann kannst auch kein Mutterschaftsgeld erhalten.
Elterngeld wird Dir somit ab Geburt bezahlt, Kindergeld bekommst auch ab Geburt.

Wenn Du Deine Krankenkasse gekündigt hast, wo und wie bist dann versichert?? Was ist mit Deinen Vorsorgeuntersuchungen oder wenn Du krank bist und zum Arzt musst? #kratz

Susanne

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ich wechsle zu einer anderen..
siemensbetriebskrankenkasse..die zahlen zwar auch nicht aber sind sportlerfreundlich und meine bekannte arbeitete da, habe also jemanden ums eck, der mich kompetent berät..

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Hallo,

also soweit mir bekannt ist hat jeder einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld! Du musst es nur 6 Wochen vorher zusammen mit der entsprechenden Bescheinigung beantragen!

Du bist in dieser Zeit sogar beitragsfrei versichert!!!!

Dass du das Baby nicht bei dir mit versichern kannst, kann gut sein! Es kommt darauf an wie hoch der Verdienst von deinem Mann ist...

Zu welcher Kasse bist du denn gegangen?

LG Nadine

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Guck mal, das hab ich zur Familienversicherung schon gefunden

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0501000

Absatz 3 ist der wichtigste für dich!

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Nein, Mutterschaftsgeld erhält nur, wer in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, also mehr wie einen Minijob (400 Euro-Job) ausübt.

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mach dich mal echt schlau bei einer schwangerschaftsberatung, da werde ich jetzt auch ein termin vereinbaren.....und schau nach einer KK die bisschen Kulanz zeigt die dir entgegen kommt und dich richtig gut beraten kann....

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habe ich doch noch was dazu gefunden:
An wen wende ich mich mit meinem Antrag?
Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder einen 400-Euro-Job, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn). Sie können dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen (www.bva.de), sondern sich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr).




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Gut, da fragst mal wegen dem Mutterschaftsgeld nach.
Das ist das Amt, das ich Dir weiter oben schon "empfohlen" habe.

Alles Gute

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Mutterschaftsgeld erhält meines Wissens nur, wer arbeitet, bzw. wer in einem Arbeitsverhältnis steht. Ich bin noch in Elternzeit vom ersten Kind und erhalte deswegen fürs zweite Kind Mutterschaftsgeld.

Tut mir leid für dich, dass du als Studentin nichts bekommst, aber da hat deine Krankenkasse keine Schuld, da hilft auch ein Wechsel nichts.
Du erhältst Elterngeld und Kindergeld.

LG

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hi,

schau mal hier rein:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

da steht ab seite 31 das mutterschaftsgeld erklärt.

ich hoffe es hilft dir weiter.

lg

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Hallo Mausi,
wer hat dir denn gesagt, dass du keinen Anspruch darauf hast?
Also mein Fall ist genauso:
Studentin, studentisch versichert (NICHT Familienversichert - das ist wichtig), + 400 Euro Job.
Und ich habe Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Hatte mit meinem Berater telefoniert und der meinte erst nein. Daraufhin sagte ich ihm, ich glaube aber doch ;-) und er hat sich nochmal genau erkundigt.
Was kam raus? Jep habe Anspruch.

Hab zwar das Geld noch nicht bekommen, aber Kontakt mit meinem Berater und der hat sich seit dem Abgeben des Scheines von der FÄ auch nicht negativ geäußert.

Was allerdings stimmt: in der studentischen Versicherung mußt du dann auch weiterhin jeden Monat deinen KK-Beitrag weiterzahlen.

Also nicht abwimmeln lassen. Leider scheint es diese Konstellation nicht so oft zu geben, so dass die Unwissenheit hier recht groß ist.

Gute Nacht,
mon.chichi (37. SSW)

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Hab noch was vergessen:
Schau mal in die PDF-Datei meiner Vorposterin erdmännchen: z.B. auf Seite 32 im Kasten ab "Auch geringfügig Beschäftigte..." , sowie Seite 38 "Überblick" 2te Spalte von oben.

Rede nochmal mit deiner KK und sag ihnen, dass du die Infos aus dem Leitfaden des Bundesministerium hast.

So jetzt aber wirklich gute Nacht :-)
mon.chichi