elterngeld (punkt 30) - brauch hilfe!

hey ihr,

vielleicht kann mir hier ja jemand helfen!

das elterngeld richtet sich ja nach der höhe des einkommens, der letzten 12 monate.

mein mutterschutz begann am 13.04.07...diese zeit wird also übersprungen, nun meine eigentliche frage...ich war ab dem 3.3.08 im beschäftigungsverbot...wird diese zeit auch übersprungen??? #kratz

muß ich nun den zeitraum vom 3.3.07 bis zum 3.3.08 angeben???

könnt ihr mir folgen??? bin so ratlos!!!!! #schock

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Während des Beschäftigungsverbots (und auch während des Mutterschutzes) solltest Du doch eigentlich das gleiche Einkommen gehabt haben wie vorher.

Du mußt ohnehin eine Bescheinigung von Deinem Arbeitgeber dafür bringen, da brauchst Du Dir gar nicht den Kopf machen, der wird schon wissen, wie es geht. :)

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hmm, hast recht...das einkommen war ja gleich. ja ich werd meinen arbeitgeber das machen lassen!

dank dir!

schönen abend noch!

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dito :-)

Ich bin auch noch nicht fertig mit dem elenden Antrag. Nach zwei Stunden Bearbeitung habe ich erst einmal zwei Tage Pause gemacht. *lach*