Mutterschaftsgeld??? Weniger bei vorzeitiger Geburt?

Hallo,
habe mal eine Frage zum Mutterschaftsgeld, bekommt man doch eigentlich 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach. Stimmt es dass man, sollte die Geburt z.B. 2 Wochen eher stattfinden, dann weniger bekommt?
Bin ein wenig verwirrt? Habt ihr den Durchblick?#gruebel
Gruß Melli

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Kann dir auch nicht helfen, warte selber noch auf mein geld weis noch nicht mal wann das kommt von den sechs wochen vorher

Jenny

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Du bekommst es für einen kürzeren Zeitraum, da Du ja sozusagen die 6 Wochen vor der Geburt nicht voll ausgenutzt hast. Der Schutz endet auf jeden Fall genau 8 Wochen nach der Geburt, so viel ich weiß, egal, ob das Kleine zu früh oder zu spät kommt.

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Hallo Melli,

Wie du schon schreibst, hat man die 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach. (Bei Frühchen oder Zwillingsgeburten hat man statt 8 dann 12 Wochen nach ET)
Entbindest du vor dem Termin, bekommst du trotzdem die insg. 14 Wochen Mutterschutzgeld. Das wird einfach "hinten" angehängt..

Ich hoffe, das klingt jetzt verständlich ?!?! ;-)

lg
Nicki mit Sina (Jan. 04) und Lisa (ET -22)

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Ach echt?
Das ist ja ein Ding, ich dachte immer, das wäre anders.

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Stimmt echt. Du verlierst deinen Mutterschutz nicht, weil dein Kleines früher kommt.. das wird einfach angestückelt. Wär sonst ja auch wirklich unfair. :-D

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Hallo,

nein das stimmt so nicht. Die Zeit, die das Baby eher kommt wird an deine Mutterschutzzeit hinten ran gehängt und demnach wird auch das Mutterschaftsgeld berechnet. Das heißt, wenn dein Baby zwei Wochen eher kommt, werden dir vorher eben nur vier, nach der Geburt aber 10 Wochen angerechnet.

LG

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Quatsch. Mach Dir keine Sorgen. Das Musch. Geld wird angepasst an das Geburtsdatum. Du musst die Geburtsurkunde d. Babys nachreichen. Und vorab (7 Wochen vorher spätestens) musst Du die AG Beschein. einreichen m. Deinem vorherigen Gehalt......Du bekommst das dann genau so errechnet, dass es ein Jahr passend ist, egal, ob Dein Kind früher oder später kommt, denn fast kein Kind kommt zum angegeb. Termin ;-)

LG Sunflower 26.SSW

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Hallo Melli,
ob das so ist, weiss ich nicht so genau. Aber Du bekommst doch ab dem Geburtstermin Elterngeld! Ist es da nicht egal wie die Unterstützung heisst? Oder ist das Mutterschaftsgeld in Deinem Fall mehr, als das Elterngeld? Wenn dem so ist, wird Deine Frage noch interessanter.
Bin mal auf Antworten gespannt.

Grüße
sonea

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Ist Mutterschutz-Geld nicht mehr? Ich hab das so verstanden, dass man im Mutterschutz das volle Gehalt bekommt - Elterngeld sind ja nur 2/3 des Gehalts - und kommen dann evtl. auch noch Monate später, weil die Behörden überlastet sind...

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Hallo,

Mutterschutz und Elterngeld sind nicht das selbe. Elterngeld erhälst du im Anschluß an deine Mutterschutzfrist.

Elterngeld wird vom Amt bezahlt - Mutterschutzgeld von der Krankenkasse mit Arbeitgeberanteil. Allerdings wird es an die 12 Monate Elterngeld angerechnet.

Klingt alles so verwirrend.. ist es aber im Endefekt gar nicht.

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Fazit= wenn du früher entbindest bekommst du genauso viel Geld, wie wenn du zum Termin dein Baby bekommst.
Gut, oder?

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Hallo,
DANKE für Eure Antworten.
Merke zum Glück das ich nicht die Einzige bin die, ein wenig verunsichert ist wegen des Mutterschutzgeldes. Gruß Melli