Darf man zum Elterngeld dazuverdienen?

Hallöchen,

Normalerweise darf man ja in der Elternzeit bis 30 Stunden woanders arbeiten. Aber wie ist das in dem ersten Jahr wo es Elterngeld gibt? Wieviel darf man da dazuverdienen bzw. wird einem der Verdienst dann vom Elterngeld abgezogen?

Also wenn ich z.B. € 1.500 Elterngeld bekomme, dürfte ich dann zuätzlich noch € 200 verdienen durch jobben und hätte dann € 1.700?

Liebe Grüße
Kerstin

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Hallo,

das ist wirklich mal eine gute Frage. Bin schon gespannt auf Antworten. Ich hab das so verstanden, dass wenn man die 30 Stunden arbeiten geht, dann beträgt das Elterngeld nur noch die Differenz bis zum ursprünglichen Gehalt. Was ja eigentlich eine Strafe für alle Arbeitswilligen Mütter ist.

Liebe Grüße

Bianca

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Das habe ich mir eben auch gedacht. Also wenn das gegengerechnet wird arbeite ich keine Stunde! Soweit ist es dann och noch nicht bei mir ;-)

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Und dann fragen sich die Politiker warum es so wenig Kinder in Deutschland gibt.......

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Hallo Kerstin,...

nein, ganz so einfach ist es leider nicht.

Angenommen, Du bekommst 1500 Euro Elterngeld. Dann hattest Du vorher 2250 Euro Netto.

Jetzt gehst Du zusätzlich arbeiten und verdienst 250 Euro. Das wird von Deinem ursprünglichen Netto angezogen. Das wären dann 2000 Euro. Von diesem neuen Betrag wird dann das Elterngeld neu berechnet.
Das wären dann 1334 Euro.

Dann hast Du in Summe 1584 Euro.

Ganz so lukrativ ist es leider nicht!

Viele Grüße

Steffi

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Hallo Steffi,

Stimmt - so wie Du es beschreibts sollte man es lieber lassen ;-)

LG
Kerstin

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Hallöchen!!

Da ich mich damit schon ziemlich intensiv auseinandergesetzt habe und eine liebe Steuerberaterin unserer Firma mir geholfen hat, kann ich Euch jetzt auch weiterhelfen.

Man darf einen sogenannten Minijob ausüben. Der wird dann nicht auf das Elterngeld angerechnet. (pauschalversteuerter Job). Z.B. ist ein 400,- EUR Job so ein Minijob. Es darf aber auch nicht 401,- EUR sein!

Und für die Kritiker unter Euch, das steht ausdrücklich auf Seite 58 des Serviceblattes des Bundesministerium für Erziehung zum Thema Elterngeld und Elternzeit.

Ich hoffe, ich konnte Euch weiterhelfen.

Gruß

Dani

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Hallo Dani,

Danke für Deine Antwort! Das wollte ich doch hören ;-)
Wennüberhaupt würde ich nur ein paar Stündchen arbeiten, aber auch nur wenn es mir nicht wieder gegengerechnet wird.

LG
Kerstin

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Hallo Dani,

ich habe die Bescheinigung vorliegen und auf Seite 58 steht leider die Regelung zum Erziehungsgeld nicht zum Elterngeld das ist ein Unterschied.

Wir haben uns letzens hier in der Personalabteilung erkundigt und leider wird beim Elterngeld immer vom Netto-Einkommen gesprochen egal ob steuerpflichtig oder nicht.

Ist sehr ärgerlich.

Viele Grüße

eva-marie

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Halli-Hallo,
kann mir jemand von euch sagen, wie sich das ganze verhält, wenn ich die Auszahlung des Elterngeldes aus steuerlichen Gründen auf 24 Monate strecke? Darf ich dann 24 Monate nichts dazuverdienen, weil es mir abgezogen wird bzw. mit dem Elterngeld verrechnet wird?!
Dazu habe ich irgendwie noch nirgends was gefunden, aber im Freundeskreis haben fast alle die Auszahlung auf 24 Monate gedeht...
Wäre super lieb, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!
Vielen Dank vorab,
Andrea

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Hallo, ich hatte diesbezüglich mal beim Ministreium angefragt. Versuche die Mail hier eizufügen, wenns nicht geht, schreib mich über meine VK an, dann schick ich sie Dir.

Sonneblume_14
Alos hier die Antwort vom Ministerium:

Sie fragen nach der Ausgestaltung des neuen Elterngeldes, das am 1. Januar 2007 eingeführt wurde.

Beim Elterngeld soll das, wegen der Betreuung des Kindes, wegfallende durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen der Antrag stellenden Person (bei Selbständigen der Gewinn) aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor der Mutterschutzfrist zu 67% in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes (14 bei Nutzung der Partnermonate) ersetzt werden.

Wenn aufgrund einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung oder eines Minijobs nach der Geburt des Kindes kein vollständiges Einkommen wegfällt, würde lediglich Anspruch auf Ersatz von 67% der Differenz zum Einkommen aus der Vollzeitbeschäftigung (mindestens aber auf 300 Euro Elterngeld) bestehen.

Dies gilt jedoch nicht für den "Streckungszeitraum" des Elterngeldbezuges. Dort kann hinzuverdient werden (auch Vollzeit) ohne das dies Auswirkungen auf das Elterngeld hätte.

Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag

Rolf Keßler

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Sorry, ich musste vorhin leider ins Meeting und konnte nicht mehr antworten.

Danke für eure zahlreichen Antworten! Ist doch alles ziemlich verwirrend... #augen

Liebe Grüße
Kerstin