Hallo Ihr Lieben,
ich habe da mal die ein oder andere Frage. Ich habe einen Job und nebenher noch einen 400,- Euro Job - wie ist das jetzt beim Elterngeld, werden da beide Einkünfte in die Berechnung miteinbezogen oder nur das Gehalt aus der Hauptbeschäftigung?
Und wie ist das in der Zeit des Mutterschutzes (vor der Geburt), ich darf ja weiterarbeiten, wenn ich das möchte. Wenn ich jetzt in meinem Hauptjob ganz normal in Mutterschutz gehe aber noch weiterhin im 400,- Euro arbeite, wird das was ich da verdiene dann vom Mutterschaftsgeld abgezogen?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine...
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten und einen lieben Gruß
Jule 30.SSW mit Nr.3
Mutterschaftsgeld/Elterngeld???
huhu...
damit kenne ich mich leider auch nicht aus... würde aber sagen, dass dein hauptjob ausschlagend ist! wichtig ist zu wissen, dass wenn du während der elternzeit arbeitest, sich das auf jeden fall auf dein elterngeld auswirkt und es sich verringert.
am besten fragst du noch mal bei der für dich zuständigen stelle.
lg nina und boy et -1
Hallo,
mir geht es ähnlich, habe auch nebenbei einen 400,-- Euro Job. Hab mich mal bei Babyclub.de angemeldet und die Frage dort gestellt:
Frage:
Hallo, ich bin in der 13. SSW und arbeite seit 4 Jahren zusätzlich zu meinem Beruf auf 400,-- Euro Basis. Der Nebenjob ist normal angemeldet und wird pauschal von meinem AG mit 25 % 'versteuert'. Wird bei der Ermittlung des Elterngeldes nur mein Hauptjob oder auch mein Nebenjob zur Berechnung mit herangezogen? Vielen Dank für den tollen Service hier Gruß Anke
Antwort:
Hallo, meines Wissens nach wird das gesamte Netto-Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate zur Berechnung genommen. Nur Einkünfte aus Kapitaleinkommen, Pensionen Stipendien etc fallen heraus. Es gibt eine ausführliche BRoschüre mit titel elterngeld und Elternzeit, die vom Bundesministerium für Familie, SDenioren , Frauen und Jugend herausgegeben wurde. http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=89272.html K. Lauffs
Meines Wissens nach ist es so, dass alles was Sozialversicherungspflichtig ist, als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Wie es allerdings ist, wenn du in deinem Hauptjob in MuSchu gehst und trotzdem noch auf 400,-- Euro Basis arbeitest, weiß ich nicht.
lG
Anke
Hallo Anke,
ein ganz herzliches Dankeschön!!! Du hast mir wirklich sehr geholfen!!!!
lg Jule!!