Nach Elternzeit, wann genau wieder mit Arbeit anfangen??

Hallo Ihr Lieben,

mein Arbeitgeber machte mich gerade darauf aufmerksam, dass ich doch mal bitte voraussichtlichen ET, Mutterschutz, Arbeitsbeginn mal schriftlich mitteilen solle.

Tja nun habe ich so überlegt, wie ist das eigentlich mit dem Arbeitsbeginn? Also der ET ist 7.02.2008. Würde ich dann am 08.02.08 wieder anfangen. Was wäre wenn ich sagen würde ich fange am 01.02.2008 wieder an. Dann würde doch das Elterngeld gekürzt. Wobei sicher der 01.02.08 besser wäre oder?? Wie macht Ihr das? Oder gibts da ne allgemeingültige Regel??

#danke #danke #danke

Liebe Grüße Bina

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Ich verstehe nicht ganz - du willst VOR dem ET wieder anfangen? Nach dem ET hast dud doch noch Mutterschutz, oder?

LG,
lyss

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... genau dasselbe dachte ich auch! Und was ist mit der Karenzzeit???

LG
Daniela 13+2

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Sorry sorry Sorry,

habe mich verschrieben, meine natürlich nach dem Elternjahr. Also 2009 der Februar. Sorry und Danke fürs drauf Aufmerksam machen.

Liebe Grüße Bina

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Der ET ist jetzt doch eh nur eine vorläufige Annahme und keine offiziell gültige Aussage. Die Ärzte dürfen die richtige Bestätigung erst 8 oder 7 Wochen vorm ET rausgeben - ist ja auch für die Krankenkasse wegen dem Geld im Mutterschutz. Also, kannst Du Deinem AG nur ungefähr sagen, was der Arzt vermutet. Für eine schriftliche Mitteilung ist es aber noch viel zu früh. Kann sich ja alles nochmal ändern. Die genaue Mitteilung gibts erst kurz vorm Muterschutz. So wars zumindest bei mir. Und die Elternzeit wird sogar erst angegeben, wenn das Kind geboren wurde. Dann mit Geburtsurkunde und Angabe der gewünschten Elternzeit.

Zum Elterngeld: Also, daß EG bekommst ja eh nur, wenn Du nicht oder nur wenig arbeitest. Und ob Du nun am 01. oder am 08. anfängst, ist ja dann auch wurscht. Meine Kollegin hat mal am 16. wieder angefangen.

Viele Grüße,
A.(33.SSW)

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also ich habe neulich das schreiben für meine arbeitgeber fertig gemacht.
ich habe reingeschrieben wann der mutterschutz beginnt und das ich danach gerne ein jahr zu hause bleiben möchte und zum ersten geburtstag unseres kindes wieder mit meiner arbeit beginnen werde.
ich glaube das ist ok.
so hat er auf jedenfall schon mal was schriftlich und alles andere (genauer Termin) kannst du dann später machen.

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Hi Bina,

ich habe das meinem Arbeitgeber heute auch schriftlich mitgeteilt, wann ich weg bin und wann ich wiederkomme, allerdings erstmal als grobe Planung. Das war denen auch sofort klar, dass ich mich ja jetzt (27. SSW) noch nicht festlegen kann (und auch nicht muss) und die wollten auch nur eine Orientierung haben, wann und in welchem Umfang sie wieder mit mir rechnen können. Auf 2 Wochen früher oder später kam es da noch nicht an.

So viel ich weiss, ist die offizielle Regelung so, dass Du Deinem Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich Bescheid sagen musst. Da Du ja nach der Geburt noch 8 Wochen Mutterschutz hast, musst Du Dich also erst 1 Woche nach der Geburt wirklich festlegen.

Und mit dem Elterngeld-Antrag kannst Du auch bis nach der Geburt warten. Das wird auch rückwirkend noch gezahlt, allerdings maximal 3 Monate.

Am besten fragst Du mal direkt in Eurer Personal-Abteilung nach. Die wissen über soetwas normalerweise gut Bescheid.

lg,
mimi