Wer übernimmt Kosten für Rufbereitschaft bei ALGII-Bezug?

Guten Morgen!

Ich möchte gerne eine Hausgeburt machen und beziehe z. Zt. (aufstockendes) ALGII.
Muß ich die Kosten für die Rufbereitschaft der Hebamme selbst bezahlen oder gibt es eine Möglichkeit, daß sie übernommen werden (evtl. auch von meiner Krankenkasse??) ? #kratz

Danke für Eure Antworten / Erfahrungen !! :-)

lg nadann #blume

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hallo,
das mußt du alles selber bezahlen, die krankenkasse bezahlt nur die "standart-entbindung"im krankenhaus.

lg
sonnenblume_14

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Das stimmt nicht! Die Krankenkasse zahlt auch eine Geburt im Geburtshaus oder eine Hausgeburt, sowie die Vorsorge und Wochenbettbetreuung von 8 (?) Wochen!
Aber die Rufbereitschaft muss man selber zahlen. Das sind bei mir 200 Euro für 3 Wochen vor und 2 Wochen nach Termin. Leider weiß ich nicht, wie das bei ALG II-Empfängern aussieht.

Ruf doch einfach mal deine Krankenkasse oder deinen Sachbearbeiter an!

VG
Schwidder 32+5

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Hallo,

also die Krankenkassen übernehmen die Rufbereitschaftspauschale normalerweise nicht. Wir wollen nämlich im Geburtshaus entbinden und die AOK übernimmt zwar von der den 400 Euro Betriebsgebühr 350 Euro, aber die Rufbereitschaft müssen wir selber tragen.

Was die ARGE betrifft: Also ich weiß nix davon dass man direkt die Rufbereitschaft erstattet bekommt. Du könntest vielleicht versuchen dies beim Antrag auf Erstausstattung mit geltend zu machen oder dort anrufen und fragen, ob man da sonst irgendwie ne Kostenerstattung bekommen kann.

LG, glitzer-glas

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hallo

meine hebi nimmt kein geld dafür aus dem grund das sich sozial schwache menschen das auch leisten können den sonst könnte ich sie mir auch nicht leisten. ichan deiner stelle würde mir noch mehr oder andere hebis anschauen, vielicht hast du ja son glück wie ich;-)