Ab der 6. SSW schon Krank geschrieben

Hallo

Ich bin seit seit der 6. SSW nun schon krank geschrieben weil ich Blutungen hatte. Habe schon zwei FG hinter mir und will dies natürlich nicht noch mal durch machen müssen.

Jetzt ist meine Frage, ab der 6. Woche Krankenschein bekommt man ja nur noch 67% Krankengeld. Sollte ich nun bis zum Ende der #schwanger Krank geschrieben werden bekomme ich natürlich auch nur Elterngeld vom Krankengeld was ja dann viel weniger ist.

Kann man da was machen? Ist das ein Unterschied ob man Krankgeschrieben ist oder dirkekt ein Berufsverbot (oder wie man dies nennt) bekommt?

Würde mich über ein paar Infos von Euch freuen. Danke

Gruß Silke #ei10. SSW und 2 #stern im #herzlich

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Du mußt Dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen. Dann bekommst Du bis zum Ende der Schwangerschaft das volle Gehalt und dementsprechend dann auch das Elterngeld!

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Meine Freundin arbeitet bei einer Krankenkasse, die meinte man soll sich Berufsunfähig schreiben lassen.
Wünsch dir alles erdenklich Gute!#klee#klee#klee

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bei einem arbeitsverbot bekommst du dein normales gehalt von ag weiter gezahlt. beim krankengeld, wie du schon gesagt hast, bekommt man nur den verminderten betrag. ich war in der ersten ss auch schon ab ca der 10 ss erst krank geschrieben und hab dann direkt n arbeitsverbot bekommen. mach dir keine gedanken und rede mit deinem arzt darüber

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Hallo...

da Du zur Zeit eine AU hast, sind es auch Beschwerden oder Dinge, die eine AU und KEIN BV rechtfertigen.
Ein BV ist für den Arzt immer ein "Risiko", da die KK schon genau prüft. Zudem gibt es strenge Kriterien zur Erteilung eines BV. Auschlusskriterién sind Dinge, die eine AU rechtfertigen...

Ich meine das ss-bedingte Krankschreibungen nicht den EG_Anspruch vermindern. Erkundige Dich mal.


LG Yvonne 31.SSW

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Danke für Eure schnellen Antworten.

Was ist denn wenn ich später nach dem Krankschreiben ein Berufsverbot bekomme, bekomme ich dann weiter mein Gehalt?

Am Mittwoch habe ich einen Termin bei meiner Ärztin, am besten spreche ich Sie mal drauf an, vielleicht kann Sie mir weiter helfen.

Gruß Silke

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hi!

auch in der schwangerschaft bekommt man nach 6 wochen krankengeld. man könnte tricksen in dem man alle 6 wochen urlaub nimmt statt krank und dann wieder krank - müssen allerdings abreitgeber und arzt mit machen.

wenn du nach krank nen berufsverbot bekommst wird ab dem tag des berufsverbotes wieder volles gehalt gezahlt - aber nicht rückwirkend!!!

der arzt muß das berufsverbot so formulieren das dein arbeitgeber nicht auf ne andere stelle setzen kann!!!

lg,
hermiene