Aufhebungsvertrag - Mutterschutz

hallo,
ich muß nochmal fragen. hatte schon einmal gefragt und eine riesen diskussion ausgelöst. jetzt mal etwas genauer.
mein chef möchte mit mir ein aufhebungsvertrag schließen, nicht sofort sondern zum ende der schutzfrist 8 wochen nach der geburt. als abfindung würden sie mir so ca 4000 euro anbieten (verdiene 850 euro brutto im monat, halbtagsstelle).
als ich das letzte mal hier gefragt habe wurde wehemend gegen so einen vertrag geredet. ich würde nun gern wissen, wo genau die nachteile für mich liegen.
nach der geburt bekomme ich 12 monate elterngeld, wird die abfindung da angerechnet?
wenn ich mich nach den 12 monaten arbeitslos melde, krieg ich dann noch eine sperre? wie lang wird die sein? oder wird die abfindung auch da noch auf das arbeitslosengeld angerechnet?

wäre toll wenn mir jemand diese fragen beantworten könnte.
danke und liebe grüße sota

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Du würdest kein Arbeitslosengeld bekommen nach der Elternzeit weil Du nicht gekündigt wurdest sondern einer Vertragsaufhebung zugestimmt hättest...

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das heißt, ich würde drei monate kein arbeitslosengeld bekommen?

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Ja, so ist das wohl üblicher Weise. Mit den 4000 Euro kommst Du aber, wenn es nur das ist, wohl trotzdem besser weg.
Kenne mich aber auch nicht so aus. Vielleicht weiß jemand anders noch besser Bescheid.

Wichtiger ist wohl: Möchtest Du später immer noch in dieser Firma arbeiten? Oder wird Dir Dein Chef dann vielleicht sowieso das Leben zur Hölle machen, weil er gefrustet ist, daß er Dir einen Platz freihalten soll?
Wenn ja, würde ich die 4000 Euro nehmen und tschüss sagen. Ein gutes Arbeitsklima ist doch das wichtigste.

LG, Brilli

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im moment ist davon auszugehen, das es die firma in zwei jahren wenn ich wieder arbeiten will nicht mehr gibt. und auch wenn es sie noch gibt, würde ich da nicht wieder anfangen wollen.

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Wenn ich mich richtig an meine Arbeitsrechtvorlesung erinnere, ist es so, dass du für 3 Monate vom Arbeitslosengeld gesperrt wirst, wenn du dich nach den 12 Monaten arbeitslos meldest.

Ich würde an deiner Stelle mit dem Chef reden. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Möglichkeit. Du kannst ja ausrechnen wieviel Arbeitslosengeld dir verlorengeht und ihm vorschlagen, wenn er das auf die Abfindung draufschlägt, machst du es. ;-)

LG Yvi

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du würdest gar kein Arbeitslosengeld bekommen... soweit ich weiß auch nicht nach 3 Monaten...
hättest dann die Möglichkeit Hartz 4 zu beantragen soweit ich weiß (falls Dein Mann/Partner nicht ausreichend verdient um euch beide bzw. 3 über Wasser zu halten)...aber ich bin da kein Experte, kenn das nur von einer Freundin, die sich auch erst über ihre "Abfindung" gefreut hat und später ein böses Erwachen hatte ;-)

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Aus welchem Grund sollte man denn kein Arbeitslosengeld bekommen, wenn man arbeitslos wird? Ich kenne mehrere Leute, die trotz Abfindung Arbeitslosengeld beziehen. Oder ist das eine andere Sache mit dem Aufhebungsvertrag?

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Eine Abfindung ist immer mit einer Kündigung verbunden, die Abfindung gibt es dann meist nach länge der Betriebszugehörigkeit.
Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keine Kündigung sondern der Arbeitsvertrag wird in beiderseitigem Einvernehmen beendet.

Hoffe, ich konnte dir helfen.

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Hallo,

also als ich mit Colin schwanger war (war 2005) hatte ich auch einen Aufhebungsvertrag und man muß sich nur 3 Monate vor Ablauf der Frist melden, dann bekommt man auch ALG I (war zumindest damals so). Nur wenn du dich nicht meldest, dann kriegste auch die Sperre reingedrückt!

Ob die Abfindung allerdings angerechnet wird kann ich dir nicht sagen, weil ich damals noch Erziehungsgeld bekommen hatte und das Elterngeld ja erst 2007 kam.

Liebe Grüße

Bia + #ei (8+4)

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hallo,

ich finde diese Seite da sehr hilfreich:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag.html

So wie ich das verstehe bekommst du wegen des Aufhebungsvertrages eine Sperre von 12 Wochen für das Arbeitslosengeld und die Abfindung kann zusätzlich noch ein Ruhen Deines Anspruches verursachen:
"Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs: Falls Sie gegen Zahlung einer Abfindung die von Ihrem Arbeitgeber an sich einzuhaltenden Kündigungsfristen verkürzen, kann die Agentur für Arbeit die Abfindung teilweise auf das Arbeitslosengeld anrechnen, d.h. es kommt zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs."

Ich glaube das beste wäre wirklich hier einen Anwalt zu befragen bevor Du deswegen noch Schwierigkeiten bekommst oder Dir womöglich eine gute gelegenheit entgehen lässt.

Liebe Grüße
Ameli