kein verlass auf krankenkasse...vorsicht lang

habe heute einen anruf von meiner krankenkasse bekommen das mir die 13 euro pro tag mutterschaftsgeld 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt nicht zustehen weil ich nur geringfügig aarbeite da ich ja noch im erziehungsurlaub bin,und das obwohl sie mir das im november zugesagt haben.

jetzt muß ich schauen das ich schnell zur caritas komm und dort evtl geld beantragen kann,habe fest mit dem gel gerechnet

lg steffi mit fabio 2 ,33+5

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hallo

ja das kenn ich bin selbsständig und bekomme das auch nicht
obwohl ich jetzt nicht wirklich geld verdiene na ja sie meinten zu mir das das angestellte und sozialhilfeempfänger bekommen.


finde das nicht gerecht denn in der krankenkasse zahle ich auch ein.

gruß elke

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Ich kann euch verstehen. Ich bekomme zwar da Geld (Hoffe ich zumnindestens, da ich erst Mitte April im MuSchu gehe), weil ich in einer festen VZ-Anstellung war. Aber ich find jede werdende Mutter sollte das MuSchu geld bekommen. Und wenn man dies als Ausstattungsgeld oder so betitelt. Schließlich brauch jeder gerade bevor ein Baby kommt Geld.
Das Angestellte das bekommen, versteh ich ja. Aber wenn Sozialhilfeempfänger das bekommen, dann sollten das alle kriegen. Die gehen nicht arbeiten, aber jemand mit einem 400 € Job geht arbeiten. Und die bekommen es nicht. Find ich ungereht.

Sorry, für das #bla, aber ich find das Sch....

LG

Sonja

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Hallo Steffi!
Bei welcher Krankenkasse bist du denn??
Ich habe auch in der Elternzeit die 13 euro am Tag bekommen.
Bin bei der BKK Mobil Oil.
Es kann doch nicht angehen, das das Unterschiedlich bei gesetzlichen KK.

Mein Mann war bis vor kurzem Privat versichert und die Versicherung wollte mich auch haben und hat angeboten zusätzlich noch 1000 EURO zusätzlich zum Tagegeld als Geburtsprämie zu zahlen!

Wir sind aber jetzt zu EU Grenzgängerarbeiter geworden (Arbeit Österreich - Wohnen Deutschland) Und mein Mann und die Kinder sind jetzt in Österreich versichert und ich in Deutschland - alles sehr verworren!

LG
Steffi

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Solange du nur einen Mini-Job, also auf 400Euro-Basis arbeitest, steht dir kein Mutterschaftsgeld zu. Das bekommt man nur, wenn man in einer sozialversicherungspflichtigen Stelle arbeitet, also mind. Teilzeit bzw. wenn man Arbeitslosengeld 1 bezieht. Sozialhilfeempfänger bzw. ALGII-Empfänger erhalten das Elterngeld ebenfalls nicht...

Von der Caritas wirst du nur etwas bekommen, wenn du allein bist, also ohne Mann oder Lebensgefährte.

Genau aus diesem Grund arbeite ich jetzt dann wieder TZ nachmittags, damit mir dieses Geld nicht verloren geht.

LG Martina, Sebastian 29 Mon und Krümelchen 10. SSW

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haben uns damals bei der caritas informiert,hatten für unser erstes kind scxhon geld bekommen obwohl ich damals schon mit meinen mann zusammen war.
dadurch das ich jetzt von der krankenkasse nix bekomme kriege ich evtl was von der caritas,erfahre ich am montag

lg steffi

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Hallo Steffi,

dies ist ein Teilausschnitt aus dem Urbia-Beitrag Geld, das Eltern zusteht:

Familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung erhalten Mutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210 EUR vom Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle - Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Hotline: 0228/619 1888.

Besser als nichts würde ich meinen, oder?

LG
Bördy

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LZ