Chef kürzt Gehalt um VWL während Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

jeden Monat gibt es neuen Ärger mit meinem Chef. Ich glaube, ihm gefällt es nicht, dass ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nicht mehr arbeiten kann.

Auch bei dem jüngsten Gehaltszettel musste ich mich wieder ärgern. Er zahlt mir seit vergangenem Monat keine vermögenswirksamen Leistungen mehr und die gehören doch zum Grundgehalt dazu, oder?

Meine Krankenkasse hat zumindestens gesagt, dass mein Arbeitgeber bis zum Mutterschutz zu weiteren Zahlung der VWL verpflichtet ist.

Was sagt ihr? Kann mir jemand helfen?

Danke im Voraus.

LG matzi17

1

Hallo Matzi,

in welcher Branche arbeitest du denn???
wenn dein AG in der Tarifgemeinschaft ist und du in der Gewerkschaft dann musst du es kriegen... ansonsten hat man Pech...
(laut Aufklärung von meinem Mann) :)

liebe Grüße

Marina + #baby 20+1

2

Hallo,

leider hat man keinen rechtlichen Anspruch auf VWL. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Sei froh das du bisher welche bekommen hast;-)

Liebe Grüße
Nadine +#ei8+1

3

Geh zu einem Anwalt - sollte Fachanwalt für Arbeitsrecht sein! Das Geld für die Beratung sollte es Dir wert sein. Meist reicht ein SChreiben vom Anwalt und Dein Chef hört auf so einen Mist zu machen - wenn er denn auch wirklich das nicht darf.
Von uns Laien - das betrifft auch die Frau von der Krankenkasse - kannst Du Dir keinen korrekten Rat erhoffen. Das muss ein Arbeitsrechtler prüfen und der kann Dir mehr dazu sagen.

Ruf einfach einen in Deiner Gegend an und frag vorab was die Beratung kostet, da wirst Du später nicht böse überrascht wenn die Kostennote kommt. Dürfte aber nicht allzu teuer sein. Ein einfaches Beratungsgespräch schätze ich max. 75 Euro.

Viel Glück!
Anja

4

Hallo,

falls du in der Gewerkschaft bist, kannst du dir dort kostenlos Beratung holen.... Nur so als Tip, das würde ich echt in Anspruch nehmen wenn dein Chef öfters Mucken macht.

Ich denke VWL ist eine freiwillige Leistung, die nicht gezahlt werden muss. Von daher kann sie dein Chef kürzen oder streichen, ausgenommen sie ist im Vertrag festvereinbart...

LG beatrix