Sorgerecht

Hallo,
ich habe mal eine Frage und zwar ich weiß nicht ob das ganz hier rein passt...
wenn beide eltern teile nicht zusammen leben und auch nicht verheiratet sind und der vater keine deutsche staatsangehörig hat (italiener)...die mutter bekommt doch das sorgerecht für das #schrei !! kann das kind auch die staatsangehörigkeit vom vater annehmen oder hat er dann auch gleichzeitig das sorgerecht?

liebe grüße

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wenn ihr nicht verheiratet seid steht dir das alleinige sorgerecht zu, ausser du möchtest das er die hälfte bekommt dann kannst du ihm das halbe sorgerecht erteilen.

wie das mit den staatsangehörigkeiten ist, ist von land zu land unterschiedlich geregelt ob man 2 haben kann. normalerweise würde es ja deine staatsangehörigkeit bekommen da ihr ja nicht verheiratet seid. und dann kommt es natürlich immer darauf an in welchem land das kind geboren wird.


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HALLO

Also als mein Mann und ich unseren ersten Sohn bekamen, waren wir auch noch nicht verheiratet. Er hat aber beim Amt die Vaterschaft anerkannt. Das alleinige Sorgerecht hatte aber ich, da wir damals getrennt waren.
Mein Mann hat eine Doppelte Staatsbürgerschaft, er ist Deutscher und Schweizer. Nach unserer Hochzeit kam dann erst die Möglichkeit für unseren Sohn, auch die Schweizer Staatsbürgersschaft anzunehmen.
Aber wie schon geschrieben, ist es unterschiedlich, ob man überhaupt zwei haben kann...
Ich würd einfach mal bei der Stadt nachfragen, oder beim Jugendamt anrufen!
Aber ich denke mal, ohne Hochzeit wird das nicht so leicht... Aber ich kenn da auch nur unseren Fall
LG

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Hallo!

Also grundsätzlich bekommt ein Kind eines unverheirateten Paares (so ist es in Österreich und vermutlich auch in Deutschland) die Staatsbürgerschaft der Mutter (egal wo das Kind geboren wird). Ob das Kind zusätzlich die italienische Staatsbürgerschaft bekommen kann, hängt vom italienischen Staatsbürgerschaftrecht ab. Sollte das in diesem Punkt gleich sein, wie das österreichische (und auch deutsche) dann kann das Kind die italienische nicht bekommen. Es kann aber auch anders in Italien geregelt sein und dadurch Doppelbürger werden. Auf das Sorgerecht hat das alles ziemlich sicher keinen Einfluss.

lg Birma