Elternzeit beantragen, was habt Ihr da so geschrieben?

Hallo,

bin jetzt schon seit der 27. Woche krankgeschrieben u. konnte mit meinem Arbeitgeber über die Elternzeit noch nicht persönlich reden. Frage mich jetzt wann ich die Elternzeit beantragen soll u. vorallem wie, also was schreibt man da so? Beantrage ich die Elternzeit erst nach der Geburt meines Sprößlings oder kann man das auch schon früher machen (aber man weiß ja gar nicht wann der ET ist u. nach dem berrechnet sich ja das ganze, oder?). Vielleicht könntet Ihr mich mal aufklären....
Gruß Louisa (34. Woche)

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also überall lese ich dass man den Antrag 6bis 8 Wochen vor ET abgeben muss. Mein Arbeitgeber sagt aber das ich ihn innerhalb einer Woche nach Geburt abgeben soll...eben wegen dem Geburtstermin,weil man den ja nicht weiss.

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Hallo,

ist bei mir auch so, sie sagten es langt wenn das Baby da ist.#kratz

LG

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ja das stimmt. ihr MÜSST es gar nicht vorher abgeben. sondern habt zeit bis nach der geburt. (ich glaube 4 o. 6 wochen #kratz)

lg,

LIU

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moin,

also du MUSST es jetzt noch nicht beantragen, wenn du es aber schon ganz genau weißt, dann ist es dem AG gegenüber ja nur fair, es jetzt schon zu tun, damit er besser planen kann. ich werde es heute auch noch machen :-)
du musst nur wissen, dass wenn du nur 1 jahr zu hause bleibst und dich dann aber doch später entscheidest, gern noch länger bleiben zu wollen, dein AG nicht zustimmen muss bei einer elternzeitverlängerung. wenn du aber 2 jahre zu hause bleibst und noch gleich das 3. jahr ranhängen will, dann muss er dem zustimmen. so werde ich das machen und so hab ich es auch bei unserem ersten sohn gemacht. geschrieben hatte ich damals: hiermit beantrage ich 3 jahre elternzeit ab geburtstermin (berechneter termin ...), von denen ich 2 jahre vorerst zu hause bleiben werde und höchstwahrscheinlich danach in teilzeit (vollzeit) zurückkehren werde. Eventuell möchte ich das 3. Jahr im Anschluss anhängen.

---- so in etwa :-)
die personalabteilung brauch ja eigentlich nur einen anhaltspunkt wonach sie gehen und planen können.

übrigens kannst du das 3. jahr auch bis zum 8. lebensjahr noch nutzen und wenn du 2 jahre beantragst, dann lass dir das elterngeld lieber für 12 monate auszahlen und pack die eine hälfte für das 2. jahr auf ein extra konto. denn solltest du aus irgendwelchen gründen doch verkürzen wollen, ist es (glaube ich) so, dass das jugendamt dir den restbetrag des elterngeldes für das 2. jahr ja nicht auf einem schlag auszahlt. somit würde es dir dann verloren gehen. und außerdem bringts auf einem extrakonto (oder eurem girokonto) ja auch noch zusätzliche zinsen :-)

alles liebe,

LIU 26. SSW

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Hallo!

Ich habe es mit meinem Arbeitgeber so abgesprochen das ich die Elternzeit unter Vorbehalt angebe, damit er einen Richtwert hat, sollte sich der Entbindungstermien erheblich verschieben so melde ich mich gleich (1-2 Wochen) nach der Geburt.

Denke das ist eine gute Lösung, der Arbeitgeber muss sich in etwa ja auch drauf einstellen können wegen Vertretung usw.

Liebe Grüße

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Ich hab hier die Elterngeld/Elternzeitbroschüre und darin steht, dass die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beantragt werden muss, wenn sie direkt an die Mutterschutzfrist anschließen soll.
Dh. dann ja eine Woche hast nach der Geburt noch Zeit.
Es wird empfohlen die Elternzeit per Einschreiben mit Rückschein zu senden - aus Beweisgründen.

Viele Grüße
Doeschi