An alle Krankenhausanstellten: Beschäftigungsverbot???

Bin zwar nicht schanger ( das hab ich schon einige Jahre hinter mir), aber ich hab ne Frage vorallem an Krankenhauspersonal....Gibt es bei Euch in der SS ein Beschäftiungsverbot? Hab das gestern das erste Mal gehört, daß sobald man bekannt gibt man ist schwanger, MUSS man daheim bleiben???? Finde das so nen Schmarrn....Ist das allgemein so????
ANDREA

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Nein,
bin Krankenschwester und sowas kenne ich nicht!!
Sonia

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Ein Beschäftigungsverbot kann ausgesprochen werden von dem Frauenarzt, muss aber nicht. Dafür sind einige Faktoren notwendig.

Ich arbeite zwar "nur" als Bürokauffrau, bin aber SS-Diabetikerin. Meine Ärztin hat mich nun darüber aufgeklärt, dass, wenn ich Insulin spritzen muss und dies nicht anschlägt wegen zuviel Stress auf Arbeit oder was auch immer, meine Frauenärztin mir ein Berufsverbot verpassen kann.

Ich denke in ärztlichen Bereichen kommt es immer drauf an, ob man viel mit Krankheitserregern, die dem Kind schaden könnten, zu tun hat. Manchmal kann man sich ja auch versetzen lassen oder es gibt Arbeiten, die man auch schwanger ausüben kann.

LG
Franzi (27.SSW)

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hallo...
also ich arbeite zwar ni im krankenhaus, dafür aber die freundin meines cousins...
die ist nun auch schwanger, ich glaub im vierten monat oder so... am anfang der schwangerschaft hatte sie ziemlich mit übelkeit und erbrechen zu tun, konnte nix essen usw. hat dadurch über drei kilo abgenommen. an sich nicht weiter schlimm aber sie hatte vorher schon extremes untergewicht und hat deshalb gleich eine krankschreibung verpasst bekommen. ich denke, sie hatte mal sowas erwähnt, dass man, wenn man als krankenschwester zb arbeitet eh eher zuhause bleiben muss wegen infektionsgefahr oder so. aber ab wann das genau wäre weiß ich leider nicht.
kann mir aber nicht vorstellen, dass man sofort zuhause bleiben muss sobald man es bekanntgibt... #kratz
lg maus+mäusl inside #stern

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Ich bin Krankenschwester in einem Altenpflegeheim und habe ein Beschäftigungsverbot erhalten, weil mir kein Schonplatz gegeben werden konnte.
Ich hatte Blutungen und sollte trotzdem soweiter arbeiten wie vorher, sprich 1 Examinierte+3 Ungelernte im FD für 46 Bewohner der Pflegestufen 2-3+.
Da man keine infektiösen Verbände, Spritzen, Infusionen mehr machen darf laut MuSchuG und ich es trotzdem machen sollte und außerdem niemand bei der Bestzung auch noch dafür sorgen konnte, das mir jemand beim mobilisieren hilft habe ich das BV bekommen und fand es auch gerechtfertigt.

LG Carina

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Liebe Andrea!

<<an Krankenhauspersonal....Gibt es bei Euch in der SS ein Beschäftiungsverbot?>>

Arbeiten in der Klinik ist grundsätzlich kein Problem, da das Mutterschutzgesetz genau vorschreibt, was Du tun darfst, und was nicht!
Siehe:

§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote

(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.

Beschäftigungsverbote
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis
Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet
ist.
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht
beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit
erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden


<<Hab das gestern das erste Mal gehört, daß sobald man bekannt gibt man ist schwanger, MUSS man daheim bleiben???? Finde das so nen Schmarrn....Ist das allgemein so???? >>

(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis
Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Das läuft so:

Möglichkeit 1:
Dein Arbeitgeber meldet Deiner Krankenkasse, dass er Deinen Arbeitsplatz nicht dem Mutterschutzgesetz anpassen kann, und spricht Dir ein Beschäftigungsverbot aus. Dies bekommst Du schriftlich. Alles weitere regelt Dein Arbeitgeber. Er muß Dich weiterbezahlen (allerdings nur Dein Grundgehalt ohne Zulagen). Das Geld bekommt er bei Beginn des regulären mutterschutzes von der Krankenkasse erstattet.

Möglichkeit 2:
Dein Frauenarzt stellt fest, dass nach ärztlichem Zeugnis
Leben oder Gesundheit von Dir oder dem Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Dieses Attest legst Du Deinem Arbeitgeber vor. Diesmal zahlt nicht er, sondern gleich die Krankenkasse Deinen vollen Lohn. (Nicht zu verwechseln mit Krankengeld!!!)


Bei weiteren Fragen gerne mailen...

Gruß Silke, die seit 15 Tagen bei voller Lohnfortzahlung freigestellt ist...;-)

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Nein, das kenne ich auch nicht. Ich bin Hebamme und arbeite im Kreißsaal. Zu hause bleiben muß ich nicht, allerdings sind meine Aufgaben verändert worden:-)!

Lg, midwife-hh

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Hallo,

nein, es kommt drauf an, wo man eingesetzt ist. Ich war als Krankenschwester auf der Frauenklinik, u. a. auch mit Chemotherapien.
Ich mußte / durfte / sollte halt nicht mehr die Chemos betreuen, aber alles andere konnte ich weiter hin machen. Habe kein BV bekommen und das gibt es generell für KS auch nicht!