Urlaubsanspruch

Hallo,

meine Schwester hatte ET 15.6.07 also ging ihr Mutterschutz bis August. Sie hatte von Ihrer Firma den gesamten Jahresurlaub bekommen.(also bis Ende Dezember) Angeblich steht dies einem laut Gesetz zu. Es muss nur nicht vor der Entbindung schon genommen werden. Dies wäre freiwillig. Habe ET 23.6.08, wäre also im Prinzip genauso. Meine Schwester sagte zur mir, wenn ich dann wieder das arbeiten anfange, habe ich quasi Urlaubstage vom Sep-Dez. Kennt sich da jemand aus? Ist das richtig so. Wäre wohl so wenn die Geburt oder der Mutterschutz in das 2. Halbjahr fällt.

Danke

reni210179+#ei23+0

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Hallo reni,

dir steht laut Gesetz Urlaub zu bis zum Ende der Mutterschutzzeit.

Anhand meiner Daten kann ich dir das vorrechnen:
ET 12.05.08 - MuSchu bis 07.07.08

Mir stehen 30 Tage Urlaub im Jahr zu = 2,5 Tage/Monat. Da der MuSchu für den ganzen Juli gerechnet wird, stehen mir 17,5 Urlaubstage zu, aufgerundet sind das dann 18.

Dein Muschu geht bis 3.8.08. Wenn dein AG dir den Jahresurlaub gewährt umso besser, das würde ich aber schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten greifte meine o.g. Rechnung.

Alles Gute
Tantom mit Leni (30. SSW)

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Hallo,

das ist ein bisschen falsch... du hast für den Zeitraum der gesamten Schwangerschaft und im anschließenden Mutterschutz anspruch auf deinen Urlaub... wenn du aber nach dem Mutterschutz (nach Geburt) ein Babyjahr machst, denn verfällt der Restanspruch den du nach dem Muschu noch hättest... der Urlaub wird denn Anteilig berechnetet (gesamter Urlaubsanspruch : 12 Monate x Monate des Anspruches incl. Mutterschutz) als= 26 Tage gesamt Urlaubsanspruch : 12 Monate x als Bsp. 8 (wenn der mutterschutz bis August geht) =17,33 macht also einen Anspruch von 17 Tagen...

Hoffe ich habs verständlich geschrieben und konnte dir weiter helfen

LG nicole

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Hi Reni.

Ich geh Anfang Mai in den Mutterschutz. Und mir wurde anteilig Urlaub gewährt. Ich habe 28 Tage im Jahr und bin bis 18. August im MuSchu. Firma gewährt dann bis Ende des Monats, wo MuSchu aufhört. Also Ende August. Das wären bei mir 2,33 Tage pro Monat. Ich hab also einen Anspruch auf 18,67 Tage Urlaub. Die soll ich, genau wie meine Überstunden, noch davor abbauen. Aber ich seh das noch nicht so, weil es noch keine Vertretung für mich gibt. Die suchen noch.

Entweder verfällt dann der Urlaub zum nächsten Jahr oder man kann es sich auch schriftlich geben lassen, dass der Urlaubsanspruch wegen firmeninternen Begebenheiten verlängert wird. Wenn es also partout nicht möglich ist, den Urlaub vorher zu nehmen.

Ansonsten kann man noch versuchen, dass man den Urlaub betriebsbedingt ausgezahlt bekommt. Muss man aber vorher abklären und sich bestätigen lassen.

Liebe Grüße
Franzi (23+4)